Wunschweltmeister Nordkorea

Peter Mühlbauer 09.06.2010

Hoffen und Bangen aus Lärmschutzsicht

Früher konnte der Ausgang von Fußballspielen Menschen, die sich nicht für den Sport interessierten, herzlich egal sein. Mittlerweile ist das anders. Denn die einzelnen Mannschaften haben auch in deutschen Städten ihre Lärmlobbies, die mit nächtlichen Autokorso-Demonstrationen und anderen Festivitäten zur unfreiwilligen Teilnahme an den von ihnen geschätzten Ereignissen zwingen. Besonders unangenehm könnte der Lärm dieses Jahr nicht nur wegen den "Vuvuzelas" werden, die mit 120 Dezibel lauter sind als ein Elefant, sondern auch, weil der offizielle WM-Hit "Waving Flag" in seiner nervenzerrüttenden Stumpfheit mit David Hasselhoffs "Looking für Freedom" vergleichbar ist.

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Deshalb muss zumindest der auf regelmäßigen Schlaf und Ruhe Angewiesene für und gegen einzelne Mannschaften hoffen - egal, wie sehr ihn das alberne Geckicke anödet. Allerdings ist der Wunschausgang der Fußball-Weltmeisterschaft aus Lärmschutzsicht ein durchaus anderer, als ihn sich deutsche Fußballfans erhoffen dürften. Das mit Abstand wichtigste Ziel ist in dieser Hinsicht nämlich, dass die deutsche Mannschaft bereits in der Vorrunde ausscheidet. Aufgrund der in deutschen Städten siedelnden Lärmlobby wäre es in der Gruppe D zudem von Vorteil, wenn auch Serbien verlöre und Australien und Ghana weiterkommen würden. Die aus Geräuschsicht zweitgefährlichste Mannschaft des Turniers ist Italien: In Gruppe F sollten Lärmgeplagte deshalb Neuseeland und/oder Paraguay sowie der Slowakei die Daumen drücken.

Fußballfan mit Vuvuzela und Bierflasche. Foto: flowcomm. Lizenz: CC-BY 2.0.

Sieger der Gruppe A sollte Frankreich werden. Was die anderen drei Teilnehmer (Südafrika, Uruguay und Mexiko) betrifft, lässt sich schwer vorhersagen, ob Afrikaner oder Lateinamerikaner mehr Kontinentalbewusstsein, Autos und Lärmbereitschaft aufbringen. In Gruppe B müsste idealerweise Südkorea gewinnen und Griechenland dringend ausscheiden. Für die beiden anderen Mannschaften in dieser Gruppe, Argentinien und Nigeria, gilt das für Gruppe A gesagte. Eindeutiger liegt die Situation in Gruppe C: Dort sollten das einwohnerschwache Slowenien und die USA gewinnen. Denn es gibt zwar viele laute Amerikaner - aber die sind keine "Soccer-Fans". Bezüglich England und Algerien wäre in dieser Gruppe ein Ausscheiden wahrscheinlich eher vorteilhaft.

In Gruppe E dürfte die japanische Mannschaft (zumindest in Deutschland) zusammengerechnet leisere Fans haben als die holländische und das Team aus Kamerun. Als Zweitplatzierter bietet sich in dieser Gruppe die dänische Mannschaft an, deren Fans zwar laut sind, aber - den Norden Schleswig-Holsteins ausgenommen - nur in homöopathischer Dosis in Deutschland siedeln. Gruppe G beherbergt den aus Lärmschutzsicht eindeutigen Wunschsieger der Fußball-Weltmeisterschaft: Nordkorea. Wenn sich für diese Mannschaft ein Autokorso bildet, dann würde wahrscheinlich sogar die Polizei einschreiten und ganz entgegen ihrer sonstigen Gewohnheiten kein Auge mehr zudrücken. Keinesfalls weiterkommen sollten hier Brasilien und Portugal, weshalb die Elfenbeinküste als Wunsch-Gruppenzweiter verbleibt. In Gruppe H hätte man bis vor Kurzem noch der Schweiz die Daumen gedrückt. Weil aber nach den antizivilisatorischen Ausfällen eidgenössischer Jugendlicher nicht ganz klar ist, inwieweit hier Vorstellungen überholt sind, sollten vorsichtshalber lieber Honduras und Chile weiterkommen. In jedem Fall ausscheiden müsste in dieser Gruppe das spanische Team.

Falls die Vorrunde wenig wunschgemäß ausgeht, dann können Lärmgeplagte zumindest den Versuch unternehmen, Behörden unter Hinweis auf die Rechtslage zu einem Einschreiten zu bewegen. Allerdings ist dies schwerer möglich als sonst, weil die Bundesregierung eine "Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2010! erließ, weshalb Fußballfans beim "Public Viewing" während der Weltmeisterschaft auch nach 22 Uhr ungestraft Radau machen dürfen. Allerdings nicht unbegrenzt, sondern nur bis 65 Dezibel in Gewerbe- und bis 55 Dezibel in Wohn- und Mischgebieten. Kurzzeitig, etwa bei Torjubel, dürfen sogar diese Werte um weitere 10 Dezibel überschritten werden, die aber ohnehin grob irreführend sind: In absoluten Zahlen gemessen beträgt die akustische Schmerzgrenze nämlich das dreimillionenfache das leisesten hörbaren Tons. Die Dezibelskala macht aus diesen drei Millionen einfach 130. Unter anderem deshalb bedeutet eine Erhöhung des Lärmpegels um 10 Dezibel eine Verdoppelung der wahrgenommenen Lautstärke.

Nach 24 Uhr gilt wieder die normale Nachtruhe-Lärmschutzgrenze von 50 Dezibel in Gewerbegebieten und 45 Dezibel in Kern- und Mischgebieten. Das heißt unter anderem, dass um diese Zeit auch der Verkehrslärm abfahrender Fans beendet sein muss. Die Ausnahmeregelung gilt zudem nur für solche "Public Viewings", die bei den Ordnungsämtern angemeldet wurden. Bei unangemeldeten privaten Veranstaltungen, die über Zimmerlautstärke hinausgehen beziehungsweise auf Balkons oder Freiflächen stattfinden, kann die Polizei weiterhin kurz nach 22 Uhr alarmiert werden. Eine Rechtsgrundlage für ein Einschreiten findet sich unter anderem im § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Zudem setzen auch die meisten Hausordnungen den Beginn der Nachtruhe um 22 Uhr an.

http://www.heise.de/tp/artikel/32/32779/1.html
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