Mehr Frauen in Führungspositionen, Urheberrecht, Führerscheinentzug ...

Birgit Gärtner 25.06.2010

Volles Programm für Justizminister auf der jährlichen Frühjahrskonferenz in Hamburg - erstmals unter Vorsitz des grünen Justizsenators Till Steffen

Es gab viel zu diskutieren bei der Justizministerkonferenz (JuMiKo) am vergangenen Mittwoch und Donnerstag in Hamburg: Führerscheinentzug für Kleinkriminelle, Abschaffung des Bluttests bei Alkohol am Steuer, sexuelle Gewalt gegen Kinder, Datenschutz bei Geodatendiensten, die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote für Wirtschaftsunternehmen, die Reform des Urheberrechts, die Stärkung der Bürgerrechte in der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf EU-Ebene sowie die Reform der Sicherungsverwahrung. Dabei wurden einige wichtige Vorhaben auf den Weg gebracht, die in naher Zukunft in Gesetzesinitiativen münden sollen.

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Die Ministerinnen und Minister konnten sich nicht auf ein Fahrverbot wegen kleinerer Straftaten einigen. Acht Bundesländer waren dafür, acht dagegen, somit gilt der Vorschlag als abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde der Vorschlag des nordrhein-westfälischen Innenministers Ingo Wolf (FDP), die Blutproben zur Ermessung des Alkoholgehalts im Blut von Autofahrerinnen und –fahrern künftig durch einen Atemtest zu ersetzen.

Die "fachübergreifende Einrichtung eines Runden Tisches der Bundesregierung" zum Problemfeld sexueller Gewalt gegen Kinder "in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" wurde begrüßt, die "umfassende Aufarbeitung" sowie die "Stärkung der Präventionsarbeit" gefordert.

Der Datenschutz bei der systematischen Erfassung personenbezogener Daten durch Anbieter von Geodatendiensten soll gestärkt werden (Justizminister wollen "wirksamen Schutz" beim Datensammeln). Einstimmig wurde beschlossen, eine Gesetzesinitiative Hamburgs zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, die unterdessen zu einem gemeinsamen Vorschlag mit Rheinland-Pfalz, Hamburg, Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen und des Saarlands wurde, zu unterstützen. Demnach soll künftig eine Pflicht zur Anonymisierung der Aufnahmen von Personen oder Kfz-Kennzeichen bestehen. Eigentümer, Mieter und andere Betroffene sollen zudem ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten erhalten. Rohdatensätze sollen nach der Verarbeitung in jedem Fall gelöscht werden müssen. Auf die Erhebung der Daten müssen die Anbieter vorab öffentlich hinweisen.

Frauen sollen in der Wirtschaft ganz groß raus kommen: Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich auf das Ziel verständigt, den Frauenanteil in Führungspositionen börsennotierter Unternehmen zu erhöhen. Eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus Hamburg, Bayern, Hessen und Sachsen-Anhalt wurde gegründet, um die Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung für mehr Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen prüfen. Nach der jüngsten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung sind weniger als ein Prozent der Vorstände in den 100 größten deutschen Unternehmen weiblich. Anvisiert ist eine Frauen-Quote von 40% bis 2015.

Reform des Urheberrechts

Außerdem wurde ein Antrag Hamburgs zur Reform des Urheberrechts einstimmig beschlossen. Ziel ist es, die verschiedenen Interessen besser zum Ausgleich zu bringen. Neben den Urhebern solle eine Neuregelung auch die Nutzer in angemessener Weise berücksichtigen. Hintergrund sind veränderte Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene. Zu regeln ist die Zulässigkeit nicht-gewerblicher Nutzungen, die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes und eine Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen. Diskutiert wird auch eine einfache und durchsetzbare Vergütung der schöpferischen Leistung.

Die Justizministerinnen und Justizminister sind sich darüber einig, dass dem Urheberrecht für die Entwicklung der Kreativwirtschaft und der Informationsgesellschaft eine Schlüsselfunktion zukommt. In einer Vielzahl von Einzelfragen besteht auf nationaler und europäischer Ebene Reformbedarf zur Anpassung an geänderte Umstände (Dritter Korb). Ziel muss es sein, einen gerechten Ausgleich zwischen dem notwendigen Schutz für das kreative Werk und dem Interesse der Allgemeinheit am Zugang zu Inhalten und zum Wissen herzustellen, so dass sich neue Dienstleistungen und innovative Geschäftsmodelle entwickeln können. Sie halten es für erforderlich, dass die berechtigten Interessen der Urheber, der Inhaber verwandter Schutzrechte und der Nutzer in dem vom Recht gesetzten Rahmen angemessene Berücksichtigung finden. Wie der Bundesrat kürzlich zum Ausdruck gebracht hat, setzt die Akzeptanz einer digitalen Agenda durch die Bürgerinnen und Bürger voraus, dass die wirtschaftliche Ausschöpfung des digitalen Potenzials auch andere gesellschaftspolitische Belange angemessen berücksichtigt.

Aus dem Beschluss der Justizministerkonferenz

Ferner wurde die Absicht des Bundesministeriums der Justiz begrüßt, die Arbeit an einem Gesetz zu einem "Dritten Korb" des Urheberechts weiterzuführen und die beteiligten Kreise zu Anhörungen für bestimmte Fragestellungen im Bereich des Urheberrechts einzuladen. Die Interessen der Länder seien bei der Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kultur-, Wissens- und Kreativitätsbranche besonders berührt.

Die Justizminister und Justizministerinnen bitten das Bundesministerium der Justiz, die Länder frühzeitig und umfassend in ihre Überlegungen einzubeziehen und regen an, bei Bedarf eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auch zu weiteren Fragen einzusetzen, insbesondere zur Bedeutung der Schrankenbestimmungen für die Zukunft.

Beschluss der Justizministerkonferenz

Thema der Konferenz war zudem die Stärkung der Bürgerrechte in der strafrechtlichen Zusammenarbeit in der Europäischen Union. Die Ministerinnen und Minister einigten sich darauf, die Stärkung der Beschuldigtenrechte im Stockholmer Programm der EU zu unterstützen. Gleichzeitig sprachen sie sich für einen besseren Schutz der Opfer grenzüberschreitender Straftaten aus. Der Datenschutz soll auf europäischer Ebene angemessen berücksichtigt und ausgebaut werden.

Vorbehaltene Sicherungsverwahrung?

Breiten Raum nahm die Diskussion um das Eckpunktepapier von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Sicherungsverwahrung ein. Sicherungsverwahrung bedeutet, dass ein Straftäter nach Verbüßung seiner Haft weiterhin inhaftiert bleibt, wenn eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Davon sind derzeit etwa 500 Personen betroffen. In Zukunft soll dieses rechtliche Instrumentarium nur noch bei schweren Gewalt- und Sexualstraftätern angewandt werden. Das sind allerdings schon jetzt etwa 90 % aller Fälle.

Seit 2005 ist es möglich, nachträglich, also kurz vor Ablauf der Haftzeit, Sicherungsverwahrung anzuordnen. Statt der nachträglichen Anordnung soll laut Leuthäuser-Schnarrenberger die "vorbehaltene Sicherungsverwahrung" eingeführt werden. Und das nicht nur wie bisher bei Wiederholungstätern, sondern auch bei Ersttätern. Eine Maßnahme, die künftig quasi prophylaktisch bei Verurteilungen ausgesprochen werden könnte.

Etwa 70 Strafgefangene müssten aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuMH) in Straßburg zur bundesdeutschen Praxis der Sicherungsverwahrung vom Dezember 2009 entlassen werden. Ein Gefangener hatte gegen die rückwirkende Verhängung der nachträglichen Sicherungsverwahrung geklagt – und gewonnen. Dieses Thema hatte schon die Innenministerkonferenz (IMK), die am 27./28. Mai 2010 ebenfalls in Hamburg stattfand, beschäftigt (Gemeinsam für Law and Order).

Aufgrund der Dringlichkeit durch das EuGH-Urteil soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Diskussion zur Reform der Sicherungsverwahrung auf Grundlage der beschlossenen Eckpunkte fortzuführen und zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob der Einsatz der elektronischen Fußfessel im Rahmen für entlassene Straftäter geeignet und rechtlich zulässig sei.

Die Justizministerinnen und –minister aus Bund und Land kommen jährlich zwei Mal zusammen. Die Debatten der vergangenen Tage werden im November fortgesetzt, ebenfalls in Hamburg unter Vorsitz des Justizsenators Till Steffen (Grün-Alternative-Liste).

http://www.heise.de/tp/artikel/32/32854/1.html
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