"Frau Liesmann hat das Angebot wohl gemacht, weil sie FDP-Stadtverordnete ist"
Eine Gelsenkirchener Liberale macht durch zahlreiche fragwürdige Abmahnungen von sich reden
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht bisher keinen Handlungsbedarf, den Abmahnmissbrauch einzuschränken. Forderungen nach einer wirksameren Begrenzung der in solchen Fällen berechneten Anwaltshonorare erteilte sie mit dem Hinweis eine Absage, dies sei "populistisch".
Nun erweckt ein Fall aus Nordrhein-Westfalen den Eindruck, dass von solch einer Haltung möglicherweise auch das eine oder andere FDP-Mitglied profitieren könnte - zum Beispiel die 41jährige May-Britt Liesmann, die für die Liberalen im Gelsenkirchener Stadtrat sitzt.
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| May-Britt Liesmann (oben) |
Liesmann ist offiziell Immobilienmaklerin. Wer in diesem Beruf tätig ist, der vermittelt Wohnungen und Häuser, deren Vorzüge er bei Besichtigungsterminen mit den Interessenten erklärt. Aus der Natur der Sache ergibt sich, dass ein Immobilienmakler in den allermeisten Fällen nur in einem räumlich eng abgegrenzten Gebiet tätig ist - zum Beispiel in einer Stadt oder einem Ballungsgebiet. Nur dann kann er innerhalb einer Zeitspanne zu Terminen anreisen, die ihm einen lohnenden Betrieb seines Geschäfts ermöglicht.
Konkurrenten eines Immobilienmaklers sind also auch nur solche, die im selben Areal wie er selbst tätig sind. Und nur gegen solche Konkurrenten kann ein Makler vorgehen, wenn er Wettbewerbsverstöße entdeckt. Von Liesmann aber ist dokumentiert, dass sie über eine durch Porno-Abmahnungen bekannt gewordene Regensburger Anwaltskanzlei zahlreiche Schreiben an Immobilienmakler im ganzen Bundesgebiet verschicken ließ, weil diese angeblich ihre Websites mit einem fehlerhaften Impressum ausgestattet hatten.
Eine Impressumspflicht für gewerbliche Webnutzer ist grundsätzlich durchaus sinnvoll - ermöglicht sie doch unzufriedenen Kunden eine Kontaktaufnahme über Einschreiben, die vom Betreiber nicht einfach ignoriert werden. Allerdings gestaltete die deutsche Regierungsbürokratie das Impressumsrecht im Telemediengesetz ähnlich kompliziert wie die EU die Widerrufsbelehrungspflicht beim Internet-Gebrauchtwarenverkauf, sodass sich besonders diese beiden Bereiche zu Goldgruben für Abmahner entwickelten.
In jedem Fall entdeckte die Diplom-Betriebswirtin Liesmann bei anderen Immobilienmaklern bemerkenswert viele formale Verstöße gegen den § 5 Absatz 1 Nummer 4 des Telemediengesetzes (TMG). Und zwar nicht nur im Ruhrgebiet, sondern auch in Breisach, Dresden, Nürnberg, Stuttgart und anderen Städten, wo sie durch die Regensburger Kanzlei mit Kostennoten über jeweils 506 Euro "Gesamtgebühren" abmahnen ließ. Im Falle einer Nichtzahlung drohte die Kanzlei mit Unterlassungsklagen und Einstweiligen Verfügungen.
Liesmann hatte aber insofern Pech, als sich fünf der Abgemahnten an Rudolf Koch wandten, der nicht nur Vizepräsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) ist, sondern im Rahmen seiner Tätigkeit für den Verein Forschungsstelle Abmahnwelle auch längjährige Erfahrung im Umgang mit Rechtsmissbrauch hat. Koch erkannte schnell, dass es bei Forderungen an Immobilienmakler aus anderen Städten wohl an einem "konkreten Wettbewerbsverhältnis" mangelt, das Voraussetzung für eine auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gestützte Abmahnung ist. Aus diesem Grund sah er gute Chancen für eine Missbrauchsklage, in deren Folge ein Gericht formell feststellen könnte, dass es sich bei Liesmann und der von ihr beauftragten Kanzlei um Serienabmahner handelt.
Möglicherweise, um so etwas zu vermeiden, ließ die blonde Ratsherrin Koch durch die Regensburger Kanzlei das Angebot unterbreiten, die Abmahnungen für die von ihm betreuten Immobilienmakler zurückzunehmen, wenn er dafür eine strafbewehrte Erklärung abgeben würde, in der er sich zu "unbedingtem Stillschweigen" über die Fälle verpflichtet.
Die WAZ konnte einem Anwalt der Regensburger Kanzlei angeblich die Auskunft entlocken, dass die Diplom-Betriebswirtin "das Angebot wohl gemacht [habe], weil sie FDP-Stadtverordnete ist". Liesmann selbst verweigert der Presse Stellungnahmen zu den Abmahnungen mit der Begründung, dass es sich um "nicht abgeschlossene" Angelegenheiten handeln würde.
In jeden Fall ging Koch nicht auf das Angebot der FDP-Politikerin ein und sah sich stattdessen den Webauftritt Liesmanns genauer an. Dabei entdeckte er unter anderem Fehler bei der Firmenbezeichnung, der Adresse, der Umsatzsteueridentifikationsnummer sowie bei den Angaben über Provisionen und Immobilien. Dann unterbreitete er der Regensburger Kanzlei das Angebot, dass er in all diesen Fällen ein Auge zudrücken wolle, wenn Liesmann im Gegenzug ihre Abmahnungen bedingungslos zurücknimmt, womit sich die Ratsherrin mittlerweile einverstanden erklärte.
Theoretisch kommt dieses Fallenlassen die FDP-Politikerin teuer zu stehen - denn eigentlich müsste nun sie die Honorarforderungen begleichen, die sie den anderen Immobilienmaklern aufbürden wollte. Allerdings wird immer wieder der Verdacht laut, dass einschlägig bekannte Kanzleien mit ihren Klienten Vereinbarungen getroffen haben, die diese Schutzregel gegen allzu forschen Missbrauch rechtswidrig aufheben - was Auftraggeber wie Rechtsanwälte aber stets vehement bestreiten.
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- Re: Ui, kaum ist Günni weg, schreibt Heise wieder über Abmahnwelle e.V.! (8.3.2010 14:39)
- Re: wie bitte: das soll ein troll sein? (27.2.2010 8:44)
- Re: Ui, kaum ist Günni weg, schreibt Heise wieder über Abmahnwelle e.V.! (26.2.2010 13:49)
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