Feuerpause an der Patentfront
Belagerungszustand der Software durch Patente bleibt bestehen
Nichts ändert sich - und damit werde die jüngste Erteilungspolitik des Europäischen Patentamtes bestätigt bzw. legalisiert. Diese Sichtweise des Ergebnisses wurde der Präsident des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation (EPO), Roland Grossenbacher, auf der abschließenden Pressekonferenz der diplomatischen Konferenz am Mittwoch nicht müde zu wiederholen.
Vor dem Sitz des Europäischen Patentamts in München demonstriert eine Handvoll Greenpeace-Aktivisten in weißen Schutzanzügen gegen die Praxis der Erteilung von Biotech-Patenten (Vgl. Bundeskabinett billigt einstimmig Biopatent-Gesetzentwurf). Eine ebenso große Anzahl Polizisten steht demonstrativ gelangweilt davor und verschwendet Steuergelder. Es wirkt ein bisschen wie eine Afterhour im Berlin des Jahres 1991 oder wie ein Altern 8 Video, das man mit einem unbestuhlten Wartezimmer voller Polizeibeamter verschnitten hat. Drinnen sammeln sich derweilen die Bürokraten, lecken ihre Wunden und versuchen die gescheiterte Attacke auf den Artikel 52 der Europäischen Patentübereinkunft als Anerkennung der bisher illegal besetzten Ansprüche zu verkaufen.
Der Schweizer Grossenbacher kann seine Enttäuschung über die von ihm angestrebte und gescheiterte Revision des Artikels 52 Absatz 2c des Europäischen Patentübereinkommens kaum verhehlen. Trotzdem versucht er, wie ein Politiker in der Wahlnacht, die Niederlage als Sieg zu deuten. Wie neuerdings auch bei Wahlen entscheiden darüber jedoch die Gerichte. An ihnen liegt es nämlich, ob die inflationäre Entwicklung der letzten Jahre, die zu einer Flut von schädlichen und bizarren Patenten führte, welche die amerikanischen Kabinettstückchen teilweise weit in den Schatten stellen, für gültig oder für ungültig erklärt werden. Auch hier setzt sich eine Entwicklung in Richtung einer Dikastokratie fort, einer Richterherrschaft. Von diesen Richtern aber ist beileibe keine einheitliche Rechtsprechung zu erwarten: Während der 17. Senat des Bundespatentgerichts sich bisher an den Wortlaut des Gesetzes hielt und in Fragen von Softwarepatenten "konservativ" entschied, interpretierte vor allem der BGH-Richter Melullis den Artikel 52 ähnlich frei wie Grossenbacher. Vor allem aber die britischen Gerichte machten durch eine phantasievolle Auslegung der Beschränkungen in der Patentierbarkeit auf sich aufmerksam. Trotzdem waren die nationalen Patentgerichte bisher das einzige Gegengewicht zum Europäischen Patentamt und seinen linientreuen Beschwerdekammern. Mit der Schaffung der Rechtsgrundlagen für ein zentrales europäisches Patentgerichtssystem hat die Konferenz jedoch schon einen Schritt hin zur Aushebelung der Kontrolle der Patentbürokratie durch nationale Gerichte unternommen.
Neben den Richtern dürfen auch noch das Bundesministerium für Justiz und die Europäische Kommission mitspielen. Das Justizministerium will es einerseits den Patentjuristen und ihrem Wunsch nach Softwarepatenten recht machen (alte Studienkollegen und Verbindungskameraden tun sich nicht gerne gegenseitig weh - egal ob sie in Ministerien, Patentämtern oder Kanzleien sitzen), andererseits fürchtet das Ministerium (und vor allem dessen wählbarer Anteil) die abzusehenden Folgen. solch einer Politik. Der Einsatz der Patentreferenten des deutschen Justizministeriums gegen eine Streichung der Software aus dem Artikel 52 Absatz 2 auf der diplomatischen Konferenz spiegelt diese Zerrissenheit wider. Er wurde auch weniger mit dem Hinweis auf die Schädlichkeit solch einer Regelung als mit dem Verweis auf die noch nicht abgeschlossene EU-Konsultation gerechtfertigt. Die behäbige und bekannt betrugsanfällige Brüsseler Bürokratie hält bis 15. Dezember einen Anhörungsprozess und will Anfang nächsten Jahres eine Entscheidung zu dieser Frage treffen (Vgl. EU-Kommission startet Befragung zu Softwarepatenten.
Grossenbacher sprach im Zusammenhang mit Softwarepatenten ausdrücklich davon, dass die Lage "vorerst" unverändert bleibe und dass die Konferenz mit ihrer Entscheidung "dem Konsultationsprozess über die zukünftige Gestaltung des Rechtsschutzes auf diesem Gebiet" Rechnung getragen habe.
Die bisherige Praxis des Amts und seiner Beschwerdekammern, der nationalen Patentbehörden und Gerichte wird damit in keiner Weise in Frage gestellt.
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legte Grossenbacher seine Interpretation des Ergebnisses der Presse dar und fügte an: "Patentierbar sind also weiterhin technische Verfahren auf dem Gebiet der Datenverarbeitung oder zur Durchführung technischer Methoden". Nach dem Scheitern der Änderung des Abkommens setzt Grossenbacher also auf die bereits begonnene Inflation des Technikbegriffes in der Praxis der Patentämter - auf eine "kalte", von der Öffentlichkeit weniger beeinflussbare Entfernung der Computerprogramme aus der Negativliste des Artikels 52 Absatz 2c.
Grossenbacher ergänzte in bestem Jugendlichendeutsch, dass die Patentgesetzgebung "ein sehr grobmaschiges Netz" sei, in dem "nur die allerkrassesten" Fälle hängen blieben. Wenn man aber das Patentrecht so auslegt, wie es das Europäische Patentamt derzeit handhabt, dann bleiben nicht einmal diese "allerkrassesten" Fälle hängen - wie das von der FFII veröffentlichte Gruselkabinett von in Europa erteilten Patenten belegt. Allerdings musste auch der Schweizer Patentmaximalist zugeben:
Für Computerprogramme oder Geschäftsmethoden, denen kein solcher technischer Charakter zukommt, kann daher kein Patent erteilt werden.
Während neun Tagen Beratung und Büffet befanden die Delegierten der 20 Mitgliedstaaten nicht nur über Softwarepatente, sondern über einen Katalog von knapp 100 Änderungsvorschlägen zu Vorschriften des Übereinkommens. Abseits der heiß diskutierten Fragen wurden teilweise bedenkliche Änderungen im Europäischen Patentübereinkommen vorgenommen. So weitete die Konferenz z.B. den Schutzbereich von Patenten durch die Einbeziehung von "Äquivalenten" aus. Mit dieser Änderung geht das europäische Patentrecht weit über die Gewährleistungen des amerikanischen oder des japanischen Patentrechts hinaus. Folge solch einer Äquivalenzregel könnte z.B. sein, dass ein für Btx gewährtes Patent auch für das Internet gilt oder dass ein Patent auf einen Schaltkreis angemeldet werden könnte, welches dann auch den in einem Computerprogramm implementierten Algorithmus umfasst.
Auf institutioneller Ebene wurde eine stärkere Einbettung der Europäischen Patentorganisation - einer nicht gewählten Bürokratie - in die "politische Verantwortung" der Mitgliedstaaten beschlossen. Auch wurde dem Verwaltungsrat - ebenfalls eine nicht gewählte bürokratische Institution - die Befugnis zur "Anpassung" des Europäischen Patentübereinkommens an internationale Verträge und EU-Vorschriften übertragen. Ein weiterer Revisionspunkt war die Einführung der teilweisen Rücknahme des Anspruchs rechtswidrig erteilter Patente. Diese Regelung öffnet der bisher schon schlampigen Erteilungspraxis der Patentbehörden Tür und Tor. Sie können nun bedenkenlos Maximalansprüche erteilen, ohne dass der Patentinhaber fürchten müsste, dass sein Monopol von einem Gericht für ungültig erklärt wird. Ist nämlich zukünftig eine Klage oder eine negative Gerichtsentscheidung absehbar, kann der Anspruch schnell noch außergerichtlich eingeschränkt werden, der "Kernbereich" des Patents aber bleibt bestehen.
Anders formuliert: Erst wird erteilt, später kann dann geprüft werden. Die Patentbürokratie stellt sich hier selbst ein Überflüssigkeitszeugnis aus. Wozu ist ein Amt eigentlich noch gut, wenn die von ihm durchgeführte Prüfung nicht einmal den gültigen Anspruchsbereich festlegen kann? "Das neue Verfahren bietet einen Anreiz, möglicherweise fehlerhaft erteilte Patente schnell und kostengünstig zu korrigieren" meint Grossenbacher hierzu. Dass es auch einen Anreiz bietet, erst mal den Maximalmonopolanspruch patentieren zu lassen, ohne dass sich Antragsteller oder Patentbeamter um die rechtmäßige Eingrenzung dieses Anspruchs bemühen müssen, sagt er nicht. "Dass Fehler vorkommen, ist auch vorgesehen in unseren Strukturen [...] so ist das nun mal" entgegnet der mit bemerkenswerter bürokratischer Selbstsicherheit ausgestattete Präsident des Europäischen Patentamts, Ingo Kober, als er auf entsprechende Vorgänge angesprochen wird. Es fragt sich, ob es nicht Zeit wird, solche Strukturen zu beseitigen und durch offene Entscheidungsgremien, wie sie der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII fordert, zu ersetzen.
Die europäischen ökonomisch-politischen Strukturen, in denen das Gildenwesen und der Hang zum Protektionismus tief verankert sind, haben zur Entstehung eines Patentsystems geführt, dessen Kern die Abschottung gegen den Wettbewerb ist. Doch diejenigen politischen Stimmen, die sonst bei jeder Gelegenheit nach "mehr Markt" und "weniger Staat" rufen, sind zur Frage der Entbürokratisierung und Entsubventionierung im Patentwesen bisher ganz still geblieben. Vielleicht, weil es hier um die Abschaffung von Pfründen und Privilegien der eigenen Klientel, der Anwälte, geht?
Während jetzt die in der diplomatischen Konferenz beschlossenen Bestimmungen noch durch die Parlamente der Mitgliedstaaten ratifiziert werden müssen, arbeitet die Europäische Patentorganisation schon an der Vorbereitung einer weiteren diplomatischen Konferenz, die sich speziell mit Softwarepatenten und der Einführung eines Gemeinschaftspatents beschäftigen wird. Auch das Thema Biotechnologie soll in einer weiteren Revisionsrunde behandelt werden. Aber auch der FFII hat bereits reagiert und einen Antrag für diese Konferenz gestellt: Eine klarere Fassung des Artikels 52 soll einer weiteren Inflation der Erteilungspraxis Grenzen setzen.
http://www.heise.de/tp/artikel/4/4379/1.html- Es gibt längst ungeprüfte "Patente" (z.B. Gebrauchsmuster) (2.12.2000 0:04)
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