Kein Grundrecht auf DNA-Analyse
In den USA kämpfen Bürgerrechtsorganisationen dafür, dass Verurteilte mittels DNA-Analyse ihre Unschuld beweisen können
Der Supreme Court hat kürzlich mit der knappen Mehrheit von fünf gegen vier Richter entschieden, dass rechtskräftig Verurteilte keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf haben, ihre Unschuld mit Hilfe von DNA-Analysen zu beweisen. Das höchste US-Gericht räumte in der Begründung ein, dass eine DNA-Analyse "unvergleichliche Möglichkeiten" bietet, "die Unschuldigen zu entlasten und die Schuldigen zu identifizieren".
Aber die Mehrheit der Richter war trotzdem der Meinung, es sei allein Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, wer das Recht haben solle, nach rechtskräftiger Verurteilung den Unschuldsbeweis mittels eines DNA-Tests zu führen.
|
|
Geklagt hatte der in Alaska wegen Vergewaltigung zu 26 Jahren Haft verurteilte William Osborne. Er hatte sowohl während des Verfahrens als auch nach der Verurteilung seine Unschuld beteuert und wollte diese nachträglich durch einen Test seines Erbguts beweisen. Solche Tests sind bisher in Alaska während des Verfahrens, nicht aber nach der Verurteilung, erlaubt. Nachdem Osborne in mehreren Instanzen verloren hatte, gab ein Bundesgericht dem Antrag des Klägers statt. Dagegen legte der Bundesstaat Alaska Einspruch ein, weil er die Landesgesetze verletzt sah. Diesen Einspruch hat der Supreme Court mit seinem Grundsatzurteil stattgegeben.
Er erklärte, dass mit der Entscheidung nachträgliche DNA-Tests nicht grundsätzlich verboten werden. Doch es liegt allein an dem Gesetzgeber von Alaska, ob er auch Verurteilten dieses Mittel der nachträglichen Verteidigung in die Hand geben will oder nicht. Neben Alaska ist ihnen noch in fünf weiteren Bundesstaaten diese Möglichkeit verwehrt. In allen anderen Bundesstaaten kann auch ein Verurteilter nachträglich diesen Unschuldsbeweis antreten.
Chance für die Unschuldigen
Das Verfahren hat in US-Medien für großes Aufsehen gesorgt, weil in den letzten Jahren in mehreren Fällen zu hohen Haft- und sogar zu Todesstrafen Verurteilte mit Hilfe des DNA-Tests ihre Unschuld beweisen konnten und frei kamen.
In den vergangenen Jahren sind allerdings auch immer wieder spektakuläre Fälle durch die Medien gegangen, wo zum Tode Verurteilte verzweifelt auf eine DNA-Analyse drängten, um seine Unschuld zu beweisen und dabei auf taube Ohren stießen.
Bürgerrechtsorganisationen wie das Netzwerk Innocence Project, das unschuldig Verurteilte unterstützt, sehen in der Entscheidung des Supreme Court einen Rückschlag bei ihrem Bemühen, den Opfern von Justizwillkür und Fehlurteilen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Das Innocence Project setzt sich dafür ein, dass auch Verurteilte in der gesamten USA die Möglichkeit erhalten sollen, mittels DNA-Analyse auch nachträglich ihre Unschuld zu beweisen. Besonders bei Vergewaltigungsdelikten bieten eine DNA-Analyse hervorragende Möglichkeiten der Beweisführung.
Unterschiedliche Rechtssysteme
Dass in den USA die DNA-Analyse zunehmend als Möglichkeit angesehen wird, Unschuldig Verurteilten doch noch Gerechtigkeit widerfahren zu lassen - während sie in Deutschland eher als Möglichkeit, bisher offene Straftaten aufzuklären, diskutiert wird (siehe Verbrechen war gestern) - liegt an den unterschiedlichen Rechtssystemen in beiden Staaten. Der Zeitraum, in dem Beweise in ein Verfahren eingeführt werden können, ist in den USA wesentlich begrenzter als in Deutschland.
Hinzu kommt, dass in den USA Angeklagte aus ärmeren Bevölkerungsschichten oft mit unzureichender Verteidigung in das Verfahren gehen und nach einer Verurteilung große Schwierigkeiten haben, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Einige Fälle machen dann USA-weit und teilweise auch international Schlagzeilen. Der heute spektakulärste ist der Fall Mumia Abu Jamal, ein afroamerikanischer Journalist und politischer Aktivist, der wegen eines Polizistenmordes zum Tode verurteilt wurde. Hier zeigt sich besonders deutlich, wie schwer es für einen Verurteilten ist, ein neues Verfahren zu bekommen.
Obwohl seit mehr als 15 Jahre eine weltweite Solidaritätsbewegung ein neues Verfahren fordert und prominente Juristen seinen Fall bearbeiten, ist er weiterhin von der Hinrichtung bedroht. Trotz zahlreicher entlastender Indizien gelang es seinen Anwaltsteam nicht, ein neues Verfahren durchzusetzen. Im Rechtssystem Deutschlands und anderer europäischer Staaten hingegen ist eine Wiederaufnahme wesentlich einfacher.
Hierin liegt der Grund, dass hier die DNA-Analyse als Unschuldsbeweis kaum eine Rolle spielt. Dagegen wird in Deutschland kritisch über gesetzlich mögliche Entnahme und Speicherung von DNA-Analysen gegen den Willen der betroffenen Person diskutiert.
Allerdings sind die Strafverfolgungsbehörden auch in den USA nicht generell skeptisch gegenüber DNA-Tests eingestellt, wenn es um die Strafverfolgung geht. Schließlich erwarten die Verfasser einer vor einigen Monaten veröffentlichten, vom Nationalen Justiz-Institut der USA in Auftrag gegebenen Studie sogar durch DNA-Tests eine "Revolution der Strafverfolgung" bei Einbruchsdelikten.
http://www.heise.de/tp/artikel/30/30639/1.html- Na toll, zum verurteilen gut, zum freikommen nicht (4.7.2009 22:35)
- deshalb nicht besser (4.7.2009 6:20)
- Das ist afaik auch überall in USA-Land verboten... (4.7.2009 0:29)
Darstellungsbreite ändern
Da bei großen Monitoren im Fullscreen-Modus die Zeilen teils unleserlich lang werden, können Sie hier die Breite auf das Minimum zurücksetzen. Die einmal gewählte Einstellung wird durch ein Cookie fortgesetzt, sofern Sie dieses akzeptieren.
