Das fragile "Vertrauensverhältnis" der Arbeitgeber zu ihren Angestellten
Eine Altenpflegerin wurde nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit wegen 6 Maultaschen, die ansonsten im Müll gelandet wären, gekündigt, das Arbeitsgericht gab dem Arbeitgeber recht
Es sind immer nur einzelne Fälle, wenn Arbeitnehmern wegen Bagatelldelikten auch nach Jahrzehnten der Beschäftigung fristlos gekündigt wird, heißt es auf der Arbeitgeber freundlichen Seite - wie gestern in der Sendung von Maybrit Illner von Michael Fuchs (CDU) oder dem ehemaligen BDI-Vorsitzenden Hans-Olaf Henkel. Während Fuchs nach Merkel-Richtlinie nicht am Kündigungsschutz rütteln will, fordert Henkel schnelle Erleichterungen von der Regierungskoalition.
Christina Frank, ver.di-Sekretärin im Bezirk Baden-Württemberg, und Günter Wallraff zeichneten ein anderes Bild. Schon jetzt sei der Kündigungsschutz erodiert, steige die Angst der Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen, die oft mit fiesen Methoden durchgesetzt werden, und nehme die Zahl der ungerechtfertigten Kündigungen zu. Besonders gerne trifft es Arbeitnehmer, die sich gewerkschaftlich betätigen.
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Ein Beispiel dafür ist der jüngste Fall einer 58-Jährigen Altenpflegerin, die im April nach 17 Jahren der Betriebszugehörigkeit von ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt wurde. Der Grund scheint wieder einmal lächerlich zu sein. Die in Teilzeit beschäftigte Altenpflegerin hatte angeblich sechs – und "nicht nur 3-4", wie das Gericht sagt - übrig gebliebene Maultaschen in einer Tasche versteckt mit nach Hause nehmen wollen, die ansonsten im Müll gelandet wären.
Das Arbeitsgericht Radolfzell stellte sich auf die Seite des Arbeitgebers und wies die Klage auf Wiedereinstellung zurück. Eine Abmahnung wäre trotz des langen Beschäftigungsverhältnisses und des Alters der Angestellten nicht ausreichend gewesen, befand das Gericht. Die Arbeitnehmerin habe gegen ein ausdrückliches Verbot verstoßen, Essen der Heimbewohner zu nehmen. "Sie hat damit in das Eigentum des Arbeitgebers rechtswidrig eingegriffen und ohne entlastende Begründung gegen ein bestehendes Verbot des Arbeitgebers in seiner Einrichtung verstoßen", so das Gericht: "Es handelt sich auch bei 6 Maultaschen noch um eine geringwertige Sache; der materielle Wert liegt zwischen 3,00 und 4,00 Euro. Dennoch bestimmt allein der Arbeitgeber darüber, wie mit seinem Eigentum verfahren wird und zwar selbst dann, wenn er die Reste der Entsorgung zuführt. Der einzelne Arbeitnehmer kann nicht seinen Willen nach Gutdünken und gegen ein bestehendes Verbot über denjenigen des Arbeitgebers stellen."
Die Altenpflegerin hingegen sagte, dass es oft vorkomme, dass das Personal Übriggebliebenes mitnehme. Sie habe 4 Maultaschen im Heim aufwärmen wollen, um nach der Arbeit und vor der Fortbildung noch etwas zu sich zu nehmen.
Der Arbeitgeber hatte der Gekündigten eine Abfindung von 18.000 Euro angeboten. Das hatte diese ebenso wie dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich in Höhe von 25.000 abgelehnt, weil sie ihren Job behalten will. Erst vor kurzem war der Fall einer Sekretärin bekannt geworden, der nach vielen Jahren wegen des Verzehrs einer offenbar auch übriggebliebenen Frikadelle fristlos gekündigt wurde. Zur Begründung heißt es dann stets, dass das "Vertrauensverhältnis" zerstört sei, wozu anscheinend schon der geringfügigste Verdacht ausreicht.
http://www.heise.de/tp/artikel/31/31323/1.html- Re: Autschi autschi autschi (21.10.2009 22:14)
- klar... (21.10.2009 8:10)
- Re: Einseitiges Recht (20.10.2009 8:25)
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