Britische Polizei hat "heimische Extremisten" im Visier

Florian Rötzer 26.10.2009

Nach dem Guardian werden in einer nationalen Datenbank auch Informationen über Teilnehmer von legalen Protesten gesammelt

In Großbritannien setzt sich bei der Polizei der Begriff der "heimischen Extremisten" für politische Aktivisten durch, die an Protestaktionen oder Demonstrationen teilnehmen. Wie der Guardian berichtet, wurde zur Erfassung der "domestic extremists" eine Datenbank der Polizei aufgebaut, die von etwa 100 Angestellten betreut wird und in der Tausende Personen registriert sind, auch wenn ihnen keinerlei Straftat vorgeworfen wird. Allerdings werden auch EU-weit tatsächliche und vermeintliche Unruhestifter in Datenbanken erfasst und die Informationen weiter gegeben, was ebenfalls die Grenze zwischen legalem Protest und Verfolgung von Straftaten verschwimmen lässt ("Troublemaker" im Visier).

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Es reicht mitunter schon, an einer Demonstration teilgenommen oder am Rande gestanden zu haben, um auf der von der National Public Order Intelligence Unit (NPOIU) in Kooperation mit der National Extremism Tactical Co-ordination Unit (Netcu) und dem National Domestic Extremism Team erstellten Liste zu landen. Auch wer bei offen angekündigten Versammlungen teilnimmt, kann bei Betreten oder beim Verlassen fotografiert und gefilmt werden. Polizisten vor Ort erhalten beispielsweise Listen mit Fotos von Personen, die sie überwachen sollen (Britische Polizei filmt friedliche Demonstranten und Reporter).

Eine solche Liste, die nach der Veranstaltung vernichtet werden und natürlich geheim bleiben sollte, wurde bei einer Demonstration gefunden, wo sie ein Polizist vermutlich verloren hatte. Die Polizisten sollen aufgrund dieser Listen nach Personen Ausschau halten, die verdächtig werden, Ärger machen zu können, auch wenn sie nur mehrmals an Demonstrationen teilgenommen haben. Nach der Selbstbeschreibung ist die National Public Order Intelligence Unit dafür zuständig, Informationen über "kriminelle Aktivitäten" zu sammeln und weiter zu geben, wenn eine Bedrohung durch eine Straftat oder der öffentlichen Ordnung vorliegt", die aus dem heimischen Extremismus oder einer Protestaktivität hervorgeht". Damit wird deutlich, dass schon ein Verdacht genügt und letztlich alle politische Protestbewegungen überwacht werden können. Gerne werden in Großbritannien und in den USA auch Terroristen als Extremisten bezeichnet.

Wer in der Datenbank als "heimischer Extremist" eingetragen ist, wird nicht nur vor Ort beobachtet, sondern kann beispielsweise auch automatisch durch Kennzeichen-Überwachung verfolgt werden, die in Großbritannien mit der Begründung der Terrorbekämpfung landesweit ausgebaut wurde. Die "Extremisten" werden in vier Gruppen eingeteilt: Rechtsextreme, Linksextreme, Tierschützer und Pazifisten. Für den Terminus "heimischer Extremist" gibt es keine genaue Definition, man kann also womöglich schnell auf ihr landen. Nach Angaben von Polizeioffizieren werden Einzelne oder Gruppen als "heimische Extremisten" bezeichnet, die "kriminelle Akte der direkten Aktion zur Unterstützung einer Kampagne ausführen".

Ursprünglich wurde die Datenbank Anfang des Jahrzehnts zur Bekämpfung von radikalen Tierschützern, auch schon Ökoterroristen genannt, angelegt. 1998 verwies die Regierung bei der geplanten Einführung des neuen Antiterrorgesetzes bereits auch auf neue Bedrohungen durch Tier- und Umweltschützer (Kampf gegen den Terrorismus). Der 2000 eingeführte Terrorism Act erweiterte die Definition entsprechend (Hacker sind Terroristen, Gefängnis auf das Versenden von Emails mit Drohungen). Nachdem die meisten der Tierschützer, die Straftaten begangen haben, verurteilt worden waren, haben die Polizeibehörden, die die Datenbank mit einem Budget von jährlich 9 Millionen Pfund betreiben, so vermutet der Guardian, das Spektrum ausgedehnt, um nicht abgeschafft zu werden. Jetzt umfasst die Datenbank "alle Formen des heimischen Extremismus, der Kriminalität und der Störung der öffentlichen Ordnung", die mit Gruppen verbunden sind, die für bestimmte Ziele eintreten. Eingespeist werden auch Informationen von Unternehmen, die zur Überwachung von Kritikern auch Privatdetektive engagieren.

Anton Setchell, der nationale Koordinator für "heimischen Extremismus", erklärte gegenüber dem Guardian, dass angeblich die Menschenrechte der Betroffenen geschützt würden. Es käme zwar schon mal vor, dass auch eine Person, die keine Straftat begangen habe, auf die Liste komme, aber dann müsse die Polizei einen Grund zur Rechtfertigung angeben. Die schöne Erklärung: "Auch wenn man noch nicht vorbestraft ist, heißt das noch lange nicht, dass man für die Polizei nicht von Interesse sein kann. Jeder, der verurteilt wurde, war zuvor nicht vorbestraft."

http://www.heise.de/tp/artikel/31/31388/1.html
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