DeCSS-Prozess wird international

Florian Rötzer 25.01.2000

Offenbar ist die Polizei in Norwegen jetzt gegen Jon Johansen vorgegangen, der DeCSS entwickelt hat

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Im Kontext der beiden Prozesse gegen diejenigen Websites, die DeCSS zum Downlaod anbieten, mit dem sich die mit CSS verschlüsselten DVDs auch auf anderen Plattformen als auf Windows oder Mac abspielen lassen, geht nun offenbar auch die norwegische Polizei gegen Jon Johansen vor, der durch reverse engineering den angeblichen Kopierschutz geknackt und die ganze Sache im Oktober ins Rollen gebracht hat.

Slashdot hat eine Mail von Johansen veröffentlicht, in der er schreibt, dass seine Wohnung von Angehörigen der für Wirtschaftskriminalität zuständigen Polizei durchsucht und er stundenlang verhört wurde. Seine Computer und sein Handy wurden beschlagnahmt. Auch sein Vater sei angeklagt worden, weil diesem die Website mmadb.no, auf der Jon Johansen auch DeCSS ins Netz gestellt hatte. Er will nach einem Gespräch mit seinem Rechtsanwalt weitere Informationen mitteilen.

John Young hat auf Cryptome.org eine Kopie der Erklärung von John Hoy, Präsident der DVD CCA, ins Netz gestellt, in der sich auch der Quellcode von DeCSS befindet. Lässt sich mit der Veröffentlichung dieses Dokuments jetzt vielleicht gar die vorläufige Verfügung des Gerichts umgehen?

Inzwischen gibt es auch eine Kampagne DeCSS cries for your help, in der die Internetbenutzer aufgefordert werden, durch Emails Jon Johansen zu unterstützen, die dann an die amerikanischen und norwegische Behörden weitergeleitet werden sollen. Dort heißt es: "Mit genügend Stimmen bin ich sicher, dass wir eine Gegenanklage zusammenbringen, um den Menschen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, die durch diese Eskapade schwer betroffen sind. Wir leben in einer Demokratie!" Die Richter aus Kalifornien und New York werden als korrupt bezeichnet. Man verspricht allen "korrupten Behördenangestellten", dass die Website bis zum 1. Mai nicht vom Netz genommen wird, da zu diesem Termin die Abstimmung der "Menschen des Internet" festgelegt wurde. Auf der Website wird DeCSS zum Download angeboten und ebenfalls das Gerichtsdokument mit dem Quellcode veröffentlicht.

http://www.heise.de/tp/artikel/5/5716/1.html
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