Das Löschen darf nicht am Anfang stehen

In der Debatte um Netzsperren gegen Kinderpornografie nimmt die Frage, wie schnell gelöscht werden kann, einen hohen Stellenwert ein - zu Unrecht

Seit die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen (zunächst über geheime Verträge mit den Providern und später durch ein "Zugangserschwerungsgesetz", das bislang seiner Anwendung harrt) neue Web-Sperrmöglichkeiten schuf, wurde immer wieder darüber gefachsimpelt, wie schnell Kinderpornografie vom Netz genommen werden kann. Das BKA betonte in der Öffentlichkeit immer wieder, wie wichtig dieser Zeitwert sei. Allerdings finden sich auch handfeste Argumente, das möglichst schnelle Löschen bei der Bekämpfung von Kinderpornografie nicht als Methodendogma zu sehen.

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Es ist leicht, nun reflexhaft was, wie kann man das Onlinesein von Kinderpornografieseiten sogar befürworten? zu rufen. Für manch einen wird dieser Reflex, verbunden mit der Tatsache, dass daraus schnell ein oh, der Autor macht sich für Kinderpornografie stark wird, Grund genug dafür sein, diese Diskussion gar nicht zu führen. Dabei ist sie durchaus von Wichtigkeit, wenn es darum geht, zu entscheiden, ob beim Aufbau einer neuen Zensurinfrastruktur tatsächlich der Kinderschutz im Vordergrund steht - oder doch der Wunsch nach einem möglichst sauberen Netz.

Dieser Wunsch ist legitim und verständlich. Doch wie auch jene, die stets härtere Vorgehensweisen in Bezug auf angeblich gewaltverherrlichende oder volksverhetzende Inhalte im Netz fordern, sind Viele, was Kinderpornografie angeht, emotional so erregt, dass sie denen, die mit Argumenten wie der Dreck muss weg und wir brauchen solche Seiten nicht eine möglichst baldige Löschung als Lösung ansehen, sofort und ohne weitere Überlegung zustimmen. Wie auch bei Ursula von der Leyen ist diese Ansicht jedoch ein Ausdruck der Ignoranz - wir wollen so etwas nicht sehen sagte die Ministerin einst und zeigte damit auf, dass ihr persönliches Empfinden eine wichtige Rolle spielt.

Monatelanges Nichtstun?

Ausgerechnet in den USA würde es oft lange dauern, bis tatsächlich eine gemeldete Seite verschwindet, hieß es häufig aus dem BKA und dem Familienministerium. Provider wie auch Strafverfolger würden hier zu zögerlich agieren. Doch ist eine längere Wartezeit tatsächlich immer ein Zeichen für Faulheit, Bürokratie oder übertriebene Zurückhaltung?

Am Beispiel des Ranchi Messageboards kann aufgezeigt werden, dass dem nicht der Fall ist. Hier lud das FBI in den Monaten Juli bis Oktober 2006 erst einmal Dateien herunter, die im Verdacht standen Hardcore-Kinderpornografie zu enthalten. Danach wurde ermittelt, ob dies tatsächlich der Fall war. Im Anschluss an diese Begutachtung nutzte die US-Bundespolizei die Möglichkeit, einen Köder auszulegen. Im November 2006 wurde um internationale Zusammenarbeit ersucht; im Februar 2007 kam es dann zu konzertierten Hausdurchsuchungen in mehreren Ländern.

Das Vorgehen des FBI zeigt, dass ein nicht erfolgtes Löschen keineswegs Untätigkeit bedeuten muss, sondern, im Gegenteil, gerade in den viel gescholtenen USA oft aktiver Bestandteil von Ermittlungen ist. Während der laufenden Ermittlungen das Angebot zu löschen oder zu sperren käme einer Warnung an Anbieter und Nachfrage gleich. Diese Warnung würde dazu führen, dass denjenigen, die vermuten, in Kürze von der Polizei aufgesucht zu werden, eiligst belastendes Material vernichten, was wahrscheinlich zur Einstellung von Strafverfahren führt. Deshalb würden sich die Ermittler mit dem frühzeitigen Löschen oder Sperren einen Bärendienst erweisen.

Auch aus diesem Grund sind die USA nicht immer sofort bereit, Angebote zu löschen oder zu sperren. Um Produzenten zu finden, wird ein Angebot und dessen Konsum häufig eine Zeit lang akzeptiert - ähnlich wie bei Ermittlungen gegen Drogenringe, wo auch nicht jeder kleine Dealer sofort festgenommen, sondern versucht wird, durch Beobachtung die Hintermänner zu finden, um gegen diese vorzugehen.

Für diejenigen, die lediglich darauf warten, dass die Strafverfolgung in anderen Ländern durch Löschen aktiv wird, stellt das Vorgehen des FBI ein sträfliches Versagen dar. Immerhin kann es sein, dass dadurch ein Angebot nicht nur über Monate bestehen bleibt, sondern sogar noch erweitert wird (auch wenn sich hinter dem vom FBI eingestellten Link keine tatsächliche Kinderpornografie befand). Würden alle im Ausland gehosteten Kinderpornografieangebote sofort und ausnahmslos gesperrt, wie dies EU-Politiker fordern, würde dies jedoch die Suche nach den Herstellern behindern oder sogar ganz unmöglich machen.

Abschließend sei noch ergänzt, dass sich diese Meinung auf Kinderpornografie als Dokumentation sexueller Gewalt bezieht, wie sie die Befürworter des Aufbaus einer neuen Zensurinfrastruktur stets als Beispiel ins Feld führen. Ich bin jedoch weiterhin der Meinung, dass diese Dokumentation sexueller Gewalt nur einen Bruchteil dessen ausmacht, was unter dem Stichwort "Kinderpornografie" zusammengefasst wird, weshalb die Bewertung von ausländischen Angeboten, die in Deutschland als Kinderpornografie angesehen werden, in vielen Ländern anders ausfällt als von den deutschen Behörden und Politikern gewünscht.

Dieser Bruchteil ist meines Erachtens auch kein "Milliardenmarkt", sondern macht nur einen winzigen Teil des WWW aus, der häufig nicht vom Klischeepädophilen konsumiert oder gar angefertigt wird, sondern von sadistisch agierenden Verwandten oder Bekannten der Eltern, die in entsprechenden Zirkeln quasi einen Wettbewerb der Grausamkeit veranstalten. Hier finden sich dann die angesprochenen "Bilder von Vergewaltigungen von Kleinkindern".

Bei vielen der in Deutschland inkriminierten Angebote handelt es sich jedoch um Bilder, die in anderen Ländern als nicht verwerflich angesehen werden, weshalb es ebenfalls nicht gleich zu schnellem Sperren oder Löschen kommt.

Wer also im nicht erfolgen Löschen eines gemeldeten Angebotes gleich eine mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit sieht, der muss sich vergegenwärtigen, dass zunächst geprüft werden muss, ob es sich auch nach internationalen Standards um illegale Angebote handelt. Ist dies nicht der Fall, so gibt es keine Rechtsgrundlage, um die Seiten zu löschen, auch wenn sie der meldenden Stelle in Deutschland als Kinderpornografie erscheinen. Die deutsche (beziehungsweise die europäische) Definition gilt nicht überall - und dies ist meines Erachtens auch nicht erstrebenswert. Wer aber meint, dass Inhalte, die im Ausland legal, im Inland jedoch illegal wären, vom Zugriff durch deutsche Nutzer ausgeschlossen werden sollen, der ist nicht nur technisch naiv, sondern redet auch einer Beschränkung der Rezipientenfreiheit und einem neuen Feindsenderverbot das Wort.

http://www.heise.de/tp/artikel/33/33257/1.html
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