Ende der Geduld?

Thomas Pany 06.09.2010

Landgericht München statuiert ein Exempel im Fall Dominik Brunner

Etwa ein Jahr, nachdem Dominik Brunner durch 22 Fausthiebe und Fußtritte gegen Körper und Kopf am Münchner S-Bahnhof Solln getötet wurde, hat die Jugendkammer des Landgerichts München I ihr Urteil gegen die beiden Angeklagten erlassen.

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Mord

Laut Pressemitteilung, der keine Erklärungen hinzugefügt sind, wurde der 19-jährige Angeklagte Markus S. "wegen Beihilfe zur versuchten räuberischen Erpressung in Tatmehrheit mit Mord unter Einbeziehung eines früheren Urteils zu einer Einheitsjugendstrafe von 9 Jahren 10 Monaten" verurteilt. Beim Mitangeklagten Sebastian L. (18) entschied das Gericht zu einer Einheitsjugendstrafe von 7 Jahren - "wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tatmehrheit mit Körperverletzung mit Todesfolge unter Einbeziehung eines früheren Urteils".

Die geringere Strafe für den zweiten Angeklagten wurde damit begründet, dass er sich in der "letzten Phase" vom Vorgehen des anderen Angeklagten distanzierte, "indem er versuchte, diesen von dem am Boden liegenden Dominik Brunner wegzuziehen".

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung kündigte Revision an.

Rache - "Von einem Wildfremden in ihre Schranken gewiesen"

Der Richter sprach in der Urteilsverkündigung davon, dass sich die "aufs Höchste verärgerten" Angeklagten entschlossen hätten, Rache an Dominik Brunner zu üben, weil sie " von einem Wildfremden in ihre Schranken gewiesen wurden". Aus einem ursprünglichen Körperverletzungsvorsatz sei ein bedingter Tötungsvorsatz geworden, da sich Markus S. beim Zutreten bewusst wurde, dass sich Brunner nicht mehr wehren konnte.

Zudem, so der Richter, seien von ihm im Laufe des Prozesses "keine Worte des ehrlichen Bedauerns und einer ernsthaften Entschuldigung" zu hören gewesen. Wie eindeutig der Verlauf der für Brunner tödlichen Auseinandersetzung war, zeigt sich laut Richter auch darin, dass die Turnschuhsohle auf der Stirn Brunners einen Abdruck hinterließ, während die Angeklagten nur "Bagatellverletzungen" hatten.

Das Urteil fällt etwas geringer aus, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Der Richter folgte jedoch deren Anklage wegen "Mordes aus niedrigen Beweggründen" und der Forderung nach einer möglichst harten Strafe. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwältin von einem "Kampf ohne Grenzen" gesprochen, "von 'möchtegern-coolen Jungs', die dachten, 'ihnen gehöre die Welt'. Das rechtfertige eine Verurteilung wegen Mordes."

Auch die Staatsanwältin legte Gewicht auf die Beobachtung, dass von Markus S. kein Wort des Bedauerns zu hören war. Dass er im Gegenteil sogar gelacht habe, als Prozessteilnehmer am Richtertisch Bilder des Opfers angeschaut haben. Der Angeklagte sei unbelehrbar, der Prozess gehe "ihm am Arsch vorbei", was schon daran zeige, dass er während der Verhandlung "Rap-Texte" auf einen Zettel gekritzelt hätte und in der U-Haft-Pläne gemacht habe, wie er seine eigene Geschichte vermarkten könne.

Die Erwartung der Öffentlichkeit

Was sich hier zu einem eindeutigen Bild fügt, bei dem die Rollen klar verteilt sind, skrupellose Schläger, die auf einen Mord aus waren und ein Opfer, das für seine mutige Zivilcourage mit dem Leben bezahlen musste, verwischte sich allerdings im Laufe des Prozesses durch Zeugenaussagen. Man lese dazu die sehr interessanten Aussagen von Gerichtsreportern verschiedenster Medien zum Prozess.

Daraus und aus Berichten zum Prozessverlauf geht hervor, dass es sich um einen tragischen "Gewaltexzess" handelte, bei dem die Wahrheitsfindung sich gegenüber der Erwartung der Öffentlichkeit schwierig gestaltet.

Anlass für eine widersprüchlichere, differenziertere Betrachtung des Handlungsablaufs waren vor allen Dingen Aussagen einer S-Bahnmitfahrerin und eines S-Bahn-Lokführers, die beide davon sprachen, dass sich die Situation zwischenzeitlich beruhigt habe und es den Anschein hatte, als ob die Wege der Jugendlichen und von Brunner sich ohne Tätlichkeiten trennen würden, bis Brunner zu einer Art Präventivverteidigung schritt, seine Jacke auf den Boden legte, auf die Jugendlichen zuschritt und einem einen Faustschlag ins Gesicht verpasste (nach Aussage des Zugführers sollen seiner Einschätzung nach dabei Zähne herausgefallen sein): .

Es gibt mehrere Zeugen, die aussagten, dass die Jungs auf dem Bahnsteig in Solln zuerst nur herumstanden und erst später Dominik Brunner und den Schülern hinterhergingen. Von diesen Schülern, die die Hauptbelastungszeugen sein sollten, meinten einige, sie hätten gar keine bedrohliche Situation wahrgenommen.

Es könnte womöglich sein, dass Dominik Brunner die Lage falsch eingeschätzt hat, als er die Jacke und den Rucksack ablegte und in eine Kampfposition ging. Mit jedem Zeugen, den wir hörten, wurde das Bild vielschichtiger, und die Anklage der Staatsanwaltschaft, die doch immer Belastendes und Entlastendes zusammentragen sollte, las sich, als hätte man von allen Versionen immer die für die Jugendlichen schlechteste genommen.

In der Abfolge des Prozesses machte etwa die Tatsache, dass Brunner als Erster zugeschlagen hatte, nun nicht mehr nur als Notwehr Sinn. Das war für einige Leute schwer zu sehen, dass ihr Held womöglich Fehler gemacht haben könnte. Nach den Verhandlungen haben wir Gerichtsreporter oft zusammengesessen und überlegt, wie es genau abgelaufen ist und warum alle die Heldengeschichte so gern geglaubt hatten. Ich denke, es liegt daran, dass jeder auf der Seite des Guten stehen wollte, und dieser Fall gab einem die Möglichkeit dazu.

Christian Denso, Redakteur der "Zeit"

Brunner blieb mit seinen Bemühungen, den von den Jugendlichen Bedrohten beizustehen, allein, ohne Hilfe. Das ist schauderhaft und ein Skandal, der jeden berührt. Die Frage, wie man sich selbst verhalten hätte, führt vor Augen, wie immens schwierig Entscheidungen in solchen Grenzsituationen sind. Beobachter, die nicht eingegriffen haben, plagt das Gewissen. Laut Gerichtsreporter hätte das Drama am Bahnhof vielleicht eine andere Wendung genommen, wenn sich jemand gefunden hätte, der auch auf Brunner beruhigend eingesprochen hätte. Hätte, hätte...

Urteil ein abschreckendes Signal

Dass in diesem Fall das Urteil mit Mord begründet wurde, obwohl es auch Gründe für eine Verurteilung wegen Totschlags gegeben hätte, legt nahe, dass man ein Exempel statuieren wollte. Der Fall hat in Deutschland sehr großes Aufsehen erregt und wird in Zusammenhang mit härteren Konsequenzen gegen jugendliche Gewalttäter diskutiert. Auch die harten Strafen, die nun verhängt wurden, sollen vermutlich ein abschreckendes Signal geben, obwohl das im Jugendstrafrecht nicht vorgesehen ist. Das ist vornehmlich pädagogisch ausgerichtet.

Die Debatte über Fehlentwicklungen bei der Jugendgerichtsbarkeit hat durch das Buch "Das Ende der Geduld" von Kirstin Heisig einen neuen Schub bekommen. Die Jugendrichterin diagnostiziert in ihrem lesenswerten Buch, dass sich die Jugendkriminalität verschlimmert habe, auch weil nicht früh genug und konsequent eingegriffen werde. Behörden, Jugendämter, Schulen, die Polizei und Gerichte reagieren zu spät und oft mit falschen Mitteln.

Sie spricht insbesondere Fälle an, in denen Jugendliche, die bereits eine neue Straftat begangen haben, wegen der langsamen Arbeit der Gerichte für eine alte Tat verurteilt werden, die sie vor längerer Zeit verübt haben ( und zwischenzeitlich "vergessen" haben). Und die verfügten Maßnahmen wegen der Verzögerung viel von ihrem pädagogischen Sinn einbüßen. Zudem lasse die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendämtern, Bewährungshelfern und Gerichten große Lücken.

Wahrnehmungslücken und Kinder "früher in den Blick kriegen"

Im Fall des Mitangeklagten Sebastian L. sprach die Münchener Jugendamtschefin Maria Kurz-Adam davon, das man hier "gut hingeschaut" habe:

Gerade im Fall von Sebastian muss ich sagen: Das kann man nicht besser machen, das war seitens der Jugendhilfe - das soll jetzt nicht zynisch klingen - nahezu ein Idealfall der Zusammenarbeit.

Mit tragischem Ergebnis...Kurz-Adam räumt ein, dass die Jugendlichen "ihre Wege" hätten, "sich wegzuducken, abzutauchen, das war auch bei den beiden Sollner Tätern so". Das wüssten auch Familien. Der Vormund von Sebastian hatte obendrein insgesamt 60 Kinder zu betreuen, da entstehen Wahrnehmungslücken . Kurz-Adam plädiert wie Kirstin Heisig dafür, die Kinder "früher in den Blick zu kriegen". Bei Heisig heißt das auch, dass Kinderschutz vor Datenschutz geht, dass Risikolagen auch durch besseren Austausch von Informationen zwischen Behörden früher wahrgenommen werden.

Hohe Strafen mit Abschreckungswirkung sind nicht der Königsweg. Eine Verschärfung des Jugendgerichtsgesetzes hält Heisig für nicht geeignet, um die Jugendkriminalität in den Griff zu bekommen. Von einem Frühwarnsystem dagegen verspricht sie sich mehr.

Interessant im Zusammenhang mit dem Sollner Fall ist Heisigs Beobachtung, dass "der stärkste Risikofaktor für Jugendgewalt die Einbindung in delinquente Freundesgruppen ist". Dazu kämen der Genuss von Alkohol und Drogen. Die Entstehungsgeschichte des Sollner Gewaltexzesses mit tödlicher Folge zeigt, dass beides eine Rolle gespielt hat: ein Heimgenosse, der ebenfalls polizeibekannt ist, und die Erpressung und Einschüchterung der Opfer mit in Gang gebracht hat; dazu übermäßiger Alkohol- und Drogenkonsum.

http://www.heise.de/tp/artikel/33/33271/1.html
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