Don Quijote in Frankreich
Das seit 94 bestehende Gesetz zum Erhalt der französischen Sprache soll jetzt auch auf das Internet angewendet werden
Die Geschichte könnte so gehen: Wir befinden uns im Jahr 1999. Die ganze Welt ist von englischsprachigen Menschen besetzt ... Die ganze Welt? Nein! Ein von unbeugsamen Franzosen bevölkertes Land hört nicht auf, dem Eindringling Widerstand zu leisten ...
Das Ministerium hat übrigens eine eigene Abteilung, die Delégation général à la langue francaise (DGLF), die auch ihre eigene Webseite, pardon, natürlich ihre page d'acueille besitzt, um vom Kampf gegen die Entfremdung Zeugnis abzulegen. Und der verlagert sich jetzt auch auf das Internet und die Internet-Terminologie. Übrigens ist natürlich Frankreich nicht die einzige Bastion zur Bewahrung der französischen Sprache. In der von Frankokanadiern bevölkerten Provinz Quebec geht es beim Office de la langue française sogar noch strenger zu, weswegen es auch zum Vorbild Frankreichs wurde.
Das im August 1994 in kraft getretene Gesetz 94-665 sei ein "wirksames Mittel, um die Präsenz der französischen Sprache zu sichern, die Gleichheit des Zugangs zu Informationen für die Gesamtheit unserer Bürger zu garantieren und den sozialen Zusammenhalt in wichtigen Bereichen aufrechtzuerhalten" und so auch gegen die Uniformierung der Welt zu kämpfen. Auf dem nationalen Territorium sei die französische Sprache die Sprache der nationalen Einheit, des gesellschaftlichen Bandes und der gemeinsamen Kultur, außerhalb des Staatsgebietes eine "große Sprache der internationalen Kommunikation und der Zement der Frankophonie, die von der Regierung zu einem wesentlichen Bestandteil ihrer Außenpolitik gemacht wurde." Mit dem entschlossenen Eintritt Frankreichs in die Informationsgesellschaft sei zwar auch die Zahl der französischen internautes und pages sur la toile gewachsen, gleichwohl steht nicht alles zum Besten: "Dennoch nimmt die französische Sprache in den Netzen noch nicht den Platz einer großen internationalen Kommunikationssprache ein, der ihr gebühren würde." Neben der Unterstützung automatischer Übersetzungssysteme, wie sie auch von der EU gefördert werden, müsse auch im "Meer der Inhalte und Dienste im Internet aller Art und aller Sprachen das Französische einen strategischen Platz einnehmen, der seinem Status als internationaler Sprache und als Sprache des Zugangs zu Kultur und Wissen entspricht."
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Dafür soll das Gesetz sorgen, das unter Androhung von empfindlichen Geldstrafen die Verwendung der französischen Sprache im Inland für Werbung, Beschriftung und Bedienungsanleitung aller in Frankreich angebotenen Produkte und Dienstleistungen verpflichtend werden lässt. Die Verwendung anderer Sprachen ist nicht verboten, aber der französische Text muss zumindest "ebenso lesbar, hörbar und verstehbar" sein. Natürlich sind die Behörden angewiesen, alle Dokumente in französischer Sprache und mit den empfohlenen französischen Worten zu veröffentlichen, sowie möglichst viele Inhalte ins Netz zu stellen (immerhin sollen deswegen alle Inhalte, die von öffentlichem Interesse sind, von den Behörden kostenlos im Web zugänglich gemacht werden). Bislang gibt es bereits eine Liste mit fast 120000 englischen Worten, für die französische Begriffe angeboten werden. Unworte sind beispielsweise solche wie Fax, was auf gut französisch télécopie heißt. Im Fernsehen müssen, auch zur Hauptsendezeit, 40 Prozent der Filme aus Frankreich und 20 Prozent aus anderen europäischen Ländern stammen. Auch 40 Prozent der Musiktitel im Radio sollen in französischer Sprache sein. Und selbst bei wissenschaftlichen Konferenzen muss französisch gesprochen werden dürfen.
Unterstützt wird die Delégation général à la langue francaise unter anderem von Avenir de la langue française oder der Organisation Defense de la langue francaise (DLF), die sich bereits einige Erfolge gutschreiben kann und deren Vizepräsident Marceau Dechamps sich nun verstärkt der Bedrohung durch das Internet zuwenden will: "Das Internet benötigt Gesetze, um es zu regulieren. Es kann kein wildes Land sein, in dem jeder tun kann, was er will. 1997 führte DLF bereits einen ersten Internetprozess gegen die in Metz befindliche Niederlassung Georgia Tech Lorraine des Georgia Institute of Technology, weil es nur eine englischsprachige Webseite gab. Das Urteil lautete zwar zugunsten der Universität, aber durch einen formalen Fehler blieb die Frage nach der Verpflichtung offen, inwieweit auch im Web die französische Sprache verwendet werden muss. Vielleicht abgeschreckt durch dennoch später erfolgende Geldstrafen in Höhe von 4300 Dollar für jedes Mal, wenn auf die Webseite zugegriffen wird, hat sich die Universität entschlossen, die Seiten auch ins Französische und Deutsche zu übersetzen. Und im letzten Jahr hatte DLF einen Prozess gegen ein Computergeschäft gewonnen, das die Frechheit besaß, ein Grafikprogramm zu verkaufen, das nur in englischer Sprache war.
In diesem Jahr wurde nun von der DGLF begonnen, eine Liste der Internet-Terminologie zu veröffentlichen. Internet geht noch unübersetzt durch, auch Hypertext ist nur hypertexte, server soll serveur sein, aber für einen Cracker sollte man schon pirate oder gar fouineur verwenden. Das World Wide Web heißt toile d'araignée mondiale oder, abgekürzt, T.A.M., Backbone wird zu dorsale, Firewall zu barrière de sécurité, URL zu adresse réticulaire oder Browser zu logiciel de navigation.
Trotz aller Entschlossenheit, gegen die kulturelle Kolonisierung vorzugehen und am Glanz der alten Kolonialsprache Französisch festzuhalten, bringt das Internet einige Probleme für die Sprachhüter dar, zumal man ja keine Insel sein und die Vermehrung der Internetdienste nicht behindern will. Im Prinzip oder theoretisch, so räumt der diesjährige Bericht ein, würde das Gesetz zur Verwendung der französischen Sprache auf alle Webseiten anwendbar sein, auch wenn sie auf ausländischen Servern liegen, da sie ja von Franzosen aufgerufen werden können. Da die französische Rechtsprechung natürlich nicht auf ausländische Anbieter von Websites ausgedehnt werden könne, würde deswegen das Gesetz ins Leere laufen, wenn nicht genauer der Gültigkeitsbereich definiert wird, wie dies bereits für Fernsehprogramme und TV-Werbung geschehen ist, die über Satelliten und Kabel empfangen werden. Kein Problem stelle hingegen die mangelnde Präzisierung im Fall von Waren dar, die im Internet angeboten und bestellt werden können, aber auf normalem Weg ausgeliefert werden, da man ja diese an der Grenze kontrollieren könne: "Das Problem aber ist in der Praxis viel schwieriger, was Online-Angebote angeht, die online abgerechnet werden. Eine Kontrolle im Hinblick auf die Verwendung der französischen Sprache scheint in diesem Fall schwierig durchführbar zu sein." Ähnliches gilt für die Transaktion selbst mit einem französischen Kunden. Schwierig sei es auch, so beklagen sich die auf das französische Territorium beschränkte Sprachhüter, das Gesetz auf Online-Werbung anzuwenden, wenn sie nicht direkt an französische Kunden gerichtet ist. Da müsse man realistische Lösungen finden, am besten auf europäischer und internationaler Ebene.
Inzwischen führen die Sprachhüter weiter ihren Kampf gegen die Windmühlen, um einen Prozess aufzuhalten, der die strenge Ordnung des französischen Sprachgartens zu verwildern droht. Auch wenn die Evolution der Sprache sowieso nicht aufzuhalten sein wird, so erscheint es geradezu absurd, Gesetze zur Bewahrung der französischen Sprache auch auf das Internet ausdehnen zu wollen. In diesem Fall scheinen die Gallier, die bereits die römische Sprache in sich aufgenommen haben, ihr Dorf nicht lange vor den Eindringlingen schützen zu können.
http://www.heise.de/tp/artikel/5/5339/1.html- schon mal mit nem franzmann-frau englisch, de, ita., gesprochen? (25.5.2005 22:28)
- Lasst die Frösche doch quaken... (1.10.1999 11:21)
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