Finanzdienstleister will Immobilienentwicklern "Geistiges Eigentum" gewähren

Peter Mühlbauer 15.04.2010

99 Jahre lang soll bei jedem Verkauf eine Transaktionsgebühr in Höhe von einem Prozent anfallen

Maßgeblich gefördert durch die Ausweitung von Immaterialgüterrechten in den letzten Jahrzehnten entstand in Bereichen wie Musik, Film und Fotografie eine Rechteinhaberindustrie, die weitgehend ohne Produktionsaufwand Profite einziehen kann. Dieses Geschäftsmodell weckt auch in anderen Branchen Begehrlichkeiten, die ihre Umsätze bisher mit dem Her- und Bereitstellen von Gütern und Dienstleistungen erwirtschaften.

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An der vordersten Front kreativen Ausweitung von "Geistigem Eigentum" agiert derzeit der Finanzdienstleister Freehold Capital Partners, der Immobilienentwicklern eine Transaktionsgebühr in Höhe von einem Prozent der Kaufsumme bei jedem Weiterverkauf zuprivilegieren will. Und nicht nur die Immobilienentwickler, auch Freehold selbst, soll 99 Jahre lang bei jedem Eigentümerwechsel erneut kassieren. Die Grundstückserschließung, so das Unternehmen in einer Broschüre, sei nämlich ein schöpferischer Akt:

So wie Autoren, die Bücher schreiben, und Musiker, die Stücke komponieren, an welchen sich auch künftige Generationen erfreuen, leisten Jene, die Immobilien verbessern, dies ebenfalls im Rahmen eines kreativen Prozesses, weshalb der Ablauf von Immobilientransaktionen diesem Faktum Rechnung tragen sollte.

Der Vorgänger der Firma, Freehold Licensing, warb noch direkt um Hausbesitzer und führte dabei näher aus, was man sich unter solch schöpferischen Akten vorzustellen hat:

Vielleicht haben sie einen Baum gepflanzt, ein Zimmer angebaut oder ein Haus renoviert. Warum sollten Sie nicht in 50 Jahren profitieren, wenn eine andere Familie auf dem Grundstück lebt, das sie verbesserten, und Gewinn macht, wenn sie das Haus wieder verkauft?

Freehold Capital Partners wendet sich mit dieser Vorstellung von "Geistigem Eigentum" an Immobilienfirmen, denen die Firma nicht nur langfristige Zusatzrenditen verspricht: Das Unternehmen suggeriert seinen potenziellen Kunden auch, dass sie Geld von Investoren einsammeln könnten, wenn sie diesen vorab die Rechte an den zukünftig anfallenden Transfergebühren verkaufen.

Einklagbar gemacht werden soll das "Geistige Eigentum" nicht via staatlichem Privileg, sondern mittels einer Vertragsklausel, die durch einen Grundbucheintrag gesichert wird. Angeblich stattete Freehold bereits 100.000 Grundstücke mit solchen Klauseln aus. Darunter befinden sich der Firma zufolge nicht nur Häuser und Eigentumswohnungen, sondern auch Büros, Geschäfte und Hotels. Die Geschäftspartner von Freehold sind nach Schätzungen der Firma zusammengerechnet 300 Milliarden Dollar schwer. Allerdings will sie keinen ihrer Kunden konkret nennen.

Nach Ansicht von Freehold dürfen Entwickler das Modell nicht selbst in Verträge implementieren, weil derzeit ein Patentierungsverfahren läuft. Das U.S. Patent and Trademark Office führt den Patentantrag jedoch als "aufgegeben", während Freehold behauptet, man habe ihn nur abgeändert. Zwar, räumt Unternehmenssprecher Curtis Campbell ein, wurden Transaktionsgebühren, wie sie seine Firma implementiert, schon in der Vergangenheit von Stiftungen und anderen gemeinnützigen Trägern erhoben, neu jedoch sei die Nutzung als Geschäftsmodell.

In den USA, wo eher gekauft als gemietet wird und Arbeitnehmer weitaus häufiger umziehen, sind solche Transaktionsgebühren ein potenziell weitaus lukrativeres Geschäft als in Deutschland. Fraglich ist allerdings, ob das Modell tatsächlich Anreize zur "nachhaltigen" Planung setzt, wie Freehold behauptet. Der Finanzdienstleister, die Immobilienentwickler und die Investoren kassieren nämlich auch dann, wenn das Objekt mit Verlust verkauft wird, weil die Gegend verkommt, oder wenn man es zwangsversteigert. Es besteht deshalb durchaus auch ein Anreiz, Infrastruktureinrichtungen so zu planen, dass sie möglichst schnell verfallen und die Objekte zügig weiterverkauft werden.

Ein anderer Kritikpunkt ist, dass das Grundpfandrecht für die Transaktionsgebühr unter den Lasten und Beschränkungen eingetragen wird, die für ganze Siedlungen gelten, und deshalb relativ leicht übersehen werden kann - was potenziell zu Rechtsunsicherheit führt, wenn etwa die Zahlung bei früheren Verkäufen vergessen wurde. Unter anderem aufgrund dieser drohenden Rechtsunsicherheit fordern sowohl die American Land Title Association als auch der Maklerverband National Association of Realtors ein gesetzliches Verbot dieser Praxis und stellen den Bundesstaaten dafür ein Gesetzentwurfsmuster zur Verfügung.

Florida, Kansas Missouri, Oregon und Utah verboten solche Gebühren bereits; Louisiana debattiert derzeit darüber. In Texas und Kalifornien scheiterten solche Vorhaben: Kalifornien beschloss lediglich, dass die Verpflichtungen beim Kauf deutlich sichtbar offengelegt werden müssen und Texas erlaubt Transaktionsgebühren, wenn sie an staatliche Stellen oder gemeinnützige Organisationen gehen. Freehold interpretiert diese Vorschrift so, dass die Ausnahme auch für ein profitorientiertes Geschäftsmodell gilt, so lange fünf Prozent der Gebühr an Umweltstiftungen oder ähnliche Einrichtungen fließen.

http://www.heise.de/tp/artikel/32/32449/1.html
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