132 Euro im Monat reichen zum Leben

Florian Rötzer 05.09.2008

Eine Studie von zwei Wirtschaftswissenschaftler kommt zum Ergebnis, dass der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger zu hoch ist

Der Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin hat Kritik auf sich gezogen, als er meinte, der Regelsatz nach Hartz IV von 351 Euro pro Person sei ausreichend. Auch wenn die Energiepreise ansteigen, sei eine Erhöhung nicht notwendig, man könne sich ja auch einen wärmeren Pullover anziehen.

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Große Aufregung gibt es um die in der Zeitschrift für Wirtschaftspolitik erschienene Studie Die Höhe der Sozialen Mindestsicherung - Eine Neuberechnung "bottom up" der Wirtschaftswissenschaftler Friedrich Thießen und Christian Fischer von der Universität Chemnitz. Sie wollten die Höhe der Sozialleistungen "kritisch hinterfragen", indem sie nachprüften, ob Hartz-IV-Empfänger tatsächlich nur das Existenzminimum erhalten. Und leiten damit eine Debatte ein, wie wenig man tatsächlich in Deutschland zum Leben benötigen darf – wissenschaftlich gesehen, aber dann politisch verordnet.

Auf der Grundlage eines Warenkorbs kommen sie zu dem Ergebnis, dass das existenzsichernde Minimum bei nur 132 Euro liegt (Wohnungskosten wurden nicht berücksichtigt). Jetzt würden die Sozialleistungsempfänger aber das Geld für einen Lebensstandard erhalten, "der sich an dem der arbeitenden Bevölkerung orientiert". Das wäre also für die beiden Wirtschaftswissenschaftler zuviel, die nach dieser Formulierung offenbar den Regelsatz von 351 Euro als monatliches Arbeitseinkommen akzeptabel finden (für sich selbst aber wohl nicht, darf man annehmen). Sie schreiben: "Die Leistungen der sozialen Mindestsicherung liegen weit oberhalb des physischen Existenzminimums." Allerdings vergleichen sie dann die Hartz-IV-Empfänger dann doch mit den hinsichtlich ihres Nettoeinkommens unteren 20% der deutschen Haushalte (herausgerechnet wurden Sozialhilfeempfänger), die "für Essen, Kleidung, Kommunikation, Reisen etc. knapp 500 Euro pro Monat und Person (Single-Haushalt)" ausgeben, also doch schon durchschnittlich mehr als ein Hartz-IVG-Empfänger.

Die beiden Wissenschaftler gehen davon aus, dass Sozialleistungen eine "Hilfe zur Selbsthilfe" sein sollen, was ohne Schnörkel bedeutet: die Menschen sollen durch möglichst geringe Sozialleistungen dazu gezwungen werden, Arbeit aufzunehmen. Mit den "eher" zu hohen Hartz-IV-Geldern, so schreiben sie, vorenthält das "System" den Menschen, was wirklich wichtig sei: "Arbeit und Anerkennung". Ganz vergessen die Autoren offenbar, dass nicht alle Menschen Arbeit finden und arbeiten können. Sollen die dann auch ganz unten dahinvegetieren? Zu weit geht den Autoren der Regelsatz bei "Lebensmitteln, Kleidung und Gebrauchsgegenständen", da dierser "an die Beträge heran(reicht), welche die allgemeine Bevölkerung für diese Güter ausgibt. Das bedeutet: Hartz-IV-Empfänger erhalten keine Notlagenunterstützung, sondern bekommen einen Lebensstandard finanziert, der dem der allgemeinen Bevölkerung im unteren Einkommenssegment gleicht."

Ausgerechnet haben die Wissenschaftler die Mindestsicherung für eine gesunde, "rational handelnde", männliche Person ohne Kinder mit mittlerem Alter und Körpergröße sowie –gewicht, mit "deutschen Verbrauchsgewohnheiten", aber ohne Sucht- oder anderen Erkrankungen. Die Preise wurden in Ketten einer mittelgroßen Stadt ermittelt und sollen für ganz Deutschland gelten. Werden aus dem Hartz-IV-Regelsatz alle mit der Wohnung verbunden Kosten herausgerechnet, kommt man nach den Autoren auf etwas mehr als 300 Euro. Durchkommen würden nach den Annahmen der Autoren die Menschen aber mit monatlich 132 Euro im Minimalfall oder 278 Euro im Maximalfall. Von letzterem ist der Regelsatz nicht sehr weit entfernt.

Beim Minimalfall geht es allerdings äußerst knapp zu. 2 Euro im Monat sind hier für Kommunikation vorgesehen (Regelsatz: 30 Euro), für Freizeit, Unterhaltung, Kultur ist es gar nur ein Euro (Regelsatz: 39 Euro). Für Gebrauchgegenstände können 7 Euro ausgegeben werden (Regelsatz: 28 Euro), für Lebensmittel, Tabak, Alkohol 68 Euro (Regelsatz: 132 Euro). Für Kleidung und Schuhe ist mit 17 Euro die Hälfte des Regelsatzes vorgesehen, mehr wird es allerdings bei Körperpflege und Reinigung mit 14 Euro (Regelsatz: 13 Euro) und bei Verkehr mit 23 Euro (Regelsatz: 20 Euro). Sonstiges ist nicht vorgesehen. Im Vergleich zum durchschnittlichen Einkommen der untersten 20 Prozent liegen die Ausgaben meist unter der Hälfte, oft auch nur bei einem Viertel oder gar bei einem Prozent. Nach der Rechnung der Autoren liegen die Regelsatzempfänger auch darunter, aber bei Lebensmittel und Kleidung nur geringfügig, deutlicher aber etwa bei Verkehr, Freizeit und Sonstiges.

Die Autoren legen mit ihrer Studie nahe, dass nun die Politiker die Axt an die Regelsätze legen und diese nun wirklich auf ein Minimum senken sollen. Wie weit runter darf es also noch gehen, bzw. wie weit kann der ehemalige Sozialstaat noch abgebaut oder die gesellschaftliche Solidarität unterminiert werden?

http://www.heise.de/tp/artikel/28/28663/1.html
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