Richterschelte für den Verfassungsschutz
Verwaltungsgericht Köln bescheinigt Inlandsgeheimdiensten eklatanten Verstoß gegen die Meinungs- und Pressefreiheit im Falle von Rolf Gössner
Fast 40 Jahre lang, von 1970 bis 2008, ist der Bremer Jurist, Publizist und Menschenrechtsaktivist Rolf Gössner nahezu lückenlos vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überwacht worden. Am 3. Februar 2011 entschied das Gericht, dass die Schnüffelei über die gesamte Zeitdauer rechtswidrig war. Dieser Tage wurde Gössner die Urteilsbegründung zugestellt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, der Gegenseite bleibt vorbehalten, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Ebenso ist völlig unklar, welche Konsequenzen diese richterliche Bescheinigung des Verfassungsbruchs durch Staatsorgane juristisch und politisch nach sich ziehen wird.
Den Schnüfflern entging quasi nichts: seine Mitgliedschaft im Sozialistischen Hochschulbund (SHB) während seines Jurastudiums, später die Tätigkeit als Präsident, bzw. jetziger Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte (ILMR) und als Mitherausgeber des jährlich erscheinenden Grundrechte-Reports, seit 2007 als gewähltes parteiloses Mitglied der Innendeputation der Bremer Bürgerschaft und selbst noch als stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, seine Mitarbeit in der Redaktion der Zeitschrift Geheim, von ihm selbst verfasste Aufsätze in den Tageszeitungen junge Welt oder Neues Deutschland, Interviews mit und zitierte Statements von ihm in denselben Medien, Teilnahme als Referent bei Veranstaltungen der "Roten Hilfe", der "Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP) oder der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der AntifaschistInnen" (VVN-BdA).
|
|
Da es nicht verboten ist, in legalen Medien zu publizieren, oder bei legalen Parteien oder Organisationen als Referent in Erscheinung zu treten, geschweige denn als Richter zu arbeiten, erfand der BfV das beobachtungswürdige Verhalten Gössners ganz einfach: er habe diese mit seinem Auftreten als "prominenter Jurist" aufgewertet.
Die Richter des Verwaltungsgerichts (VG) Köln sahen das indes anders, und werteten Gössners Aktivitäten als "beruflichen Einzelkontakte", die nicht automatisch zu Unterstützungshandlungen zugunsten "linksextremistischer" Parteien oder Organisationen erklärt werden dürften.
Die Richter machten sich offenbar die Mühe, nicht nur zu gucken, wo Gössner schrieb oder auftrat, sondern was er schrieb oder sagte. Das Gericht stellte laut ILMR fest, dass auch scharfe, provokante, polemische oder ironische Kritik an staatlichen Sicherheitsorganen wie Polizei oder Geheimdiensten kein Grund für eine geheimdienstliche Überwachung sein darf, genauso wenig wie Gössners substantiierte Kritik etwa am KPD-Verbot, an Berufsverboten, an der Polizeientwicklung oder am Verfassungsschutz selbst. "Auch die bloße Kritik an wesentlichen Elementen der Verfassung oder tragenden Bestandteilen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, so die Richter, reiche als Anlass nicht aus, um eine verfassungsfeindliche Bestrebung zu bejahen und einen Staatskritiker unter geheimdienstliche Beobachtung zu stellen" ist in der Pressemitteilung zu lesen.
Die Richter kamen zu dem überraschenden Schluss: "Was allgemein seine Haltung zu verfassungsrechtlichen Grundlagen betrifft, fordert der Kläger in vielen Beiträgen gerade die strikte Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben ein…" Im Falle Gössner gebe es "keine tatsächlichen Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung", so das Fazit der Richter.
Im Jahre 2005 erstattete Gössner beim VG Köln Anzeige gegen das BfV. Bis März 2008, kurz vor der ersten mündlichen Verhandlung, wurde die Beobachtung fortgesetzt. Um dann mit der Begründung, die politische Gefährdungslage und das daraus resultierende Beobachtungsverhalten des Staatsschutzes habe sich durch den internationalen Terrorismus geändert, abrupt beendet zu werden. Gössner konnte durchsetzen, dass seine Anwälte Einsicht in das mehr als 2000 Seiten umfassenden Dossier erhielten. Dies war jedoch in großen Teilen geschwärzt - aus Gründen des Personenschutzes, wie es hieß.
Klar ist jedoch, dass diese bizarre Langzeit-Studie nur mit einem Netz von Schnüfflern möglich war, denen auch die nebensächlichsten Aktivitäten Gössners nicht entgangen ist ...
Die Dauerüberwachung des Klägers durch den bundesdeutschen Inlandsgeheimdienst, konkret: durch das beklagte Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), und die während dieses Zeitraums erfolgte Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten über den Kläger waren von Anfang an bis zur Beendigung der Beobachtung Ende 2008 rechtswidrig.
"Das ist ein sensationelles Urteil, auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist", so Rolf Gössner.
http://www.heise.de/tp/artikel/34/34511/1.html- Re: Nachhilfe: (16.4.2011 10:33)
- Re: Nachhilfe: (16.4.2011 5:34)
- Re: gibts bei solchen langläufern eigentlich keine regelmäßige überprüfung? (15.4.2011 20:22)
Darstellungsbreite ändern
Da bei großen Monitoren im Fullscreen-Modus die Zeilen teils unleserlich lang werden, können Sie hier die Breite auf das Minimum zurücksetzen. Die einmal gewählte Einstellung wird durch ein Cookie fortgesetzt, sofern Sie dieses akzeptieren.

Fernbus - Goldgräber mit Fallstricken
NPD will mit Ressentiments gegen Sinti und Roma punkten
Die Akku-Revolution bleibt aus
Innenminister Pistorius (SPD) für Senkung der Promillegrenze für Radfahrer
Terroranschlag in London?