Hysterie in US-Kindergarten
5-Jährige wird als potentielle Amokläuferin gehandelt - ihre Munition: Seifenblasen
Waffen - an welchem Punkt wird die Grenze überschritten, an dem der Gemeinschaft Gefahr droht? Keine andere Industrienation dürfte in dieser Frage derart bizarre Kontraste aufbieten wie die USA.
Nachdem in der Folge des Massakers an einer Schule in Newtown Absichten von der Regierung laut wurden, künftig den Kauf von Automatikwaffen deutlich zu erschweren, kam es zu einem Run auf Sturmgewehre.
Trotz Statistiken, die deutlich machen, dass in den USA seit der Tötung von 28 Menschen in Newtown aktuell über tausend Menschen durch Schusswaffen ums Leben kamen, halten Waffenbegeisterte an ihrer ganz eigenen Logik fest, wonach Waffen für Sicherheit sorgen sollen (Auge um Auge, Knarre um Knarre. Selbst der Aktionstag für die Wertschätzung von Waffen, gedacht als Signal an Obama, dass er sich mit seinem Plan, die Waffengesetze zu verschärfen, auf falschem Kurs befindet, dokumentierte mit fünf Verletzten als Folge von Unfällen mit Schusswaffen, wie gefährlich Feuerwaffen für Umstehende sein können.
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In Pennsylvania bewies nun eine Kindergartenleitung, dass auch die Seite derjenigen, die auf größtmöglichen Schutz vor Waffen bestehen, von hysterischen Verzerrungen nicht verschont bleibt. Im Namen eines übersteigerten Sinnes für Political Correctness wurde eine Fünfjährige nachhause geschickt und mit einem 10-tägigen Kindergartenverbot - das dann auf 2 Tage reduziert wurde - belegt, weil das Mädchen zwei anderen Kindergartenkindern vorgeschlagen hatte, im Spiel mit ihrer rosa Hello-Kitty-Seifenblasenpistole aufeinanderzuschießen.
Das Kind hatte die Seifenblasenspielzeugwaffe nicht mit im Kindergarten dabei. So reagierte die Leitung des Kindergartens, wie der Anwalt der Eltern des Mädchens aussagt, lediglich auf Hörensagen - auf einen Bericht, wonach das Kind zu ihren Spielkameraden gesagt habe, es werde anderntags damit auf einen ihrer Freunde schießen und auch auf sich selbst, sobald es zuhause sei. Das Mädchen wurde anschließend immerhin von mehreren Schulvertretern genau befragt, so dass man schnell zu dem Ergebnis hätte kommen können, dass sich die Äußerungen des Mädchens, die vor dem Hintergrund von Newtown seltsame Assoziationen eröffnen mögen, real auf Seifenblasen bezogen hatten.
Dass auch ein Psychologe auf den Plan gerufen wurde, zeigt allerdings schon an, dass die Kindergartenleitung sich mit dieser einfachen Wirklichkeitssicht nicht abfinden wollte. Offensichtlich selbst dann nicht, als der Psychologe verneinte, dass die 5-Jährige eine Bedrohung für andere darstelle. In der Schulakte des Mädchens bleibe die Eintragung stehen, wonach es gefährlich sei, "a threat to harm others", so der Anwalt. Er wurde von den Eltern eingeschaltet, um die Eintragung rückgängig zu machen. Solange diese in der Akte verzeichnet ist, sei es schwierig einen anderen Kindergartenplatz für das Mädchen zu finden ("The mother has tried to get the girl in another school since this time, and they won’t take the little girl because of this mark on her record").
Der Superintendent des Schuldistrikts, dem auch der Kindergarten unterstellt ist, reagierte auf die Medienaufmerksamkeit, die der Fall in den USA rasch gewann, einerseits mit dem Vorwurf, dass die Medien nicht faktengetreu berichten würden, zum anderen mit dem Hinweis, dass man die Sicherheit der Schüler und der Angestellten sehr ernst nehme. Das Wort Seifenblase, "Bubble", fehlt in seinem Statement.
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38413/1.html- Re: Nene... (24.1.2013 13:06)
- ""Elter 1" und "Elter 2"? Das ist schwer dikreminierend! (24.1.2013 11:18)
- Re: Verbot von Seifenblasen (24.1.2013 0:39)
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