"Das Maß ist voll! Jetzt wird rücksichtslos durchgegriffen"

Peter Mühlbauer 24.01.2009

Die bayerische Staatsregierung lässt die zweite Ausgabe von "Zeitungszeugen" beschlagnahmen

Ende letzter Woche waren es noch "geistige Eigentumsrechte", mit denen das Finanzministerium in München das Erscheinen der Geschichtszeitschrift Zeitungszeugen verhindern wollte. Die beanspruchten Monopolrechte wollte man dort zwar nicht näher konkretisieren, schickte dem britischen Albertas-Verlag aber trotzdem eine Unterlassungserklärung, mit der dieser auf den Nachdruck nationalsozialistischer Zeitungen in seinem Vergleichswerk verzichten sollte.

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Albertas ließ sich jedoch nicht von den Ansprüchen beeindrucken und brachte die zweite Ausgabe der Zeitschrift am Donnerstag trotzdem in den Handel. Darauf reagierte die Bayerische Staatsregierung mit einer Strafanzeige wegen Verletzung von Urheberrechtsvorschriften und – weil man möglicherweise von der Haltbarkeit der eigenen Ansprüche doch nicht so überzeugt ist – zusätzlich mit einer wegen der Verwendung nationalsozialistischen Symbolguts. Anlass dazu gab möglicherweise auch ein NSDAP-Plakat mit einem gut sichtbaren Hakenkreuz, das der Nummer, die sich mit dem Reichstagsbrand beschäftigt, beigelegt ist.

Nach der pflichteifrigen Aufnahme von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen beider Vorwürfe ordnete ein Richter am Amtsgericht München die Beschlagnahme des in der zweiten Zeitungszeugen-Nummer enthaltenen Völkischen Beobachters vom 1. März 1933 an. Die Schlagzeile auf dessen Titelseite lautet: "Das Maß ist voll! Jetzt wird rücksichtslos durchgegriffen." Am Freitagnachmittag verlautbarte ein Sprecher des Finanzministeriums gegenüber dem Spiegel, dass bayerische Polizeikräfte bereits dabei wären, Buchhandlungen und Kioske zu säubern. Eine Anfrage, inwieweit auch der Mantel und die ebenfalls enthaltene liberale Vossische Zeitung sowie der sozialdemokratische Vorwärts sichergestellt und vernichtet werden, blieb bisher unbeantwortet.

Beate Merk (Bild: Wikimedia Commons)

Das Verbot von nationalsozialistischem Symbolgut in § 86a des StGB ist so allgemein gehalten, dass es in der Vergangenheit häufig in Fällen angewendet wurde, in denen die inkriminierten Zeichen eindeutig nicht Propagandazwecken dienten: So ließ ein Münchner Staatsanwalt beispielsweise das Grafikprogramm CorelDraw beschlagnahmen, weil sich in dessen Clipart-Sammlung ein Hakenkreuz und ein stilisiertes Hitler-Konterfei befanden. Erst im vorletzten Jahr entschied der Bundesgerichtshof, dass ein mit einem Verbotsschild "durchgestrichenes" Hakenkreuz nicht unter das Verbot fallen kann. Vorher war es auch wegen solcher Zeichen zu zahlreichen Ermittlungen und Bestrafungen gekommen.

Erlaubt sind Symbole aus der (mittlerweile zu einem sehr unübersichtlichen und dicken Katalog angewachsenen) Sammlung von "Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" nach § 86a Absatz 3 dann, wenn sie "der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken" dienen. Diese Ausnahmeregelungen lassen sich im Bedarfsfall ebenfalls eher weit auslegen und werden zum Beispiel auch von Guido Knopp und dem ZDF beansprucht.

Die dort gesetzten Standards sollte eigentlich auch Zeitungszeugen erfüllen können. Immerhin ist nicht nur die Chefredakteurin Sandra Paweronschitz eine studierte Historikerin – im Mantelteil der Reichstagsbrand-Ausgabe arbeiteten auch Hans Mommsen und Barbara Distel mit, die ehemalige Leiterin der KZ-Gedenkstätte Dachau. Die bayerische Justizministerin Merk versuchte diese Einwände mit dem Vorwurf zu entkräften, dass der Völkische Beobachter durch die Herausnehmbarkeit der Zeitung "aus dem Zusammenhang gerissen und von Neonazis missbraucht werden" könnte, weshalb die "Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda […] billigend in Kauf genommen" worden wäre.

Den Historikern, die an den Zeitungszeugen mitarbeiteten, erklärte die Juristin, die bereits durch ihre Technikkenntnisse Aufsehen erregte, dass "für eine geschichtliche, wissenschaftliche Auseinandersetzung […] eine solche Gestaltung nicht notwendig" sei. Die "nötige Sensibilität im Umgang mit Geschichte" hat ihrer Ansicht nach nur, wer Ansprüche des Finanzamts auch dann nicht anzweifelt, wenn diese dort nicht näher begründet werden können:

Wer sich trotz eines ausdrücklichen Verbots der Bayerischen Staatsregierung zu einer derartigen Veröffentlichung entschließt, zeigt, dass ihm die nötige Sensibilität im Umgang mit Geschichte und Recht fehlt. Diese ganz bewusste Provokation macht es unvermeidlich, in ein so hohes Gut wie die Pressefreiheit eingreifen zu müssen.

Allerdings fehlt die "Sensibilität" nach Ansicht der Staatsregierung offenbar auch dann, wenn Historiker das Finanzministerium vorher fragen. Das machte beispielsweise das Münchner Institut für Zeitgeschichte, als es eine kommentierte wissenschaftliche Ausgabe von Adolf Hitlers "Mein Kampf" herausgeben wollte – und trotzdem abschlägig beschieden wurde.

http://www.heise.de/tp/artikel/29/29596/1.html
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