Familienzuwachs für den Großen Bruder

Das neue "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" stellt viele neue Mitglieder der Familie "Schnüffel und Co." vor: unter anderem das BSI.

"Als nationale Sicherheitsbehörde ist es unser Ziel, die IT-Sicherheit in Deutschland voran zu bringen – damit alle die Chancen der Informationsgesellschaft voll nutzen können", so lauten die Worte des Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Dr. Udo Helmbrecht auf der Eingangsseite des BSI. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde erst kürzlich vom Bundeskabinett ein neues Gesetz beschlossen. Dieses "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" stößt bei Datenschützern jedoch auf harsche Kritik.

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Viele große Brüder

So erhält das BSI gemäß §5 des geplanten Gesetzes folgende Ermächtigung:

Das Bundesamt darf zur Abwehr von Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes
1. Protokolldaten, die beim Betrieb von Kommunikationstechnik des Bundes anfallen, erheben und automatisiert auswerten, soweit dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern bei der Kommunikationstechnik des Bundes oder von Angriffen auf die Informationstechnik des Bundes erforderlich ist,
2. die an den Schnittstellen der Kommunikationstechnik des Bundes anfallenden Daten automatisiert auswerten, soweit dies für die Erkennung und Abwehr von Schadprogrammen erforderlich ist.

Zwar schränkt §5 ein, dass die Daten unverzüglich ausgewertet und danach sofort und spurlos gelöscht werden müssen, doch die Einschränkungen, die für dieses Prozedere gemacht wurden, sind sehr weit gefasst.

(3) Eine über die Absätze 1 und 2 hinausgehende Verwendung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass
1. diese ein Schadprogramm enthalten,
2. diese durch ein Schadprogramm übermittelt wurden oder
3. sich aus ihnen Hinweise auf ein Schadprogramm ergeben können,
und soweit die Datenverarbeitung erforderlich ist, um den Verdacht zu bestätigen oder zu widerlegen.

Damit aber nicht genug – das geplante BSI-Gesetz schließt quasi noch viele andere große Brüder in die Arme der Familie "Schnüffel und Co.", denn Anbieter von Telemediendiensten sollen, so der Entwurf, nun eine recht vereinfachte Möglichkeit bekommen, die Daten ihrer Nutzer zu speichern und zu analysieren. So heißt es in Artikel 3, dass das Telemediendienstgesetz geändert und §15 folgender Absatz 9 hinzugefügt wird:

Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden. Absatz 8 Satz 2 und Satz 3 gilt entsprechend.

Der besagte §15 regelt die Behandlung von Nutzungsdaten durch den Dienstanbieter, insbesondere läßt er die Erhebung und Verwendung von Daten für Abrechnungszwecke oder Marktforschung zu, letzteres jedoch lediglich mit Einwilligung des Nutzers. Wer in Absatz 8, Satz 2 und 3 nun aber einschränkende oder gar erläuternde Inhalte zu der neuen Speicherungsmöglichkeit vermutet, liegt falsch. Lediglich der Zeitpunkt der Datenlöschung sowie die Unterrichtung des Nutzers sind darin geregelt.

Für Anbieter wie beispielsweise StudiVZ, Google, Amazon und YouTube ergeben sich so ungeahnte Möglichkeiten, das Verhalten ihrer Nutzer aufzuzeichnen und auszuwerten, da als Begründung die Abwehr von Schadprogrammen und die Aufrechterhaltung ihrer Dienste ausreichen.

Ein alter Bekannter: Straftaten mittels Telekommunikation

Schon bei der Vorratsdatenspeicherung tauchten sie auf: die mittels Telekommunikation begangenen Straftaten (TK-Straftaten). Hieß es zu Anfang noch, die Vorratsdatenspeicherung solle gegen Terrorismus oder Kinderpornographie helfen, so ließ diese Formulierung Datenschützer wie auch Bürgerrechtler aufhorchen. Der Verwendung der Vorratsdaten hinsichtlich dieser TK-Straftaten wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht gleich zweimal ein Riegel vorgeschoben.

Über den Umweg des geplanten Gesetzes erhält nun das BSI die Befugnis, die Daten der Nutzer auszuwerten und auch bei TK-Straftaten aktiv zu werden. Das BSI darf die erhobenen und analysierten Daten nicht nur bei schweren Straftaten, Terrorismusgefahr etc. an Verfassungsschutz und Polizei weiterleiten, §5(4), Satz 1 ermöglicht dies eben auch bei den TK-Straftaten:

§5 (4) Das Bundesamt kann die nach Absatz 3 verwendeten personenbezogenen Daten an die Strafverfolgungsbehörden zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer mittels Telekommunikation begangenen Straftat übermitteln.

Was das Bundesverfassungsgericht also ausdrücklich durch seine Entscheidungen bei der VDS nicht genehmigt hat, soll nun über Bande realisiert werden.

Privater Kernbereich? Das entscheidet das BSI

§5 des neuen Gesetzes enthält noch eine Klausel, die Kritiker die Augenbrauen heben lässt. So soll nicht mehr ein Richter darüber entscheiden, ob erhobene Daten dem Kernbereich der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Nein, die Entscheidungsbefugnis liegt hier ausgerechnet beim Bundesinnenministerium, welches sich in den vergangenen Jahren nicht wirklich als Hüter des Datenschutzes hervorgetan oder seinen Respekt gegenüber den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes bekundet hat.

Bestehen Zweifel, ob Erkenntnisse dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, sind die betreffenden Daten entweder ebenfalls zu löschen oder unverzüglich dem Bundesministerium des Innern zur Entscheidung über ihre Verwertbarkeit oder Löschung vorzulegen.

Zwar sind die Ergebnisse zu dokumentieren, doch die Dokumentation ist lediglich zur Datenschutzkontrolle gedacht und soll danach gelöscht werden, spätestens jedoch in dem Jahr, das dem Jahr der Dokumentation folgt.

Den Bürger informieren? Aber wieso denn?

Die von vielen erhoffte Verpflichtung, den Bürger über Schadprogramme und Sicherheitslücken zu informieren, vermisst man in dem Gesetzesentwurf jedoch. Die Datenschutzkonferenz hat gegen den bisherigen Gesetzesentwurf ebenso Einwände erhoben wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der ein mehrere Seiten langes Positionspapier veröffentlichte und ferner dazu aufruft, sich an die Mitglieder der verschiedenen Ausschüsse im Bundesrat, sowie an die Bundestagsabgeordneten zu wenden.

Sieht man sich jedoch die letzten Jahre mitsamt den Gesetzesentwürfen und -verabschiedungen an, so ist nicht davon auszugehen, dass der Protest bei den Verantwortlichen Wirkung zeigen wird. Das neue BSI-Gesetz lässt die ohnehin große Schnüffelfamilie also weiter anwachsen.

http://www.heise.de/tp/artikel/29/29804/1.html
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