Schweiz: Einführung der Todesstrafe gefordert

Florian Rötzer 24.08.2010

Update: Volksinitiative für "Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch" gestartet - und gleich wieder zurückgezogen

Die Volksinitiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe benötigt die Unterschrift von 100.000 Schweizern bis 24. Februar 2012, um einen Volksentscheid zu erwirken, mit dem die Verfassung verändert würde. Von den seit 1993 eingereichten 374 Volksinitiativen waren immerhin 278 erfolgreich, angenommen wurden allerdings nur 17, zuletzt die gegen den Beschluss des Parlaments erfolgreiche Initiative der SVP Gegen den Bau von Minaretten. Die erforderliche Zahl an Stimmen hat auch die Initiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative), über die der Volksentscheid am 11. November stattfindet.

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Update 25.8.: Wie der Website des "Komitees" zu entnehmen ist, wurde die Volksinitiative einen Tag nach Beginn schon wieder zurückgezogen: "Die Initiative war das einzige was wir rechtlich machen konnten um uns Gehör zu verschaffen. Unser Hauptziel war die Bevölkerung auf die Missstände aufmerksam zu machen.Danke an alle die uns in dieser kurzen und intensiven Zeit geliebt und gehasst haben! Möge Euch diese Hölle erspart bleiben..."

Nun haben einige Schweizer also mit der Forderung nach der Todesstrafe "bei Mord mit sexuellem Missbrauch" wieder eine Volksinitiative auf die Beine gestellt, mit der das Land erneut in Schwierigkeiten mit dem Völkerrecht und den Menschenrechten kommen könnte. Die Schweizerische Bundeskanzlei hat die am 4. August eingereichte Initiative geprüft und zugelassen, da sie keine formellen Fehler enthält. Eine inhaltliche Prüfung findet nicht statt.

Die mindestens erforderlichen sieben Unterschriften von Schweizer Bürgern, die sich "Komitee für die Todesstrafe" nennen, sind vorhanden: Marcel Graf, Su Graf, You Hoat Taing-Pfister, Iris Taing-Pfister, Christoph Gurtner, Sou Leang Gurtner und Ursula Graf. Marcel Graf hat erklärt, dass sich im persönlichen Umkreis der Unterzeichner aus dem Kanton Zürich ein Mord ereignet habe, der den Plan nach einer Volksinitiative entstehen ließ, für die nun auch auf der Website Todesstrafe geworben wird und eine Unterschriftenliste heruntergeladen werden kann:

Die Initiative ist die Antwort auf alle Verbrechen, die einem Menschen das Leben und dessen Würde durch unvorstellbare und grausame Handlungen entreissen. Die Todesstrafe ist in solchen Fällen eine tragische aber letztendlich logische und konsequente Massnahme. Geben wir den Opfern einen Teil Ihrer Würde zurück und ermöglichen den Hinterbliebenen einen Neuanfang. Schauen Sie nicht weg, schützen Sie präventiv unsere Frauen und Kinder und unterstützen Sie die Initiative!

Initiative zur Todesstrafe

Marcel Graf, der wohl als Initiator gelten kann, gehört keiner politischen Partei an und betont, dass die Initiative nur aus persönlichen Gründen motiviert war. Vermutet wird, dass es sich um die Ermordung der aus Kambodscha stammenden Sou Ken T. (28) handeln könnte, die letztes Jahr ermordet in ihrer Wohnung gefunden wurde. Verdächtigt wird ihr Freund, ein Musiker. Da sich Marcel Graf bislang nicht dazu äußert, gehen Medien davon aus, dass aufgrund der Namensgleichheit mit anderen Personen auf der Liste die Ermordete seine Schwägerin sein könnte.

Das "Komitee" will die Verfassung Art. 10 Absatz 3 so verändern:

Wer in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begeht, verliert sein Recht auf Leben und wird mit dem Tod bestraft.

Das Todesurteil soll dabei "unabhängig von Gutachten oder wissenschaftlichen Erkenntnissen" erfolgen. Der Bund würde die Hinrichtung vollziehen und die Hinrichtungsmethode festlegen. 1942 wurde die Todesstrafe in der Schweiz abgeschafft, das Land hat auch die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ratifiziert, nach der die Todesstrafe verboten ist. Ob das Parlament allerdings bei einer erfolgreichen Sammlung der erforderlichen Unterschriften die Initiative für die Wiedereinführung für ungültig erklärt, muss abgewartet werden. Bislang wurde dies erst viermal gemacht.

Über die Initiative wird in der Schweiz heftig diskutiert, kritisiert wird auch, dass die Schwelle für Volksinitiativen so gering ist und nur nach formalen Gesichtspunkten geprüft wird. Bislang lehnen die politischen Parteien und die meisten Politiker die Initiative ab.

http://www.heise.de/tp/artikel/33/33180/1.html
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