Namespace verliert Anti-Trust Klage gegen NSI auch in zweiter Instanz

Armin Medosch 27.01.2000

Sind Domainnamensendungen "schützenswerte Rede"?

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Auch in zweiter Instanz wurde die Klage von Namespace gegen Network Solutions Inc. (NSI) wegen wettbewerbsfeindlichen Verhaltens zurückgewiesen. Namespace hatte NSI verklagt, da diese als Inhaber eines Monopols für die Registrierung von gattungsmäßigen Top Level Domains (gTLDs) sich geweigert hatten, zusätzliche gTLDs, wie sie von Namespace angeboten werden, in ihre Datenbank aufzunehmen.

Namespace betreibt eine Domainnamensregistratur, die es Usern erlaubt, Namensendungen frei zu wählen, solange sie nicht völlig willkürlich gewählt sondern gattungsmäßige Überbegriffe sind. Anstatt der einen Domain .COM für alle Firmen könnte es dann zum Beispiel verschiedene Endungen geben, je nachdem, in welcher Branche das Unternehmen tätig ist - z.B. www.online.spiele. Eigentlich eine schöne Idee, doch die Sache hat einen Haken. Dem Erfolg von Namespace sind Grenzen gesetzt, solange diese neuen Endungen nicht in die root.zone Datei von NSI Eingang finden und damit weltweit auf alle DNS-Server kopiert werden. Bisherige Nutzer müssen in ihrer Browserkonfiguration einen der wenigen Namespace-kompatiblen DNS-Server weltweit eingeben, was das Auffinden von Namespace-Domains unter Umständen sehr verlangsamt.

Im Frühjahr 1997 hatte Namespace, damals noch unter dem Firmennamen Paul Garrin Media (PGMedia), NSI wegen wettbewerbsfeindlichen Verhaltens verklagt. Indem NSI sich weigert, die TLDs von Namespace in ihre Datenbank aufzunehmen, würden sie ihre Monopolstellung ausnutzen und die Freiheit der Rede einschränken, argumentierte Namespace. Die Klage berief sich zugleich auf das US-Anti-Trustgesetz und den Schutz der Redefreiheit. Doch das Gericht schmetterte im März 1999 die Klage ab. Da NSI auf der Basis eines Vertrags mit der National Science Foundation arbeitete, besitzt das Unternehmen Immunität vor dem Antitrustgesetz, entschied das zuständige Bezirksgericht in New York. Domainnamensendungen seien auch keine schützenswerte Rede sondern mit Ortskennzahlen im Telefonnummernsystem zu vergleichen.

Im Juni 1999 legte Namespace Berufung gegen das Urteil ein. In der Zwischenzeit hatte sich auf dem Gebiet der Domainnamensregistrierung eine ganze Menge getan. Im Herbst 1998 war der Vertrag zwischen NSI und der National Science Foundation auf das US-Handelsministerium übertragen und eine Zusatzklausel über die Aufnahme zusätzlicher TLDs eingeführt worden. Diese besagte, dass NSI sich jedesmal, wenn ein Kunde eine neue TLD beantragt (in der Regel Länderdomains) an das Handelsministerium wenden muss, welches innerhalb von 10 Tagen schriftlich Auskunft zu geben hat, ob diese TLD einzurichten ist. In der Zwischenzeit war aber auch ICANN gegründet worden, die als nichtkommerzielle, multinationale Organisation die Verwaltung der Domainnamen neu organisieren sollte. ICANN schloss mit NSI einen Vertrag, wonach NSI noch bis zum Jahr 2003 erste Registrierungsstelle für TLDs bleibt.

Im Kontext des ganzen ICANN-Entscheidungsfindungsprozesses, mit dem Ende des NSI-Monopols in Sicht und unter dem Gesichtspunkt der Zusatzklausel über neue TLDs muss man sich fragen, was Namespace bewog, in Berufung zu gehen. In kommerzieller Hinsicht machte die Berufung wenig Sinn, denn Namespace hat inzwischen den Standardvertrag für alle Registrierungsunternehmen mit ICANN geschlossen und muss sich als kommerzielles Unternehmen so oder so an dessen Klauseln halten. Nur um des Rechthabens willens die Gerichte zu bemühen, ist ein teurer Spaß. Wenig überraschend, lehnte das Gericht auch in zweiter Instanz die Klage von Namespace ab:

"We have considered all of Name.Space's other arguments and found them to be without merit. For all of the foregoing reasons, the judgment of the district court is affirmed." (siehe Spruch des Berufungsgerichts)

Interessant sind allerdings einige der Feinheiten der Tatsachenfeststellung. Der Berufungsrichter stellte fest, dass der Vergleich des Bezirksrichters zwischen Domainnamensendungen und Telefonnummern nicht korrekt war. Die existierenden gTLDS wie .com und .net sind zwar keine "ausdrucksvolle Sprache" und fallen daher nicht unter den Schutz der Redefreiheit, doch könne nicht ausgeschlossen werden, dass es in Zukunft längere und ausdrucksstärkere gTLDs geben werde wie ".jones_for_president" oder ".smith_for_senate", welche dann schützenswerte Sprache seien, ähnlich wie politische Ansprachen oder Parodie. Nichts in der Architektur des Internet würde ausdrucksstärkere gTLDs grundsätzlich ausschließen, weshalb das Gericht "vorsichtig zu sein hat, heute über etwas das letzte Wort zu sagen, von dem wir noch nicht wissen, ob es morgen als akzeptabel oder angemessen erscheinen mag".

Paul Garrin, der Gründer von Namespace, überlegt nun gemeinsam mit seinen Anwälten, eine Schadenersatzklage einzubringen. Erst mit der Zusatzklausel im Vertrag zwischen NSI und dem Handelsministerium über neue gTLDs sei die Verantwortung nicht mehr bei NSI gelegen. Zuvor hätte NSI die Entscheidungsmacht über die Möglichkeit, neue gTLDs aufzunehmen, gehabt. Es bestünde daher die Möglichkeit, Schadenersatz für Geschäftsentgang für den Zeitraum zwischen der ersten Klage und der Einführung der neuen Klausel gerichtlich einzufordern, sagte Paul Garrin gegenüber Telepolis. Auf eine genaue Bezifferung der aufgelaufenen Verfahrenskosten wollte sich Garrin nicht einlassen, diese dürften aber im unteren Bereich einer sechsstelligen Dollarsumme liegen. Die Gerichtsentscheidung würde Namespace nicht beeinträchtigen und das Unternehmen fahre mit der Namensregistrierung fort, wie es das seit 1996 getan habe, sagte er.

Der streitbare Ex-Künstler, der Anfang der neunziger Jahre mit seinen Videos zu Museumsehren gekommen war, scheint sich die Frage frei wählbarer Top Level Domains zur Lebensaufgabe gemacht zu haben. "Freie Top Level Domains bedeuten Freiheit. Freiheit des Zugangs, Freiheit der Rede und Schutz der Privatsphäre", heißt es in einer seiner zahlreichen Presseerklärungen, die bei manchen Empfängern wahrscheinlich bereits in den SPAM-Filtern hängen bleiben. Denn die Community von Netzaktivisten und Künstlern, die Garrin einst zu seinen sicheren Unterstützern zu zählen glauben konnte, ist aus einer Reihe von Gründen längst vergrault und schweigt nur mehr bar solcher Behauptungen. Daher bearbeitet Internet-Revolutionär Garrin nun die bürokratischen Instanzen und beteiligt sich laut eigener Auskunft am Entscheidungsfindungsprozess der Arbeitsgruppe C der Domain Name Supporting Organization (DNSO) von ICANN. Dort will er ein erweitertes technisches und organisatorisches Modell, das auf Namespace beruht und die Bezeichnung "Global Name Space Consortium" trägt, einbringen.

http://www.heise.de/tp/artikel/5/5725/1.html
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