Der Verkehrsminister und die Wale
Die Energie- und Klimawochenschau: Von Solardeckeln, Offshore-Windparks und kleinen Tümmlern
In all den Diskussionen über Fiskalpakt, Euro-Krise und die Leistungen der deutschen Fußballer ging in der Öffentlichkeit fast unter, dass Mitte letzter Woche auch der Durchbruch in der zukünftigen Solarförderung geschafft wurde. Wie berichtet haben sich Bundesrat und Bundestag auf einen Kompromiss geeinigt.
Wie sieht der nun aus? Was steht in der neuen Fassung des Erneuerbare Energiegesetzes (EEG), das am Donnerstag durch den Bundestag und am Freitag durch den Bundesrat ging?
Die Änderung des EEG gilt wie geplant rückwirkend ab 1. April. Neu ist der Deckel von 52 Gigawatt (GW), ab dem es keine Förderung mehr geben soll. Die Bundesregierung ist allerdings verpflichtet, rechtzeitig ein Konzept für den weiteren Ausbau vorzulegen. Selbst bei dem derzeitigen hohen Ausbautempo ist bis dahin aber noch ein paar Jahre und mindestens eine Bundestagswahl Zeit. Derzeit sind rund 28 GW installiert, in den letzten beiden Jahren sind jeweils rund 7,5 GW hinzugekommen.
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| Bild: F.R. |
Mittlere Anlagenklasse bleibt
Der Korridor, in dem sich der Ausbau möglichst bewegen sollte, wird zwischen 2,5 und 3,5 GW pro Jahr liegen. Die Regierungsparteien hatten ursprünglich niedrigere Ziele beschlossen. An diesen Werten wird sich die monatliche Degression (Absenkung der Vergütung) orientieren, die jeweils für ein Quartal festgelegt wird und deren Höhe vom auf das Jahr hochgerechneten Zubau des vorhergehenden Quartals abhängen soll.
Beispiel: Im Oktober 2012 wird die Degression für November, Dezember und Januar festgelegt. Sie richtet sich nach dem Zubau im Juli, August und September 2012. Sollte diese aufs Jahr hochgerechnet 3,5 GW überschreiten, tritt die maximale Degression in Kraft, das heißt, in den drei Monaten würde die Vergütung jeweils um 2,8 Prozent abgesenkt. Neu ist, dass die Vergütung auch steigen kann, und zwar wenn der Zubau unter 1 GW pro Jahr sinkt. (Gemeint sind wie immer, wenn es um die Vergütung von Strom nach dem EEG geht, die Zahlungen für Neuanlagen, die im genannten Zeitraum ans Netz gehen. Diese werden dann meist für 20 Jahre garantiert.)
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Neu ist auch, dass Freiflächenanlagen bis zu zehn Megawatt (MW) Spitzenleistung weiter gefördert werden. Für größere Anlagen auf Konversionsflächen kann die Bundesregierung in Übereinstimmung mit dem Bundesrat auf dem Verordnungswege später eine Förderung wieder einführen.
Weniger Selbstvermarktung
Für viele Hausbesitzer und kleine Gewerbe ist wichtig, dass es wieder eine mittlere Anlagenklasse zwischen zehn und 40 Kilowatt (KW) geben wird. Die monatlich abnehmenden Vergütungssätze bis Oktober stehen bereits fest. Demnach gilt für Juli: Für Strom aus Anlagen bis 10 KW gibt es 18,92 ct/kWh, bis 40 KW 17,95, bis 1 MW 16,01, bis 10 MW (Aufdachanlage) 13,1 und schließlich für Freiflächenanlagen bis 10 MW ebenfalls 13,1 ct/kWh (große Dachanlagen werden also künftig mit Freiflächenanlagen gleichgesetzt). Danach geht es in monatlichen Degressionsschritten bis Oktober weiter abwärts. Hier findet sich beim Bundesumweltminister eine übersichtliche Tabelle der jeweiligen Vergütungssätze.
Eine im Sinne der Anlagenbesitzer eindeutige Verbesserung ist auch, dass der Zwang zu Eigenverbrauch bzw. Selbstvermarktung gelockert wurde, den Union und FDP im Bundestag beschlossen hatten. Kleinanlagenbesitzer müssen sich damit nun doch nicht herum schlagen, und bei Anlagen über 10 KW greift die Regelung erst ab 2014. Dann werden deren Betreiber nur noch 90 Prozent ihres Stroms vergütet bekommen. Den Rest müssen sie dann anderweitig verkaufen oder selbst verbrauchen.
Weniger Solarstadl
Interessant ist vielleicht noch, dass das neue EEG versucht, die bäuerliche Kreativität einzudämmen. An die sogenannten Solarstadl, jene neuartigen landwirtschaftlichen Gebäude auf Ackerflächen, deren Sinn allem Anschein nach meist nur darin besteht, eine Dachfläche zu simulieren, sollen strengere Kriterien angelegt werden. Ansonsten hat die Zeitschrift Photovoltaik alle Änderungen in einem Beitrag auf ihrer Internetseite zusammengefasst.
Neues gibt es auch in Sachen Stromspeicher. Im Rahmen der Einigung im Vermittlungsausschuss hat die Bundesregierung zugesagt, bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergünstigte Kredite für die Einrichtung von Speichern zur Verfügung zu stellen. 50 Millionen Euro soll das Programm umfassen und technologieunabhängig sein, berichtet der Bundestagsabgeordnete Hans-Josef Fell von den Grünen.
Nach einer Aufstellung auf Wikipedia haben die hierzulande existierenden Pumpspeicherkraftwerke - derzeit noch die vorherrschende Form der Speicher - eine Gesamtleistung von 6,6 GW und eine Speicherkapazität von 37,7 Gigawattstunden. Allerdings werden die Speicherkraftwerke derzeit von den Betreibern noch vor allem nachts beladen und tagsüber entladen, um den Strom von AKWs und Braunkohlekraftwerken zu vermarkten, wie sich auf der Seite der Leipziger Strombörse nachvollziehen lässt.
Bundeswalminister
Der Bundesregierung liebstes Kind sind bekanntlich die Offshore-Windparks, deren Strom mit 15 bis 19 ct/kWh vergütet wird - und damit inzwischen bald zu den teuersten Formen der erneuerbaren Energieträger gehört. Das Problem beim Offshore-Wind ist allerdings nicht nur der vergleichsweise hohe Preis, sondern auch das Schneckentempo des Ausbaus. Und nebenbei bemerkt sagt es viel über die Ernsthaftigkeit liberaler und konservativer Wirtschaftspolitiker in Sachen Energiewende aus, dass sie die boomende Solarenergie gerne ausbremsen würden, aber die Offshore-Windparks in ihrer Bedeutung überhöhen.
Dass sie sich dabei auch für die plattesten Argumente nicht zu schade sind, demonstrierte letzte Woche Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Es könne nicht sein, dass Windparks auf hoher See nicht gebaut werden, weil dies bestimmte Wale störe, ließ er die Passauer Neueste Nachrichten wissen.
Was will uns der Herr Minister mit diesem Satz voll atemberaubender Demagogie sagen? Dass der Ausbau auf See aus Gründen des Walschutzes seit Jahren hinter dem Plan her hinkt? Dass es mit der Energiewende wegen der bösen Tierschützer nicht voran geht? Dass die Alternative lautet Walschutz oder Windparks? Dass die Wale von den Parks irgendwie so ein bisschen gestört werden?
Schauen wir uns einmal die Fakten an. Zunächst ist eigentlich den meisten Menschen, die sich in den letzten Jahren mit den Umbau der Energieversorgung beschäftigt haben, klar, dass die Offshore-Windparks nicht die zentrale Rolle für die Energiewende spielen, die ihnen von der Bundesregierung zugeschrieben wird. Sowohl Fotovoltaik als auch Windenergie an Land haben noch erhebliche Ausbaupotenziale. Schleswig-Holstein will zum Beispiel bis 2020 die dort installierte Leistung in Windkraftanlagen auf 9 GW verdreifachen, was für das vergleichsweise kleine Land recht beachtlich ist.
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| Windparks in der Nordsee. Rot: im Genehmigungsverfahren, Orange: genehmigt, Grüne: online, Hellgrüne Umrandung: Vorranggebiet; durchgezogene Linie: Grenze der Ausschließlichen Wirtschaftszone, punktiertgestrichelte Linie: Grenze des Hoheitsgebietes. Bild: dena |
In anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus. Insgesamt gibt es im Bereich der Windenergie Ausbaupläne, die weit über die 35 GW hinausgehen, die die Bundesregierung in ihren immer noch gültigen Energieplänen, mit denen einst die Verlängerung der AKW-Laufzeiten gerechtfertigt werden sollte, als Obergrenze für den Ausbau an Land nennt. Der Bundesverband Windenergie geht davon aus, dass 2020 an Land 45 GW installiert sein werden. Ende 2011 waren es nach Angaben des Bundesumweltministeriums rund 29 GW. Zuletzt betrug der jährliche Zubau gut 2 GW. Mit 45 GW lassen sich im Jahr rund 90 Milliarden Kilowattstunden erzeugen, was knapp 20 Prozent des deutschen Nettoverbrauchs wären. Offshore-Windparks könnten das ergänzen, sind aber nur ein Baustein von vielen.
Der Verbraucher haftet
Zum anderen hat die Verzögerung auf See viele Gründe, wie zum Beispiel Probleme mit der rechtzeitigen Netzanbindung, Mangel an Spezialschiffen oder unerwartete technische Probleme der Anlagen, die auf See besonders stark beansprucht werden, um nur einige Ursachen zu nennen. Nur ein Teil der potenziellen Windparkgebiete liegt im Lebensraum der Schweinswale oder kleinen Tümmler, die Ramsauer für nicht so wichtig hält.
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| Windparks in der Ostsee. Rot: im Genehmigungsverfahren, Orange: genehmigt, Grün: online, Hellgrüne Umrandung: Vorranggebiet; durchgezogene Linie: Grenze der Ausschließlichen Wirtschaftszone, punktiertgestrichelte Linie: Grenze des Hoheitsgebietes. Bild: dena |
Dabei handelt es sich übrigens um die einzige in deutschen Gewässern vorkommende Walart. Im Mittelmeer sind sie bereits verschwunden, im Schwarzen Meer und in der Ostsee gelten sie als vom Aussterben bedroht. Der deutsche Bestand in den Gewässern vor Sylt und Borkum stellt maximal ein Viertel der Nordseepopulation dar. Die Meeressäuger sind durch Fischerei, Lärm und andere Aktivitäten des Menschen erheblich unter Druck.
Was Raumsauer als "stören" bezeichnet, ist eine für die Tiere lebensbedrohliche Lärmbelastung durch das Einrammen der als Fundamente dienenden Stahlrohre. Eine von der Verwaltung des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer in Auftrag gegebene Studie kam 2008 zu dem Schluss, dass der Lärm der Rammen über den 200 Dezibel liegt, die ein Tümmlerohr schädigen. Damit würden die Tiere sozusagen geblendet, denn sie orientieren sich vor allem mit ihrem Gehör.
Nun gibt es diverse Mittel, die Gefährdung der Delphin ähnlichen Tümmler zu minimieren. Sie können zum Beispiel vor dem Beginn des Rammens durch unbedenkliche Lärmquellen verscheucht werden. Oder es gibt die Möglichkeit, durch eine Unterwasserwand aus Blasen, die Lärmausbreitung zu vermindern. Diese Methode hat das Stadtwerke-Konsortium Trianel beim Bau ihres Windparks vor Borkum bereits eingesetzt. Vielleicht ist ja Ramsauers Gemaule ein Hinweis auf Lobbyarbeit großer Konzerne wie RWE und E.on, die sich die Kosten für die Einhaltung der Lärmvorschriften (nicht mehr als 160 Dezibel in 750 Meter Entfernung) gerne sparen würden?
Ansonsten haben sich die Bundesminister für Wirtschaft und für Umwelt, Philipp Rösler (FDP) und Peter Altmaier (CDU), auf Maßnahmen zur Beschleunigung des Offshore-Ausbaus geeinigt. Unter anderem gibt es eine Haftungsregelung für Verzögerungen beim Netzanschluss. Für letzteren sind die Netzbetreiber zuständig, das heißt vor allem Tennet, zu dessen Versorgungsgebiet Schleswig-Holstein und Niedersachsen gehören und somit die ganze deutsche Nordseeküste sowie ein Teil der Ostseeküste.
In der Vergangenheit gab es wiederholt Klagen, dass Tennet die Windparks nicht rechtzeitig anbinden würde, was für die Betreiber Planungsunsicherheiten beim Einkommen und bei der Finanzierung schafft. Nun soll vom 11. Tag an Schadenersatz in Höhe von 90 Prozent der fälligen Vergütung gezahlt werden, berichtet die Zeit. Die Schadenssumme kann auf das Netzentgelt umgelegt werden. Nur im Falle fahrlässigen Verschuldens des Übertragungsnetzbetreibers ist dies nicht im vollen Umfange möglich. Außerdem werden die zu erstattenden Beträge auf 100 Millionen Euro pro Schadensfall begrenzt. Die FAZ zitiert ungenannte Fachleute, die von jährlichen Summen im dreistelligen Millionenbereich ausgehen, umgerechnet auf die Kilowattstunde würde sich das im Bereich von einigen Zehntel Cent bewegen.
http://www.heise.de/tp/artikel/37/37205/1.html- Re: Richtiger Ansatz (7.7.2012 16:00)
- Re: Richtiger Ansatz (6.7.2012 17:40)
- Re: Richtiger Ansatz (6.7.2012 8:20)
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