Umstrittene Fahndung nach Hartz IV-Missbrauch

Peter Nowak 12.11.2008

Ein gemeinnütziger Verein und der Außendienst der Arbeitsagenturen fahnden nach angeblichem Hartz IV-Missbrauch und sind in der Kritik von Erwerbslosengruppen

Nicht nur in den Boulevardmedien ist der angebliche Missbrauch von Sozialleistungen von Hartz IV-Empfängern und der Kampf dagegen ein Dauerthema. Der Verein für soziale Aufgaben in Brandburg e.V. steuerte dazu eine besondere Idee bei. Internetnutzer können unter der Rubrik Nachbarn bewerten Nachbarn Altenpfleger, Eltern und Politiker bewerten, aber auch angeblichen Sozialmissbrauch melden.

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Es gehe dabei nicht um die Diskriminierung von Hartz IV-Empfängern, sondern um das Aufspüren der Schwarzen Schafe, erklärte Joachim Rosseburg das Ziel dieser Initiative. Der ehrenamtliche Aktivist des "Vereins für soziale Aufgaben in Brandburg" kann in der Internetinitiative keinen virtuellen Pranger erkennen. Schließlich werden die Nutzer der Homepage ermahnt:

Gehen Sie bitte zurückhaltend miteinander um - keine persönlichen Angriffe, Beleidigungen etc.. Bei Verletzung dieser einfachen Regeln behalten wir uns vor, Beiträge aber auch Accounts ohne Vorwarnung zu löschen.

Alle eingetroffenen Angaben würden genau geprüft, betont Rosseburg. Wenn sich Hinweise auf einen tatsächlichen Missbrauch von Hartz IV-Geldern ergeben, würden die Daten an die Staatsanwaltschaft übergeben. "Betrug ist Betrug, das gilt für Manager wie für Hartz IV-Empfänger", so Rosseburg.

Mit dieser Auffassung würde er auch Zustimmung erfahren. Erst kürzlich sei eine größere Geldspende eingegangen. Hier zeigt sich einmal mehr, dass eine unreflektierte Managerschelte und das Agieren gegen vermeintliche "Sozialschmarotzer" unter den Erwerbslosen oft zwei Seiten der gleichen Medaille sind. Es entsteht das Bild einer Gesellschaft, die von Nieten in Nadelstreifen und von Betrügern in Jogginghosen bedroht wird. Dagegen wird der ehrliche, fleißige Staatsbürger mobilisiert, der brav seine Steuern und Soziabgaben zahlt. Während man dem "gierigen Manager" in der Regel aber nur verbal drohen und bei den nächsten Wahlen vielleicht einen Denkzettel verabreichen kann, hat man bei "betrügerischen Sozialhilfeempfänger" mehr Handhabe. Schließlich ist es oft genug der eigene Nachbar, den man im Internet bewerten kann.

Kritik von Erwerbslosen

Harsche Kritik an der Initiative des Vereins kommt vom Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland, Martin Behrsing. In einer Pressemitteilung forderte er, dem Verein für soziale Aufgaben Brandenburg die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Der satzungsgemäße Sinn und Zweck entspräche in keinem Fall dem tatsächlichen Handeln nach Außen.

"So fordert der Verein ganz offen dazu auf, vermeintliche Sozialleistungsbetrüger in einem öffentlichen Internetforum zu benennen. Für jede erfolgreiche Verurteilung würde der Verein 1.000 Euro Belohnung bezahlen. Der eigentliche Vereinzweck ist aber laut Satzung die häusliche Betreuung und Krankenpflege", moniert Behrsing. Er bezeichnet die Internetplattform "Nachbarn bewerten Nachbarn" als "übelste Denunziation, die an Hetze gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen grenze. Für den Erwerbslosenaktivisten Behrsing sind die Hartz IV-Gesetze und nicht deren angeblicher Missbrauch das Problem. So gehörte er auch zu den vehementen Kritikern der Sat1-Dokumentation Gnadenlos gerecht, die zwei Beamte des Offenbacher Arbeitsamtes als Sozialfahnder bei der Arbeit zeigte (Hilfe, die Sozialdetektive kommen).

Notfalls auch Observation

Der bei den Arbeitsagenturen der Städte angesiedelte Außendienst, der zum Aufspüren von Leistungsmissbrauch gegründet wurde, steht seit seiner Gründung in der Kritik von Erwerbslosengruppen.

Die Aufgaben dieses Außendienstes sind in einer 15seitigen Arbeitshilfe festgehalten, die der Redaktion vorliegt. Die Überprüfung der Wohnverhältnisse und Vermögen der Antragsstellers und die Feststellung von Bedarfgemeinschaften gehört dazu. In der Arbeitshilfe wird zwar betont, dass vor Einschaltung der Außendienstmitarbeiter erst alle anderen behördlichen Mittel zur Aufklärung ausgeschöpft werden sollen. Doch als letztes Mittel ist dann vieles erlaubt. So kann bei Verdacht auf besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch auch zum Mittel der Observation gegriffen werden.

In der Arbeitshilfe werden auch die "Vorsprache bei Banken und Versicherungen", "Gespräche mit Nachbarn oder Vermietern" und Hausbesuche bei den Antragsstellern zu den Aufgaben der Außendienstmitarbeiter gezählt. Da der Antragsteller keine Mitwirkungspflicht habe, könne er den Zugang zu seiner Wohnung verweigern, wird in den Papieren ausdrücklich betont. Die Folgen werden in der Arbeitshilfe aber auch nicht verschwiegen. "Wird der Zutritt zu der Wohnung dauerhaft verweigert und ist eine anderweitige Sachaufklärung nicht möglich, ist die beantragte Leistung wegen Unaufklärbarkeit des Sachverhalts abzulehnen."

http://www.heise.de/tp/artikel/29/29119/1.html
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