Porno-Unterproduktion?

Peter Mühlbauer 26.02.2010

Ein Verfahren vor einem New Yorker Gericht könnte grundlegende Fragen zu Immaterialgüterrechten aufwerfen

Immaterialgüterrechte sind Monopolrechte, die in einer Marktwirtschaft eigentlich grundsätzlich systemwidrig sind. Begründet werden sie mit dem Argument, dass sonst eine Unterproduktion gesellschaftlich erwünschter Güter stattfinden würde. Allerdings wurde diese Behauptung bisher noch nie systematisch auf ihr empirisches Zutreffen hin untersucht, weshalb rechts- und geschichtswissenschaftliche Untersuchungen hier in der Zukunft möglicherweise einige Überraschungen zutage fördern könnten.

  • mobil
  • drucken
  • versenden

Nimmt man an, dass die behauptete Unterproduktion zutrifft, dann ergeben sich hinsichtlich der bestehenden Immaterialgüterrechtsgesetze einige Widersprüche - darunter der, dass der Schutz Bereiche umfasst, bei denen es eher fraglich ist, ob ein gesellschaftlicher Konsens darüber vorliegt, dass eine Steigerung der Produktion so wünschenswert ist, dass dafür der Wettbewerb außer Kraft gesetzt wird und man Grundrechte massiv einschränkt.

Die Rede ist von der Pornografie, die in Deutschland mit den von den Presseverlegern gewünschten Leistungsschutzrechten und manchmal auch mit einem Urheberrechtsschutz gefördert wird. Und seit in den USA die Pflicht zum Eintrag in ein Copyrightregister wegfiel, können auch dort alle Pornoproduzenten Monopolschutz beanspruchen.

Bei der Durchsetzung dieser Monopolrechte geht man in Deutschland sogar besonders rabiat vor: Der Pornobereich war hierzulande einer der ersten, in dem spezialisierte Dienstleister und Rechtsanwaltskanzleien standardisierte Abmahnungen mit Barcode verschickten und so für Filme, die nach Angaben vergleichbarer Anbieter in Videotheken und im Verkauf zusammengenommen nur einige tausend Euro einbringen, ein Vielfaches dieser Größenordnung über "Schadensersatzzahlungen" und Anwaltshonorare generieren. Dabei kam dem neuen Geschäftsmodell entgegen, dass auch unschuldig einer Urheberrechtsverletzung Bezichtigte lieber stillschweigend die häufig im mittleren dreistelligen Bereich liegenden Forderungen beglichen, statt den Familienanwalt oder die Ehefrau mit den peinlichen Vorwürfen zu konfrontieren.

Allerdings funktioniert dieses Pornoabmahn-Geschäftsmodell vor allem in Deutschland - nicht jedoch in den USA, wo es keine entsprechend leicht ausnutzbare Rechtslage gibt. Sieht man sich jedoch die Produktionen und Innovationen in diesem Filmgenre an, dann gewinnt man nicht unbedingt den Eindruck, dass die USA weit hinter Deutschland zurückgefallen wären. Im Gegenteil: Innovation wie Indieporn[1] kamen ganz überwiegend von dort, während die Produktionen aus Deutschland immer noch denen aus den 1990er Jahren gleichen.

Nun macht sich die amerikanische Pornorechteinhaberfirma Ventura Content auf, die ihr gewährten Monopolrechte nicht nur in Anspruch zu nehmen, sondern auch auf einen Bereich auszudehnen, von dem ausgesprochen strittig ist, inwieweit hier der Kopiebegriff aus dem Copyright überhaupt anwendbar ist: Die Rede ist vom Streaming, bei dem eigentlich nur eine temporäre Kopie entsteht. Es ist jedoch kein großes Geheimnis, dass sich solche temporären Kopien mit entsprechenden Browser Extensions leicht in dauerhafte umwandeln lassen.

Aus diesem Grund klagt das Unternehmen, das unter anderem die Rechte an den Produktionen der Firma Pink Visual hält, vor einem New Yorker Gericht auf 6,75 Millionen Dollar Schadensersatz gegen die Firmen Mansef Productions und Interhub, denen die auf das MILF-Subgenre spezialisierte Firma Brazzers gehört. Brazzers pflegt angeblich nicht ganz durchsichtige Geschäftsverbindungen mit den Streamingportalen keezmovies.com, pornhub.com, extremetube.com and tube8.com, die von den Nutzern mit Community-Content gefüttert werden sollen. Allerdings fanden sich dort - ähnlich wie bei dem in Deutschland über die Bild-Zeitung bekannt gewordenen YouPorn-Dienst - nicht nur Amateurproduktionen, sondern auch Material von Pink Visual und anderen professionellen Pornoproduzenten. Ventura Content dokumentierte für die Klage auf den vier Portalen insgesamt 45 Clips aus dem eigenen Rechtekatalog.

Mansef und Interhub haben mehrere Möglichkeiten, ihre Verteidigung zu organisieren: Neben der Anwendbarkeit des Kopiebegriffs auf Streaming ist auch relativ offen, ob die Verbindungen des verklagten Unternehmens zu Dritten für ein schuldhaftes Handeln ausreichen. Ein amerikanisches Gericht könnte sich jedoch auch die Frage stellen, ob die Gewährung von Immaterialgüterrechten für Pornografie überhaupt von der Verfassung gedeckt ist. Die erlaubt Copyrights und Patente nämlich erstens nur für einen begrenzten Zeitraum und zweitens nur zu bestimmten Zwecken: "to promote the progress of science and useful arts". Im Instanzenweg müsste dann möglicherweise geprüft werden, ob es sich bei den Produkten von Pink Visual tatsächlich um "useful arts" handelt - und es gilt nicht als ausgeschlossen, dass eine Mehrheit im derzeit konservativ geprägten Supreme Court dies und die Anwendbarkeit des Copyright Acts auf Pornografie verneint. Nähme der Prozess eine solche Entwicklung, dann wäre freilich die Wahrscheinlichkeit groß, dass Ventura Content einen Rückzieher macht und sich außergerichtlich einigt.

http://www.heise.de/tp/artikel/32/32162/1.html
>
<

Darstellungsbreite ändern

Da bei großen Monitoren im Fullscreen-Modus die Zeilen teils unleserlich lang werden, können Sie hier die Breite auf das Minimum zurücksetzen. Die einmal gewählte Einstellung wird durch ein Cookie fortgesetzt, sofern Sie dieses akzeptieren.

Cover

Mensch+

Upgrade-Revolution für Homo sapiens
Das neue Telepolis-Special

Ein neuer Bundespräsident?

Wulff will aussitzen, aber die Geduld ist am Ende. Soll er endlich, aber schnell seinen Hut nehmen?

abstimmen

Humanitäre Intervention als propagandistischer Normalfall

Peter Mühlbauer 20.10.2009

Interview mit Christoph Kampmann zur Geschichte eines Phänomens

In den letzten zwanzig Jahren begannen militärische Auseinandersetzungen mehrfach als "Humanitäre Interventionen". Der Historiker Christoph Kampmann hat entdeckt, dass die für solche Eingriffe eingesetzten Argumentationen nicht erst in der Ära nach dem Kalten Krieg entstanden, sondern weitaus früher zum Einsatz kamen.

weiterlesen
FOTOBLOG

Der schöne Schein

Firewall mit Windows

bilder

seen.by


TELEPOLIS