NPD-Verbot light

Silvio Duwe 21.11.2008

Der niedersächsische CDU-Innenminister Schünemann liefert mit seinem Vorstoß, die NPD von der Finanzierung aus dem Wahlkampfkostenausgleich abzuschneiden, der rechtsextremen Partei eine argumentative Steilvorlage und gefährdet elementare demokratische Spielregeln

Der Stein der Weisen im Umgang mit der NPD liegt, glaubt man Innenminister Schünemann, in einem vom Professor Volker Epping erstellten Gutachten, welches auf der Innenministerkonferenz in Potsdam diskutiert wurde. In diesem untersucht der Jurist die Möglichkeit, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung abzuschneiden. Eine Änderung des Grundgesetzes soll dies möglich machen.

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Was zunächst verlockend erscheint, immerhin erhielt die Partei im vergangenen Jahr mit fast 1,45 Millionen Euro die höchste staatliche Zuwendung aller nicht im Bundestag vertretenen Parteien. Über 46 % ihrer Einnahmen stammten in 2007 aus dem Wahlkampfkostenausgleich. Würden diese Gelder gestrichen, wäre das ein herber Schlag für die Nationalisten.

Die Idee, eine Partei aufgrund von verfassungsfeindlichen Zielen vom Wahlkampfkostenausgleich abzuschneiden, ist nicht nur reichlich inkonsequent, denn wenn sich dies nachweisen ließe, könnte man sie sofort verbieten, ein solcher Vorschlag bestärkt die Rechtsextremen auch noch in ihrer Opferrolle, lässt sie für die "Nationalen Demokraten" zum Märtyrer werden. Folgerichtig veröffentlichte die NPD dann auch auf ihrer Internetseite eine Presseerklärung mit dem Titel "Linker Rechtsstaat", in der es heißt:

"Im Umkehrschluß würde dies bedeuten, daß auch die Parteien, welche ihr "Ja" im Bundestag zu diesem Vorhaben geben würden, auch von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden müßten, da sie durch derartige Vorhaben elementare Verfassungsgrundsätze (Gleichheitsgrundsatz, Chancengleichheit der Parteien) aushebeln würden."

Das Gutachten, dass das Prinzip der Chancengleichheit der Parteien als "erst durch nachfolgende Rechtssprechung und Literatur kreiert" abqualifiziert und von daher als "einer systemimmanenten Modifizierung zugänglich" ansieht, passt zu einer Zeit, in der das Grundgesetz immer mehr zu einer beliebig transformierbaren Variable wird. Wenig verwunderlich ist es also, dass der Autor zu dem Schluss kommt, ein Ausschluss aus der Parteienfinanzierung sei schon aufgrund "eines hinreichenden Verdachts" möglich, da diese Sanktionierung schwächer als ein Parteienverbot sei. Und da sich das Bundesverfassungsgericht mit einem hinreichenden Verdacht nicht zufrieden geben dürfte, wird prompt vorgeschlagen, dass die Entscheidung über die Parteienfinanzierung dem Bundestagspräsidenten zu überlassen.

Erfolg hatte Vorhaben Schünemanns jedoch nicht. Zwar ist es bei den Parteien der Großen Koalition zur Normalität geworden, Innenpolitik durch Änderung des Grundgesetzes oder gar seiner bewussten Übertretung zu betreiben. Man denke hier nur an das BKA-Gesetz und die darüber geführten Diskussionen. Auch gibt es vereinzelt Stimmen wie die vom Berliner Innensenator Erhart Körting, der die Pläne gar ohne Grundgesetzänderung für machbar hält. Doch die überwiegende Mehrheit auf der Innenministerkonferenz lehnt den Vorstoß ab.

http://www.heise.de/tp/artikel/29/29189/1.html
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