Wie warm dürfen Arbeitsräume bei Hitze werden?

Florian Rötzer 19.06.2012

In der südkoreanischen Hauptstadt dürfen Behörden die Büros nicht mehr unter 28 Grad kühlen, in Deutschland gibt es eine Richtlinie, die eine Raumtemperatur von maximal 26 Grad empfiehlt

In der südkoreanischen Hauptstadt Seoul wird angesichts einer Stromsparmaßnahme und kommender heißer Tage im Sommer gemurrt. Die Temperaturen in Büros von Behörden, öffentliichen Organisationen und Gerichten sowie in U-Bahn-Stationen, dürfen in der Zeit zwischen dem 1. Juni und dem 28. September nicht unter 28 Grad Celsius heruntergekühlt werden, so will es eine Vorschrift. Sie ist auch noch ziemlich kompliziert angelegt, denn die Kühlsysteme müssen zu den Zeiten, in denen am meisten Strom verbraucht wird (14:00 - 14:40, 15:00 - 15:30 und 16:00 - 4:30) ganz abgeschaltet werden, was die Raumtemperatur an heißen Tagen gut ansteigen lassen dürfte.

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Nach der Vorschrift müssen die öffentlichen Angestellten in zwei Grad wärmeren Räumen arbeiten als die in der Privatwirtschaft Angestellten, wo die Grenze nur für große Gebäude gilt, die mehr als 100 Kw in der Stunde verbrauchen oder das Äquivalent von 2000 Tonnen Öl im Jahr. Hier darf die Raumtemperatur nicht unter 26 Grad gekühlt und im Winter nicht über 20 Grad geheizt werden. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Wohnanlagen, Fabriken, Krankenhäuser, Kindergärten und soziale sowie kirchliche Einrichtungen. Bestraft werden sollen auch Geschäfte, die Klimaanlagen bei offenen Türen betreiben.

In Seoul galt eine Übergangszeit für den Juni, ab 1. Juli würde die Vorschrift aber überprüft werden. Kritiker mahnen, dass die hohen Raumtemperaturen an heißen Tagen die Arbeitsleistung und die Aufmerksamkeit der Menschen absinken lassen dürfte. Ein Vertreter der Stadt Seoul sagte Korea Times, dass die Klimaanlagen wahrscheinlich kaum gebraucht würden, wenn die Temperatur mehr als 28 Grad betragen muss. Er machte aber auch deutlich, dass man mit den Angestellten nachsichtig sein werde, da diese an heißen Tagen auch in Shorts und Sandalen zum Dienst kommen dürfen. In einem solchen Aufzug kann es dann ruhig ein oder zwei Grad wärmer im Büro sein. Die Angestellten im öffentlichen Dienst sollten ein Beispiel geben und die Regeln einhalten. Um die Vorschrift durchzusetzen, will die Stadtverwaltung die Behörden veröffentlichen, die sich nicht daran halten. Und überhaupt sollten die Menschen die Sparmaßnahmen auch als Möglichkeit wahrnehmen, auf ihren sorglosen Stromverbrauch zurückzublicken.

In Deutschland gibt es höchstens noch ein Hitzefrei in den Schulen in manchen Bundesländern , für Arbeitnehmer gibt es ansonsten nur eine Richtlinie, die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR 3.5 aus dem Jahr 2010. Empfohlen wird eine Raumtemperatur von max. 26 Grad, gemessen stündlich "an Arbeitsplätzen für sitzende Tätigkeit in einer Höhe von 0,6 m und bei stehender Tätigkeit in einer Höhe von 1,1 m über dem Fußboden". Die Temperatur als solche ist nicht bindend, sie muss nur gesundheitszuträglich sein.

Ist die Außentemperatur über 26 Grad und gibt es entsprechende Sonnenschutzmaßnahmen, so sollen zur Abwehr von Gesundheitsgefährdungen Vorkehrungen für schwere Arbeit oder gesundheitlich Gefährdete getroffen werden. Bei einer Raumtemperatur über 30 Grad sollen die Sonnenschutztechniken und Lüftungsmaßnahmen gezielter eingesetzt und/oder Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung genutzt, die Bekleidungsregeln gelockert und Getränke bereitgestellt werden. Überschreitet die Temperatur 35 Grad ist der Raum, werden nicht spezielle Maßnahmen wie Luftduschen, Entwärmungsphasen oder Hitzeschutzkleidung ergriffen, nicht mehr geeignet.

http://www.heise.de/tp/artikel/37/37117/1.html
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