Streit um ein Phantom?

Thorsten Stegemann 13.10.2009

Die FDP möchte den Kündigungsschutz weiter aufweichen, ihr designierter Koalitionspartner will Auseinandersetzungen mit den Gewerkschaften unbedingt vermeiden. Doch was bedeuten Arbeitnehmerrechte in Zeiten flexibilisierter Arbeitmärkte?

"Die Mitte stärken" hieß der programmatische Titel des Wahlprogramms der FDP, das Mitte Mai 2009 auf dem Bundesparteitag in Hannover verabschiedet wurde und in seiner medienwirksamen Verkürzung und Aufbereitung mit dazu beitrug, den Liberalen ein historisches Ergebnis zu bescheren. Mit 14,6 Prozent wird die FDP nun aller Voraussicht nach Regierungspartei, besagtes Wahlprogramm bildet nach Aussage von Generalsekretär Dirk Niebel die "Grundlage für die Koalitionsgespräche".

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Die Mitte als "Grundhaltung"

Einmal mehr stellt sich nun die Frage: Wo genau ist eigentlich die Mitte, und wer darf dazugehören? Eine Antwort, die den Liberalen durchaus zusagen könnte, gab der gescheiterte SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier bereits am 14. Juni 2009, als er den Wahlkampfslogan seines Vorgängers Gerhard Schröder wieder aufnahm und zu einer Definition der "neuen Mitte" ansetzte. Nach dem Debakel bei der Europawahl wollte Steinmeier klarstellen, dass "bei uns Sozialdemokraten" alle ihren Platz haben – "egal ob Rentner oder Student, egal ob Hauptschule oder Hochschule. Egal ob Sekretärin oder Chef". Die SPD, so Steinmeier, kämpfe "für die Verkäuferin und den Bauarbeiter".

Aber genauso sind und bleiben wir die Partei der neuen Mitte. Für den jungen Unternehmensgründer, für den Computerprogrammierer, die Architektin oder die Grafik-Designerin.

Frank-Walter Steinmeier

Präziser ist selten beschrieben worden, was sich die Agenda 2010-Fraktion innerhalb der Sozialdemokratie seit gut einem Jahrzehnt unter dem viel berätselten Begriff der "(neuen) Mitte" vorstellt. Es geht nicht um ein erneuertes gesellschaftliches Solidaritätsversprechen, Chancengerechtigkeit und sozialen Ausgleich. In der Mitte stehen die sogenannten Leistungsträger, bei denen sich schon das Schröder-Blair-Papier für die angeblichen Verfehlungen sozialdemokratischer Politik entschuldigte.

Wir haben Werte, die den Bürgern wichtig sind - wie persönliche Leistung und Erfolg, Unternehmergeist, Eigenverantwortung und Gemeinsinn - zu häufig zurückgestellt hinter universelles Sicherungsstreben. Allzu oft wurden Rechte höher bewertet als Pflichten. Aber die Verantwortung des einzelnen in Familie, Nachbarschaft und Gesellschaft kann nicht an den Staat delegiert werden.

"Der Weg nach vorne für Europas Sozialdemokraten", 8. Juni 1999

Das "Deutschlandprogramm" der FDP sieht die Dinge ähnlich. Die Mitte findet sich auch hier nicht passgenau zwischen "oben" und "unten", es geht schließlich um "mehr als etwas zwischen links und rechts"

Sie ist vor allem eines: eine Grundhaltung. Für sie sind Leistungsbereitschaft, Fleiß und Aufstiegswille keine Fremdwörter.

Programm der FDP zur Bundestagswahl 2009

Besser befristet als arbeitslos

Steinmeiers Unternehmensgründer, Computerprogrammierer, Architektinnen oder Grafik-Designerinnen finden also auch in der FDP eine politische Heimat, denn den Liberalen geht es zunächst darum, den Handlungsspielraum derjenigen zu erweitern, die als Akteure einer vermeintlich sozialen Marktwirtschaft für die Schaffung von Arbeitsplätzen, für Wachstum, Fortschritt und technische Innovationen stehen sollen.

Arbeitgeberfreundliche "Reformvorschläge" durchziehen das Wahlprogramm denn auch wie ein roter Faden. Die FDP wehrt sich gegen Mindestlöhne – und im Bedarfsfall – auch gegen allgemeinverbindliche Tarifverträge. Der finanzielle Aufwand für die betriebliche Mitbestimmung soll begrenzt und die gesetzlich vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder "deutlich" reduziert werden.

Das vor allem für den Mittelstand komplizierte Kündigungsschutzgesetz muss beschäftigungsfreundlicher werden. Der Kündigungsschutz sollte erst für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten. (…) Für den Fall der arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung sollen die Arbeitnehmer bereits bei Vertragsschluss statt des gesetzlichen Kündigungsschutzes eine Abfindung beziehungsweise den Anspruch auf eine vom Arbeitgeber zu finanzierende Weiterbildung vereinbaren können. (…) Das schafft Flexibilität für den Mittelstand und führt zu mehr Arbeitsplätzen in Deutschland. Eine befristete Einstellung ist besser, als arbeitslos zu sein.

Programm der FDP zur Bundestagswahl 2009

Der zuletzt zitierte Satz könnte als Motto über der Arbeitsmarktpolitik des vergangenen Jahrzehnts stehen, doch der größere Koalitionspartner, der seit 2005 Regierungsverantwortung trägt, mag sich mit der liberalen Offerte nicht so recht anfreunden. Im Regierungsprogramm der CDU taucht der Begriff Kündigungsschutz nicht auf, und auch die von den Unionsparteien früher oft und gern beschworene Mitte spielt diesmal keine besondere Rolle. "Sozial ist, was Arbeit schafft" heißt es stattdessen - ebenso nebulös wie unverbindlich. Klar ist allerdings, dass die Parteiführung um Bundeskanzlerin Angela Merkel einen Dauerkonflikt mit den Gewerkschaften unbedingt vermeiden will und kein Interesse daran hat, die nächste Bundesregierung mit dem Thema Sozialabbau in engere Verbindung zu bringen.

Abfindungsoption statt Kündigungsschutz

Die Schleifung von Arbeitnehmerrechten, zu denen der - freilich mehrfach aufgeweichte - Kündigungsschutz seit Jahrzehnten gehört, passt da kaum ins Bild, doch der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundesfraktion Norbert Röttgen sieht aktuell auch ganz pragmatische Gründe, dieses Streitthema ruhen zu lassen.

Wir hören aus der Industrie nicht den Ruf: Verändert das Kündigungsschutzrecht. Also muss man nicht Kämpfe suchen, wo keine Erfolge zu erringen sind, wo man nur Verletzungen hervorrufen kann.

Norbert Röttgen

Diese Feststellung ist nicht ganz falsch, entspricht aber auch nicht dem aktuellen Stand der Dinge, den Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt Ende vergangener Woche formulierte.

Ich gehe nicht davon aus, dass die künftige Koalition den Kündigungsschutz für bestehende Arbeitsverhältnisse verändert. Aus meiner Sicht wäre es vernünftig, zwar am Bestandschutz festzuhalten, für künftige Arbeitsverhältnisse aber Vereinbarungslösungen zu ermöglichen. Wir müssen den Einstieg in Arbeit erleichtern.

Dieter Hundt

In einem im Oktober 2009 veröffentlichten Positionspapier gibt sich der Arbeitgeberverband weniger diplomatisch.

Ein Beschäftigung förderndes Arbeitsrecht setzt verständliche, kalkulierbare und rechtssichere Regelungen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen voraus. Das geltende Kündigungsrecht in Deutschland erfüllt diese Voraussetzungen zurzeit in keiner Weise. Es behindert damit Beschäftigung und bedarf einer Überprüfung.

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Das Kündigungsschutzgesetz soll nach dem Willen des Verbandes vor allem mit Blick auf Neueinstellungen modifiziert und dann ganz im Sinne des FDP-Wahlprogramms auf Betriebe beschränkt werden, die mehr als zwanzig Arbeitnehmer beschäftigen. Darüber hinaus schlagen die Arbeitgeber die Einführung einer sogenannten "Abfindungsoption" vor. Dabei sollen Arbeitnehmer im Fall ihrer Entlassung auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichten, wenn ihnen im Gegenzug eine Abfindung zugesprochen wird.

Dies eröffnet den Arbeitsvertragsparteien eine einfache und praktikable Handlungsoption, die für beide Seiten mehr Rechtssicherheit bietet und gleichzeitig den bestehenden Kündigungsschutz unangetastet lässt, wenn die Parteien dies wünschen.

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Die praktische Bedeutung des Kündigungsschutzes

Ich glaube, das ist noch ein rituelles Relikt früherer Zeiten, als das Arbeitsrecht noch nicht so flexibel war. Das ist deren ceterum censeo, aber es hat keine praktische Bedeutung am Arbeitsmarkt.

Norbert Röttgen

Dass Norbert Röttgen die Forderung der FDP nach einer weiteren Lockerung des Kündigungsschutzes für eine programmatische Altlast hält, ist allemal bemerkenswert. Denn selbst die politischen Gegner der liberalen Bestrebungen rechnen mit erheblichen Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt, wenn der Schwellenwert, der derzeit bei Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten liegt, auf 20 erhöht wird.

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung hat vor wenigen Tagen ausgerechnet, dass bei einer solchen Regelung über 300.000 Betriebe mit knapp vier Millionen Beschäftigten aus dem Geltungsbereich des Gesetzes herausfallen. Würde nach dem Vorschlag der FDP darüber hinaus die Wartezeit für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes von sechs auf 24 Monate Betriebszugehörigkeit erhöht, wären noch einmal Millionen Arbeitnehmer betroffen.

Angesichts der hohen Fluktuation auf dem deutschen Arbeitsmarkt, die nach einer Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in den vergangenen zehn Jahren dazu geführt hat, dass jährlich über sieben Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse beendet und wieder neu eingegangen wurden, wären die Auswirkungen kaum absehbar.

Für die Arbeitgeberseite könnten substanzielle Änderungen also erhebliche und durchaus praktische Vorteile mit sich bringen. Trotzdem drängt sich der Verdacht auf, dass die neuerliche Debatte um den Kündigungsschutz ein politisches Ablenkungsmanöver darstellt. Schließlich ist absehbar, dass die FDP das Thema bis auf weiteres im neuen Koalitionsvertrag begraben und der CDU die Chance geben wird, sich in diesem Punkt als Retterin der sozialen Marktwirtschaft zu präsentieren.

Im Gegenzug werden die designierten Regierungsparteien andere Möglichkeiten finden, um die Flexibilisierung des Arbeitsmarkts weiter zu forcieren. Der offensive, von endlosen Debatten und Glaubwürdigkeitsverlusten überlagerte Abbau von traditionellen Arbeitnehmerrechten wird obsolet, wenn die Rahmenbedingungen mittel- und langfristig so gestaltet werden, dass sich ihr Einflussbereich zunehmend verringert. Und das geschieht bereits seit vielen Jahren - durch das langsame Abschmelzen sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze (September 2009: 27,34 Millionen, 1992: 29,32 Millionen), die Aufweichung der Tarifverträge, den zunehmenden Bedeutungsverlust der Gewerkschaften und Interessenvertreter oder die Schaffung eines alternativen Arbeitsmarkts mit Millionen Zeitarbeitern, Ein-Euro-Jobbern und Feuerwehrkräften aller Art, der sich zu großen Teilen dem Zugriff des klassischen Arbeitsrechts entzieht.

Unter diesen Bedingungen wäre die "Abfindungsoption" den Arbeitgebern sicher genauso lieb wie die Beschneidung des Kündigungsschutzes, denn am Ende dienen beide Varianten dem gleichen Ziel. Heide Pfarr, Professorin für Arbeitsrecht, hat auf diesen Umstand schon vor vier Jahren hingewiesen, als die CDU das Modell in ihre seinerzeit sehr viel marktradikalere Programmatik einbinden wollte.

Wer als Arbeitgeber zahlt beziehungsweise zahlen kann, kann über die Abfindungsoption mit Beschäftigten umspringen, wie er will.

Heide Pfarr

Die Wahl zwischen den Optionen Abfindung und Kündigungsschutz ist überdies theoretischer Natur. Eine Untersuchung aus dem Jahr 2007 zeigt, dass künftige Arbeitnehmer in der Regel nur geringe Chancen haben, entscheidenden Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung ihrer Verträge zu nehmen.

Für junge Menschen, die unter wirtschaftlich schwierigen Gesamtumständen nach einer festen Anstellung suchen, gilt das umso mehr. Kein Wunder also, dass der Arbeitgeberverband hier mit seinen "Reformvorschlägen" ansetzt und sich weniger auf die Veränderung des Bestehenden als darauf konzentriert, für die Arbeitsverhältnisse der Zukunft neue "Vereinbarungslösungen" zu erzielen. Wenn darin keine traditionellen Arbeitnehmerrechte mehr enthalten sind, muss man sie auch nicht wieder abschaffen.

http://www.heise.de/tp/artikel/31/31292/1.html
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