Kein Anwalts-eBay und kein Anwalts-MyHammer

Peter Mühlbauer 19.04.2010

Im "RechtShop" von 123recht.net bieten Juristen Dienstleistungen zum Festpreis an

Bei handwerklichen Dienstleistungen haben sich Internet-Portale zur Angebotsfindung bereits seit Jahren relativ gut etabliert. Langsamer verläuft dieser Prozess bei akademisch ausgebildeten Dienstleistern wie Ärzten und Zahnärzten, die sich auf ständischer Ebene teilweise heftig gegen die potenziell preissenkenden Wirkungen solch eines Ausbaus der (für das Funktionieren von Marktmechanismen essenziellen) Zugänglichkeit von Informationen wehrten. Mit am meisten Widerstand gab es erwartungsgemäß bei jener Berufsgruppe, die für ihn am besten gerüstet war - den Juristen. Erst nach und nach entstehen auch bei ihnen Modelle wie der "Anwalt zum Festpreis", den das Hannoveraner Portal 123recht.net in seinem "RechtShop" seit diesem Monat anbietet.

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Verschiedenste Online-Rechtsberatungsangebote gibt es bereits seit geraumer Zeit. Der RechtShop unterscheidet sich von diesen dadurch, dass es sowohl verschiedene Anwälte als auch verschiedene Leistungsbeschreibungen und verschiedene Preise zur Auswahl gibt. Dadurch weiß der Kunde nicht nur vor der Mandatserteilung, was ihn etwas kostet, sondern kann auch Anbieter besser vergleichen.

Traditionelle Onlineberatung offerieren auf der Plattform 123recht.net über 600 Anwälte - im RechtShop sind es bislang nur etwa 30. Der Platz dort ist allerdings nicht limitiert. Theoretisch könnten alle Anwälte Deutschlands ihre Beratungsprodukte in den Shop stellen, sofern sie bereit sind, dafür eine Jahresgebühr in Höhe von 199 Euro zu zahlen. Aufgrund der Honorarordnung für Anwälte, die freie Preise nur in Grenzen vorsieht, gilt das Angebot allerdings nicht für Prozesse, sondern lediglich für außergerichtliche Dienstleistungen wie Vertragsprüfungen, Erb- und Unterhaltsberechnungen oder Akteneinsichtnahmen.

Obwohl es theoretisch denkbar ist, dass Anwälte eine Dienstleistung besonders niedrig kalkulieren, um damit für eine spätere Prozessvertretung zu werben, scheinen sich bisher noch keine Dumpingpreise auf dem Portal zu finden. Für standardisierte Angebote benötigt ein spezialisierter Anwalt schließlich nur wenige Minuten, sodass dafür auch zweistellige Beträge ein durchaus annehmbares Salär scheinen. Und bei einer Rechtsberatung mit Email und Telefon entstehen dem Anwalt zudem weit weniger Geschäftskosten, als er früher hatte.

Für Anbieter hat das Übersichtsmodell mit Festpreisen den Vorteil, dass Hemmschwellen sinken und der Markt sich potenziell vergrößert. Wer sonst angesichts horrender Honorarbefürchtungen eine gefühlte Ungerechtigkeit zähneknirschend geschluckt hätte, der wehrt sich vielleicht, wenn er konkrete Zahlen sieht. So kann es sich etwa für einen Mieter nach den BGH-Urteilen der letzten Jahre tatsächlich lohnen, für 25 Euro prüfen zu lassen, ob sein Mietvertrag tatsächlich zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, die im Normalfall mehrere hundert Euro kosten.

Teilweise variieren die Preise im RechtShop relativ stark: AGBs für Onlineshops gibt es zum Beispiel zwischen 200 und 699 Euro. Ein Anwalts-eBay ist das Angebot allerdings nicht. Auch kein Anwalts-MyHammer. Auf Fragen, ob und warum solche Preisbildungsmodelle nicht in Betracht gezogen wurden, antwortet Rechtsanwalt Michael Friedmann, der Geschäftsführer bei 123recht.net, dass die Unterscheidung nicht nur über den Preis erfolgen solle, weil für viele Probleme nicht das günstigste Angebot das Beste sei.

Weil der billigste Anbieter nicht unbedingt auch der beste sein muss, gibt es auf dem Portal auch ein Bewertungssystem, das Käufern helfen soll, die Qualität eines Juristen zu beurteilen. Doch wenn schon eBay-Verkäufer ihre Bewertungen mit juristischem Druck verbessern konnten, warum dann nicht Juristen? Mit dieser Frage konfrontiert, verweist Michael Friedmann auf seine Erfahrung mit dem bereits seit längerem angebotenen Dienst "Frag einen Anwalt", die gezeigt habe, dass stattdessen eher Ratsuchende durch die Bewertung Druck auf die Qualität der Anwälte ausüben. Angeblich besserten dort viele Juristen bei einer schlechten Bewertung ihre Beratung nach, um doch noch einen positive Kundenkommentar zu bekommen.

http://www.heise.de/tp/artikel/32/32471/1.html
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