E-Commerce, Steuern für das Internet, Patente und Schutz des geistigen Eigentums

Florian Rötzer 01.12.1999

Beim WTO-Treffen geht es um die Durchsetzung ökonomischer Interessen

Die amerikanische Verhandlungsdelegation ist sich offenbar ziemlich sicher, dass sie beim Millenniumstreffen der WTO durchsetzen kann, das weltweite Memorandum für Internetsteuern, das 1998 beschlossen wurde, weiter zu verlängern Der amerikanische Wirtschaftsministerium William Daley meinte gestern, es sei keine Frage, das Verbot um weitere 18 Monate oder auch um zwei Jahre zu verlängern.

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Während die Europäer die Verlängerung gerne mit anderen Themen verknüpft hätten, beispielsweise mit der Einordnung von Produkten, die über das Internet geliefert werden, als Dienstleistungen und nicht als Güter, macht sich die US-Regierung, unter Druck vom Kongress und der Wirtschaft gesetzt, dafür stark, die Vereinbarung gesondert zu verhandeln. Letztlich will die Regierung ein permanentes Verbot von Internetsteuern erreichen. Doch gerade ärmere Länder sehen darin eine Benachteiligung, weil sie nicht in der Lage sind, ihre Wirtschaft bald auf den E-Commerce umzustellen. Tatsächlich begünstigt wahrscheinlich ein Verbot von Internetsteuern international auftretende Großhändler, die ihre Waren ohne Besteuerung liefern könnten, während der lokale Handel weiterhin der nationalen Besteuerung unterliegen würde. Auch in den USA selbst ist die Steuerfreiheit für das Internet nicht unumstritten.

Daley forderte überdies die Regierenden dazu auf, rechtliche Rahmenbedingungen zu setzen, die den E-Commerce fördern und vor allem staatseigene Telekommunikationsmonopole aufzulösen. Das Internet sollte möglichst wenig reguliert werden. Würden andere Länder dem Modell der amerikanischen Politik folgen, so das Versprechen, könnten sie über High-Tech ein ähnliches Wirtschaftswachstum einleiten.

Natürlich hat sich auch Microsoft, der Hauptsitz des Unternehmens ist in Seattle, für eine Verlängerung des Verbots von Internetsteuern stark gemacht. Das Unternehmen wendet sich auch dagegen, elektronisch gelieferte Produkte als Dienstleistungen einzustufen, wie dies von der Mehrheit der WTO-Mitglieder und der EU gefordert wird. Im Unterschied zu Waren, die unter das GATT-Abkommen fallen, haben Länder bei Dienstleistungen, die unter das GATS-Abkommen, mehr Spielraum zur Regulierung. Bernard Vergnes, Leiter von Microsoft Europa, dem Mittleren Osten und Afrika sagte letzte Woche in Hinblick auf das WTO-Treffen, dass eine Reihe von Entwicklungsländern "wahrscheinlich nicht ganz die Vorteile verstehen, die sie aus einer sehr offenen und sehr freien E-Commerce-Umgebung ziehen können", und sich deswegen gegen eine Verlängerung des Moratoriums wenden. Zur EU gewandt meinte er, Software sei üblicherweise als Gut klassifiziert worden: "Es wäre dumm, dasselbe Produkt unterschiedlich zu klassifizieren, je nachdem ob es beispielsweise auf einer CD oder elektronisch ausgeliefert wird. Es ist dasselbe Produkt. Wir glauben, es sollte wie ein Gut behandelt werden." In einem "White Paper" hat Microsoft gefordert, dass für den E-Commerce keine Barrieren errichtet und möglichst wenig Regulierungen eingeführt werden sollten. Die WTO sollte zu einem bindenden Abkommen gelangen, dass Regierungen dazu verpflichtet, die Prinzipien des freien Handels zu wahren, wenn es um Regulierungen des E-Commerce geht.

Microsoft und andere Softwareunternehmen würden es auch gerne sehen, wenn die WTO das TRIPS-Abkommen (Trade-Related Aspects of Intellectual Property) bei allen Mitglieder möglichst ohne Ausnahmen durchsetzt. Alle Mitglieder müssen bis zum Januar 2000 die rechtlichen Rahmen zum Schutz des geistigen Eigentums umgesetzt haben, die eine strafrechtliche Verfolgung gewährleisten. Man kann davon ausgehen, dass besonders einige Entwicklungsländer um einen Aufschub bitten werden. Möglicherweise könnte ein Kompromiss insofern zustande kommen, dass man gegen Entwicklungsländer, die die Frist nicht einhalten, während einer bestimmten Zeit noch von Sanktionen absieht.

Bei den TRIPS-Verhandlungen geht es noch um ein weiteres schwieriges Thema, nämlich welche Erfindungen patentiert werden können. Der Artikel 27.3 (b), der während des WTO-Treffens verhandelt wird, ermöglicht es den Regierungen der Mitgliedländer, Pflanzen, Tiere und "grundlegende" biologische Prozesse nicht als Patente zuzulassen. Mikroorganismen, nicht-biologische oder mikrobiologische Prozesse können hingegen patentiert werden. Bei Pflanzenvarietäten hingegen soll es den Regierungen freigestellt sein, ob sie als Patente oder auf ein besonderes Gesetz, das von der International Union for the Protection of New Varieties of Plants (UPOV) entwickelt wurde, geschützt werden. Während die Industrieländer mit ihren Biotech-Unternehmen natürlich die Patentmöglichkeiten weitegehend erweitern wollen, sperren sich Entwicklungsländer dagegen, deren Ressourcen unter anderem auch in der Artenvielfalt liegen und die eine wachsende "Bio-Piraterie" fürchten. Überdies ist ungeklärt, welche Rolle hier das traditionelle Wissen der Menschen spielen soll, die seit Jahrhunderten die Eigenschaften von Pflanzen kennen und diese kultiviert haben, aber auch welches Recht die Länder haben sollen, aus denen das genetische Material stammt. Die Entwicklungsländer fürchten überdies, dass eine Erweiterung der Patentierbarkeit ihre "Lebensmittelsouveränität" bedrohen könnte und wollen in das TRIPS-Abkommen etwa das Recht eingebaut sehen, dass Bauern weiterhin die von ihnen geernteten Samen aufbewahren und austauschen können. Neuere Entwicklungen in der Gentechnik, die etwa die Terminatortechnik, verhindern, dass Samen wieder für die nächste Ernte gepflanzt werden können.

Eine vom Umweltbundesamt durchgeführte Untersuchung über die Potentiale und Risiken der Gentechnologie in den Entwicklungsländern, die vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde, kam zu dem Ergebnis, dass es bislang nur in wenigen Entwicklungsländern einen rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Gentechnologie gibt, auch wenn dort bereits gentschnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Es bestünde deswegen die Gefahr, dass die Entwicklungsländer für die Biotech-Konzerne des Westens zum Experimentierfeld für gentechnisch veränderte Organismen werden.

http://www.heise.de/tp/artikel/5/5544/1.html
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