Bloße Tatkraftdemonstration
Juristen sehen die neuen NPD-Verbotspläne skeptisch
Am Mittwoch entschieden die Innenminister der deutschen Bundesländer im Ostseebad Warnemünde, einen neuen Antrag auf ein Verbot der NPD zu stellen. Gestern sprachen sich auch die Ministerpräsidenten dafür aus. 2003 war ein solcher Antrag vom Bundesverfassungsgericht nicht weiter verhandelt worden, weil durch den hohen Anteil von V-Leuten in den Führungsgremien der Partei kein rechtsstaatlich sauberes Verfahren durchführbar gewesen wäre. Nun will man trotz des "Risikos einer Niederlage" einen zweiten Anlauf wagen.
Namhafte Juristen sehen dieses Vorhaben allerdings eher skeptisch: Thomas Stadler fragt sich beispielsweise, ob die NSU-Morde verhindert worden wären, wenn man die NPD schon vorher verboten hätte und kommt anhand der bekannten Entwicklungsgeschichte von Bönhardt und Mundlos zu dem Schluss: "Nichts spricht dafür". Stattdessen befürchtet er, dass ein NPD-Verbot Neonazis, die "ähnlich ticken" wie die NSU-Mörder, in den Untergrund treiben könnte, wo sie eher Gewaltverbrechen begehen als beim "offenen Agieren in der rechten Szene". "Wer", so Stadler, "ein NPD-Verbot fordert, muss sich deshalb darüber im Klaren sein, dass seine Forderung die Gefahr der Zunahme des rechten Terrors beinhaltet".
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Die jetzt (erneut relativ kurz vor dem Beginn eines Bundestagswahlkampfs) angestoßenen Verbotspläne hält der Freisinger Rechtsanwalt deshalb für eine Scheinlösung des Problems, mit der Politiker Tatkraft demonstrieren können, ohne den deutlich unbequemeren Weg der offenen und direkten Auseinandersetzung zu gehen. Und weil die Behörden nach dem Scheitern des ersten NPD-Verbotsverfahrens vor 10 Jahren nicht (wie vom Bundesverfassungsgericht für ein rechtsstaatliches Verfahren gefordert) V-Leute aus der Führung der Partei abzogen, sondern deren Anteil sogar noch erhöhten, spricht nach Stadlers Ansicht auch einiges dafür, dass ein erneuter Verbotsantrag trotz einer veränderten personellen Zusammensetzung des Zweiten Senats abgewiesen werden könnte.
Für den ehemaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum, der nach mehreren gewonnenen Verfahren in Karlsruhe als ausgewiesener Verfassungsrechtsexperte gilt, ist ein Verbotsverfahren ebenfalls eine "Ersatzhandlung, die von dem eigentlichen Problem ablenkt". Auch er macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass man Extremismus in Demokratien über Wahlen und nicht durch Parteienverbote bekämpft - einem Instrument, das "keine andere europäische Demokratie kennt". Und da die NPD "ohnehin dahin siecht" könnte ihr ein Verbotsverfahren nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers mit FDP-Parteibuch eher nützen als schaden.
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| Gerhart Baum. Foto: Prof. Dr. Andreas Fritsch. Lizenz: CC BY-SA 3.0. |
Bei den Grünen ist man ebenso wie in der FDP gespalten: Während der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann, ein studierter Lehrer, sich am Verbotsantrag der Länder beteiligt, warnen Juristen wie Hans-Christian Ströbele, vorher sehr sorgfältig zu prüfen, ob das nun gesammelte Beweismaterial wirklich ausreicht, um der NPD "aggressiv-kämpferische" Methoden nachzuweisen, die neben der bloßen Verfassungsfeindlichkeit Voraussetzung für ein Verbot in Karlsruhe sind. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, vor den die NPD nach einem Verbot in Karlsruhe ziehen könnte, verlangt zudem den Nachweis einer unmittelbaren Gefahr für die Demokratie in der Bundesrepublik, worauf der ehemaligen Verfassungsrichter Dieter Grimm hinweist. Bei Wahlergebnissen, die sich auch in den Hochburgen in Ostdeutschland nur im einstelligen Bereich bewegen, könnte das schwierig werden.
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38147/1.html- Re: Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden (11.12.2012 8:22)
- Anders herum (10.12.2012 11:07)
- Re: Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden (9.12.2012 11:10)
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