Filmstudios verklagen DVD-Hack-Websites
Aufwind für GILC-Kampagne zur Verteidigung der freien Meinungsäußerung im Internet
Mit einer von Quintessenz, Wien, orchestrierten internationalen Kampagne protestiert die "Global Internet Liberty Campaign" (GILC - eine Koalition von weltweit mehr als 50 Bürgerrechtsgruppen) gegen eine Klage, welche die Digital Versatile Disc Copy Control Association (DVD-CCA) Ende Dezember gegen dutzende Personen weltweit eingebracht hat, die Informationen zum DVD Verschlüsselungssystem CSS oder Verweise auf diese Information im Internet publiziert haben. Die Kampagne erhält neue Dringlichkeit, nachdem am Freitag die sieben größten US-Filmstudios eine eigene Klage vor US-Bundesgerichten gegen Betreiber von 4 Internet-Sites eingebracht haben, die das Programm DeCSS verbreiten.Das von norwegischen Programmierern entwickelte DVD-Hack-Tool DeCSS steht im Zentrum der beiden gerichtlichen Auseinandersetzungen. Nach Ansicht der DVD-CCA und der Filmstudios ermöglicht es DeCSS, die auf DVDs enthaltene Verschlüsselung zu umgehen und Raubkopien herzustellen. Damit sei ein "unlauterer" und "unerlaubter" Fall von Reverse-Engineering gegeben, womit sich die Beklagten der "unrechtmäßige Aneignung von Betriebsgeheimnissen" und der "unerlaubten Verwendung von CSS Information, die auf illegale Weise erworben wurde" schuldig machen würden. Die Klage der DVD-CCA vom Dezember richtete sich nicht nur gegen Sites, welche DeCSS zum Download anbieten, sondern auch gegen Sites, die nur einen Link zu den Download-Adressen anbieten. Die am Freitag eingebrachte Klage der Hollywood-Studios richtet sich spezifisch gegen Sites, welche die Software zum Download anbieten und möchte erwirken, dass die Gerichte das verbieten. Die Kläger sind Buena Vista Pictures, Metro-Goldwyn-Mayer, Paramount Pictures, Sony Pictures Entertainment, Twentieth Century Fox Film, Universal Studios und Warner Bros., von der Klage betroffen sind in New York The Hacker Quarterly (2600), dvd-copy.com und krackdown.com sowie im Distrikt Connecticut die dortige 2600-Gruppe.
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Das kalifornische Gericht, das über den Antrag der DVD-CCA auf eine einstweilige Verfügung gegen die weitere Verbreitung von DeCSS zu entscheiden hatte, lehnte diesen Antrag ab. Eine weitere Anhörung wird vermutlich am 18. Januar stattfinden. Die Schlappe der DVD-CCA bewegte die Hollywood-Studios nun scheinbar dazu, den Fall selbst vor die Bundesgerichte zu bringen. Als rechtliche Grundlage soll der "Millennium Digital Copyright Act" dienen, welcher die Verbreitung von Produkten verbietet, die das Brechen von Kopierschutzeinrichtungen zum Zweck haben.
Doch die Betreiber der GILC-Kampagne und mit ihnen die gesamte Open-Source-Szene sehen den Fall ganz anders. DeCSS wäre entwickelt worden, um das Abspielen von DVDs auf Computern zu ermöglichen, die unter dem Betriebssystem Linux laufen, nachdem die Industrie Linux nicht unterstützte und Player nur für Windows- und Mac-Betriebssysteme anbot. DeCSS sei laut GILC durch legales Reverse-Engeneering eines DVD-Produkts gewonnen worden. Der 1998 in den USA beschlossene Digital Millennium Copyright Act würde das Reverse-Engineering einer Kopierschutzeinrichtung zum Zwecke der Interoperabilität zwischen Computersystem sogar explizit erlauben. GILC beruft sich auf Experten wie Eric S. Raymond, dem zufolge CSS gar nichts mit Kopierschutz zu tun hat. DVDs könnten auf ganz andere Art dupliziert werden und der Vorwurf der Verbreitung raubkopierter Filme über das Internet sei sowieso absurd, weil mit einem marktüblichem Modem die Übertragung eines Filmes eine Woche dauert.
Der wahre Hintergrund der Industrie-Aktionen gegen DeCSS sei laut GILC die Angst vor Verdienstentgang, wenn ein in den USA auf DVD verfügbarer Film in Europa, Asien oder Südamerika bereits mit DVD-Spielern betrachtet werden kann, bevor er dort in die Kinos kommt. Die DVD-CCA verkauft auch Lizenzen an die Hersteller von DVD Hard- und Software, die das Abspielen von DVDs auf Mac und Windows Computern erlaubt. DeCSS und verwandte Projekte ermöglichen die Entwicklung von DVD-Playern als Freeware, welche in Konkurrenz zu den kommerziellen Produkten treten und die Lizenzeinahmen und Profite der Hersteller schmälern würden.
Die Unterzeichner der GILC-Kampagne glauben, dass die Klagen negative Auswirkungen auf die Redefreiheit haben. Sie berufen sich auf das First Amendment (Recht auf Redefreiheit) in der US-Verfassung, das auch die Publikation des DeCSS-Quellcodes und die Diskussion von CSS-Themen einschließen würde. Und dieser Auffassung folgen immer mehr Individuen und Organisationen. Neben einschlägigen Lobby-Organisationen für elektronische Bürgerrechte wie z.B. Electronic Frontier Foundation und Electronic Privacy Information Center schließen sich immer prominentere Institutionen der Kampagne an, wie z.B. die American Civil Liberties Union und die Canadian Journalists for Free Expression. Auch die Computer Professionals for Social Responsibility und der FITUG e.V. sitzen inzwischen mit im Boot. Damit erhält die Kampagne nicht nur eine zahlenmäßig große Unterstützerbasis sondern auch Zugang zu Geldmitteln und hochkarätigen Rechtsanwälten mit Erfahrung in komplexen Copyright-Fällen. Es scheint, dass das Jahr 2000 beginnt, wie das Jahr 1999 aufgehört hat, indem sich die Unterhaltungs-Industrie wie auch schon im Falle von MP3 durch Klagen gegen den "Feind im Internet" Eigentore schießt, indem die Verbotsmentalität erst so recht den Gegenwind entfacht und dem, was verhindert werden soll, zusätzliche Publizität verschafft.
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