Versteckspiel um eine Ampel
Die EU will ihren Mitgliedsländern eine Lebensmittel-Kennzeichnungspflicht mit einem leicht verständlichen Farbencode verbieten - was das Landwirtschaftsministerium gegenüber der Presse zu verschleiern versucht
Über eine Verpflichtung für Nahrungsmittelhersteller, einen hohen, mittleren oder geringen Anteil an verschiedenen Fetten, Zucker und Salz mit den Ampelfarben Rot, Gelb und Grün zu kennzeichnen, wird seit langem diskutiert. Zwar ist das, was als gesund beziehungsweise nicht gesund gilt, auch wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Moden unterworfen - allerdings ist eine Kennzeichnungspflicht im Vergleich zu Maßnahmen wie einem Verbot ein relativ milder Eingriff. Trotzdem brachte die Nahrungsmittelindustrie ihren Lobbyapparat dagegen in Stellung. Angesetzt wurde wie üblich am demokratie- und kontrolltheoretisch gesehen schwächsten Punkt des politischen Systems, bei der EU in Brüssel.
Dort hat die Kommission einen Verordnungsentwurf zur Nährwertkennzeichnung ausgearbeitet, der nach Angaben von Foodwatch den Mitgliedsländern die Einführung solch einer Ampelpflicht verbietet. Ein, so die Verbraucherorganisation "im Lebensmittelrecht bislang einmaliger Eingriff der EU in die Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten". Das kam nicht nur bei den Krankenkassen schlecht an, sondern auch bei einer Bevölkerungsmehrheit. Im Juli ermittelte eine repräsentative Umfrage des Emnid-Instituts, dass 69 Prozent aller Bundesbürger für die Einführung solch einer Lebensmittelampel sind und sogar 77 Prozent ein Verbot solch einer Regelung durch die EU ablehnen.
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| Bild: Foodwatch |
Grund genug für die Landwirtschaftsministerin, sich vor der Wahl nicht zu laut zu den Plänen der EU-Kommission zu bekennen. Vor allem dann nicht, wenn die eigene Partei, die CSU, unlängst die Europawahlen mit einer betont EU-kritischen Rhetorik gewonnen hat. Und so findet Ilse Aigner derzeit gegenüber der Presse zwar immer wieder wolkig-wohlwollende Worte für die Ampel, unternimmt aber offenbar keinerlei Anstrengungen, den Entwurf zu ändern.
Bei Nachfragen zur konkreten Position der Ministerin zu dem geplanten Verbot erhält man vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Auskunft, dass die Verordnung gar kein "Ampel-Verbot" enthalten würde. Der Entwurfstext selbst ist jedoch so extrem unverständlich formuliert, dass ein Nachlesen dort nur bedingt Klarheit über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit dieser Auskunft schafft. Dieser Ansicht war man auch bei Foodwatch, wo man ein juristisches Gutachten in Auftrag gab, das zu dem eindeutigen Ergebnis kam, dass es den Mitgliedstaaten nach den derzeitigen Formulierungen verboten wäre, eine Ampel-Kennzeichnungspflicht zu erlassen.
Auf Nachfrage gesteht man dies auch beim Landwirtschaftsministerium ein, meint aber, dies sei kein "Ampel-Verbot" weil lediglich Regierungen am Erlass einer "obligatorischen" Kennzeichnungspflicht gehindert würden. Unternehmen dürften dagegen ihre Produkte freiwillig mit einem Ampelsystem ausstatten. Allerdings besteht der Regelungsbedarf ja nicht für die Hersteller, welche dies heute schon freiwillig machen, sondern für jene anderen, welche die Inhaltsstoffe ihrer Nahrungsangebote in weniger durchschaubarer Weise angeben.
Konfrontiert man das Bundeslandwirtschaftsministerium damit, heißt es relativierend, dass solch ein Verbot für Mitgliedsstaaten ja jetzt schon gelte, weshalb sich durch die Verordnung nichts ändern werde. Auf die Frage nach der Rechtsgrundlage dafür muss man etwas suchen und verweist schließlich ganz allgemein auf den EU-Vertrag, das darin enthaltene "Verbot von Handelshemmnissen" und die Rechtsprechung des EuGH zu "Einfuhrbeschränkungen oder Maßnahmen gleicher Wirkung". Ein Verbot "einzelstaatlicher obligatorischer Angaben", so das Ministerium, könne sich zudem "aus sekundärem Gemeinschaftsrecht ergeben, zum Beispiel Artikel 18 der Richtlinie 2000/13 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür".
Konkreter wird man bei Foodwatch, wo man erklärt, dass es nur das bereits laufende EU-Gesetzgebungsverfahren ist, was den Mitgliedsländern den Erlass einer entsprechenden Kenzeichnungspflicht verbietet. Würde die Verordnung mit einer Öffnungsklausel versehen, dann fiele auch dieses Verbot wieder weg und der Bundestag könnte - wie in der Vergangenheit schon einmal geschehen - über solch eine Verbraucherschutzmaßnahme entscheiden.
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- Re: "Rauchen kann tödlich sein" (12.9.2009 4:38)
- Re: Wie gehabt: Die Rationalos wettern gegen die Appetitesser mit (12.9.2009 4:35)
- Re: simple Kalorianangaben oder Broteinheiten pro Packung wären sinnvoller (11.9.2009 11:58)
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