Netzsperren und Chat-Protokolle

Peter Mühlbauer 07.08.2009

Der sächsische SPD-Landesvorsitzende gerät hinsichtlich seiner Verfassungstreue immer stärker in Erklärungsnöte

Thomas Edmund Jurk ist derzeit Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit und stellvertretender Ministerpräsident im Freistaat Sachsen. Seit gut fünf Jahren führt er die dortige SPD an, für die er bei der Wahl im September 2004 ein historisches Tief von 9,8 Prozent der Stimmen erzielte. Trotzdem wurde der Multifunktionär, der Mitglied in zahlreichen Aufsichtsräten und im Verwaltungsrat der Sächsischen Aufbaubank-Förderbank ist, 2006 von den Delegierten seiner Partei als Landesvorsitzender bestätigt. Politische Inhalte finden sich auf seiner Website weniger, dafür aber Sprüche wie "Ein echter Sachse" und "Anpacken für Sachsen".

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Thomas Edmund Jurk (Bild: André Karwath)

Im vergangenen Jahr winkte Jurk auf der A 13 zwischen Berlin und Dresden ohne entsprechende Befugnis einen Brandenburger Motorradfahrer mit einer Polizeikelle von der Fahrbahn. Der hielt den Minister und seinen Chauffeur für Zivilfahnder und folgte den Anweisungen, wollte aber die Dienstausweise der beiden Herren sehen. Als ihm dies verweigert wurde, wandte er sich am nächsten Tag an die Behörden und teilte ihnen das Fehlverhalten der vermeintlichen Polizeibeamten mit, worauf hin die Insassen der Phaeton-Luxuslimousine ermittelt wurden.

Jurk musste sich danach bei dem deutlich älteren Motorradfahrer entschuldigen und versuchte sein Verhalten in der Öffentlichkeit damit zu erklären, dass ihn dessen "auffällige Fahrweise" gestört habe. Allerdings war dies keine ausreichende Rechtfertigung für seinen Verstoß gegen den Paragraphen 132 des Strafgesetzbuchs, der für Amtsanmaßung eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Die Justizbehörden schickten Jurk deshalb einen Strafbefehl über 30 Tagessätze zu. Wo er die Polizeikelle her hatte und warum er sie in seinem Wagen mitführte, blieb bisher ungeklärt.

Seit letzter Woche hat Jurk einen neuen Skandal am Hals. In einem Freie-Presse-Chat am 29. Juli verlautbarte der Politiker auf Kritik an der Rolle seiner Partei beim Aufbau einer neuen Zensurinfrastruktur:

Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf

Die Äußerung verbreitete sich rasch und schlug hohe Wellen. Als problematisch wurden dabei weniger Grammatik und Orthographie wahrgenommen, denn die Tatsache, dass Jurk sich derart unbefangen als potentieller und bewusster Grundgesetzbrecher "outete". Der Jurist Michael Neubert erinnerte den Minister deshalb in einem offenen Brief an seinen 2004 abgelegten Amtseid, "weil [Jurk dessen] Inhalt offensichtlich entfallen oder vielleicht schlichtweg egal zu sein scheint."

In Abgeordnetenwatch behauptete der SPD-Politiker auf eine Bürgerfrage zu dem Vorfall, dass er falsch zitiert und seine Aussage "aus dem Zusammenhang heraus genommen" worden sei. Tatsächlich hätte er der Äußerung ein "Wenn Sie Recht hätten und wir gegen das Grundgesetz verstoßen" vorangestellt. Er sei deshalb "nicht gegen die Abschaffung der Verfassung oder für den Verfassungsbruch".

Allerdings ist solch eine Relativierung nicht im Chat-Protokoll enthalten. Auf entsprechende Hinweise reagierte Jurk bisher jedoch ebenso wenig wie auf die Frage, ob die Freie Presse den Wortlaut des Chats verfälscht habe. Die darin enthaltenen Flüchtigkeitsfehler sind jedoch starke Indizien dafür, dass der Minister den Text selbst eingab und er vom Portal nicht nachträglich "geputzt" wurde. Andere Äußerungen Jurks zum Internet lassen es zudem durchaus möglich erscheinen, dass er auf Abgeordnetenwatch in Unkenntnis der Tatsache argumentierte, dass der Wortlaut des Chats noch nachzulesen war.

http://www.heise.de/tp/artikel/30/30881/1.html
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