Abschied von der Pro-Forma-Prüfung?

Peter Mühlbauer 17.11.2008

Das Landgericht Stuttgart sprach ein wegweisendes Urteil zur Rechtsbeugung

Amtsrichter Michael I. aus dem schwäbischen Nürtingen, der Insassen eines Pflegeheims ohne ausreichende Prüfung der Fälle mittels Bauchgurten an ihre Betten fesseln ließ, wurde am vergangenen Freitag von der 16. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts wegen Rechtsbeugung in 54 vollendeten und sieben versuchten Fällen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

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Bei solch einer Dauer kann eine Haftstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesprochen werden – sollte das Urteil rechtskräftig werden, dann müsste der vom Dienst suspendierte Amtsrichter ins Gefängnis. Allerdings kündigte sein Anwalt bereits unmittelbar nach dem Urteil an, Rechtsmittel einzulegen.

Dem Landgericht zufolge hatte der Vormundschaftsrichter von März 2003 bis November 2006 "freiheitsentziehende Maßnahmen" wie Fesselungen oder Bettgitter ohne die vorgeschriebene persönliche Anhörung der Betroffenen genehmigt. Damit sein Vorgehen nicht auffiel, fälschte er Protokolle über Anhörungen. Weil er sieben dieser gefälschten Protokolle auf Termine datierte, an denen die jeweiligen Pflegefälle bereits verstorben waren, erregte er schließlich Verdacht. In den darauf folgenden Ermittlungen kam auch noch heraus, dass er in einem Fall eine Person ohne vorheriges Sachverständigengutachten in eine geschlossene Anstalt eingewiesen hatte.

Aufgrund des Überhandnehmens so genannter "Fixierungen" zu Anfang der 1990er dürfen diese in Pflegeheimen dauerhaft nur noch mit richterlicher Genehmigung vorgenommen werden. Allerdings wurde die Erfüllung dieser neuen Aufgabe nicht durch zusätzliche Richterstellen sichergestellt. Kein Wunder also, dass der 45-Jährige sein Verhalten mit Überlastung zu rechtfertigen versuchte. Tatsächlich hätte er bei einer ausreichend sorgfältigen Bearbeitung der etwa 700 Anfragen pro Jahr aus über 40 Heimen wahrscheinlich deutlich länger als die vorgeschriebenen acht Stunden täglich arbeiten müssen.

Mehreren Zeitungsberichten zufolge pflegte der Richter aber auch zeitaufwändige Hobbies wie ein Reitpferd und fand darüber hinaus noch Zeit, Vorträge und Vorlesungen zum Betreuungsrecht zu halten. Zudem berichteten Kollegen davon, dass I. angeboten habe, mehr Pflegeheime in seinen Zuständigkeitsbereich zu übernehmen, wenn ihm dafür Mietstreitigkeiten und Nachbarschaftsklagen abgenommen würden.

Der angeklagte Richter machte geltend, die Anhörung zumindest in einigen der Fälle durchgeführt zu haben, darüber hinaus zeigte er sich der Ansicht, dass die Anhörungsvorschrift auch durch Aktenlektüre und Gespräche mit dem Pflegepersonal eingehalten werden könne. Eine Rechtsauffassung, die, wie die vorsitzende Richterin Helga Müller hervorhob, allerdings von keinem juristischen Kommentar geteilt wird. Dem Tagesspiegel zufolge meinte I., dass seine Entscheidungsoptionen ohnehin auf null reduziert gewesen seien: "Was hätte ich tun sollen, […] wo Ärzte, Betreuer und Pflegepersonal doch eine solche Fixierung bereits für gut geheißen hatten?"

Ähnlicher Auffassung zeigte sich auch einer der 27 im Prozess gehörten Zeugen – ein Amtsrichter, der das Verfahren gegen seinen Kollegen als "eine einzige Farce" herabwürdigte. Und zwar deshalb, weil Richter Anträgen auf "freiheitsbeschränkende Maßnahmen" zu 99 Prozent entsprechen würden. Eine, wie nicht nur Prozessbeobachter befanden, bemerkenswert kreisförmige Logik. Auf die Tatsache, dass beispielsweise der Freiburger Juraprofessor Thomas Klie solche Maßnahmen "viel zu häufig" verhängt sieht, ging der Zeuge in seiner Aussage nicht ein. Allerdings, so stellte die Richterin fest, käme es gar nicht darauf an, welcher Prozentsatz der verhängten Fesselungen "tatsächlich nötig" war, weil dies nichts an der Tat ändere.

Andere Zeugen äußerten sich weniger gefällig für den angeklagten Amtsrichter: Einer Pflegedienstleiterin zufolge verweigerte I. bei einem Heimbesuch mit den Worten "Das reicht schon so" eine direkte Kontaktaufnahme mit Pflegebedürftigen. Eine "Schwester Susi", die I. als angebliche Begleiterin beim Besuch einer alten Dame benannte, gab vor Gericht an, den Angeklagten noch nie gesehen zu haben.

Als Beleg für nicht mit ausreichender Sorgfalt durchgeführten Prüfungen sah das Gericht auch, dass der laut Gutachten voll schuldfähige I. vorformulierte Textbausteine für Protokolle und Beschlüsse verwendete, die er für eine Ausfertigung nur noch ankreuzen musste. Die Ausfertigung von Protokollen für angeblich geführte Gespräche mit Verstorbenen versuchte der Amtsrichter damit zu erklären, dass ihm Demenzkranke, denen er in den Pflegeheimen begegnete, wohl unabsichtlich über ihre Identität getäuscht hätten. Ein Argument, das Müller mit Verweis auf die Belegliste entkräftete, die nach Angaben der Heime innerhalb von ein bis drei Tagen geändert wird, wenn ein Insasse stirbt.

Inwieweit sich das Urteil auch auf andere Fälle von Rechtsbeugung auswirken wird, bleibt abzuwarten. Während bei Entscheidungen, die von mehreren Richtern getroffen werden, die Hürden weiterhin sehr hoch sind, könnte das Urteil für Maßnahmen, die ein Richter allein verhängt, durchaus Signalwirkung haben. Vor allem Hausdurchsuchungen, aber auch Überwachungsmaßnahmen werden häufig erkennbar mittels Textbausteinen und möglicherweise ohne auch nur annähernd ausreichende Prüfung der Sachlage verhängt (vgl. Wo beginnt die Rechtsbeugung?).

http://www.heise.de/tp/artikel/29/29145/1.html
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