Weltuntergang nicht schlüssig nachgewiesen

Florian Rötzer 10.03.2010

Das Bundesverfassungsgericht weist eine Beschwerde zurück, die Deutschland dazu verpflichten wollte, gegen die Versuche im Cern-Teilchenbeschleuniger LHC einzuschreiten

Manche Menschen fürchten, dass die vom Large Hadron Collider (LHC), dem weltweit größten Teilchenbeschleuniger, erzeugbaren winzigen Schwarzen Löcher der Anfang vom Ende der Welt sein könnten (Wer hat Angst vorm Schwarzen Loch?, Experimente mit Schwarzen Löchern)). Es könne schließlich sein, so die Begründung, dass die Schwarzen Löcher sich nach und nach vergrößern und alle Materie in sich einsaugen. Andere fürchten die Entstehung der Seltsamen Materie oder von nur theoretisch behaupteten magnetischen Monopolen (Gibt es Monopole?). Alles ist möglich oder denkbar.

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Eine deutsche, in Zürich lebende Frau, deren Name nicht genannt wird, ist bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Deutschland, so der Wunsch der Klägerin, müsse sich, da das Land an der Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Cern) beteiligt sei, dafür einsetzen, dass der LHC nicht in Gang gesetzt wird, um die Welt vor dem Untergang zu bewahren (Am 10. September begann der erste Testlauf des Large Hadron Colliders am CERN). Zumindest sollten so lange die Experimente, durch die Mini-Schwarze-Löcher erzeugt werden könnten, verhindert werden, bis empirisch bewiesen sei, dass die Welt dadurch nicht gefährdet wird. Die Beschwerdeführerin berief sich dabei auf den 2. Absatz von Artikel 2 des Grundgesetzes: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Nach Ansicht praktisch aller Wissenschaftler stellen die möglicherweise im Teilchenbeschleuniger erzeugbaren winzigen Schwarzen Löcher keinerlei Gefahr dar und würde auch sofort wieder zerfallen. Zudem würden nur natürliche Prozesse reproduziert, die sowieso andauernd in der Erdatmosphäre offensichtlich ohne Gefahr des Weltuntergangs ablaufen.

Mit einem Eilantrag zum Verwaltungsgericht Köln war die Klägerin bereits gescheitert. Auch beim Bundesverfassungsgericht hatte sie nun kein Glück, das die Beschwerde gestern zurückwies. "Schlüssig" sei der mögliche Eintritt des Weltuntergangs nicht dargelegt worden. Dafür reiche es nicht aus, auf theoretische Möglichkeiten hinzuweisen, die noch dazu in Widerspruch "mit dem bewährten, anerkannten Hintergrundwissen des jeweiligen Faches in Widerspruch stehen", nicht wissenschaftlich publiziert und auch nicht "nur in Umrissen theoretisch ausgearbeitet" wurden. "Selbst die Vertreter der Minderheit, die ein Schadensszenario für möglich halten", würden nur behaupten, "dass die von ihnen aufgezeigten theoretischen Denkmodelle, die von einer Vielzahl unwägbarer Prämissen abhängen, bisher nicht widerlegt worden seien".

Als weiteren Grund für die Ablehnung führen die Verfassungsrichter aus, dass es nicht ausreicht zu behaupten, dass eine mögliche Gefährdung nicht auszuschließen sei, die erst im Verlauf der Experimente deutlich werden könne. In etwas dunklen Formulierungen sagen die Juristen, die sich hier auf schwierigem Terrain bewegen: "Ebensowenig reicht es für einen schlüssigen Vortrag aus, dass die Beschwerdeführerin Schadensereignisse als mögliche Folge der Versuchsreihe ankündigt und diese Ankündigung damit zu begründen sucht, dass sich die Gefährlichkeit der Versuchsreihe eben in den von ihr für möglich gehaltenen Schadensereignissen manifestiere." Das freilich wird eher aus pragmatischen Gründen abgelehnt, da ansonsten Strategien ermöglicht würden, "beliebige Forschungsanliegen durch entsprechend projektspezifische Warnungen zu Fall zu bringen" und damit die Forschungsfreiheit zu gefährden. Auch die Größe des befürchteten Schadens – immerhin der Weltuntergang – würde daran nichts ändern, dass zumindest ein "hypothetisch denkbarer Zusammenhang zwischen der Versuchsreihe und dem Schadensereignis" dargestellt werden müsse.

Das Grundgesetz beinhalte nicht den Anspruch "auf Ausschluss jedes vorstellbaren Risikos", so das Bundesverfassungsgericht, vorstellbar ist in der Tat unendlich viel. "Letzte Ungewissheiten jenseits der gegenwärtigen Erkenntnisfähigkeit sind in einer wissenschaftlich-technisch orientierten Gesellschaft grundsätzlich unentrinnbar und insofern als sozialadäquate Lasten von allen Bürgern zu tragen", sagt das Gericht.

Problematisch mag freilich sein, dass die Juristen eine Forderung geltend machen, die sie selbst nicht einzulösen vermögen: "Namentlich im Bereich der theoretisch weit fortgeschrittenen Naturwissenschaften erfordern vernünftige Zweifel zudem ein hinreichendes fachliches Argumentationsniveau." Ansonsten sind wir nun vom Bundesverfassungsgericht dazu verordnet, den Ausgang der Experimente abzuwarten, solange ein davon ausgehendes Gefahrenpotential nicht schlüssig dargelegt wird. Das scheint vernünftig zu sein, zumal das Leben selbst stets riskant ist.

http://www.heise.de/tp/artikel/32/32229/1.html
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