Mehrwertsteuer für Online-Handel?
Die EU-Kommission will vor allem große Online-Händler besteuern
Die Europäische Kommission will einen Vorschlag zur Erhebung von Mehrwertsteuern für Güter prüfen, die über das Internet bezogen werden können. Damit würden "virtuelle" Güter wie Musik, Software oder Videos, die digital geliefert werden, mit physischen Gütern wie CDs oder Büchern steuerrechtlich gleichgestellt werden, für die Mehrwertsteuern bezahlt werden müssen.
Offenbar richtet sich der Vorschlag vor allem auf große Unternehmen, die unter Umgehung der Mehrwertsteuer virtuelle Güter über das Internet anbieten. Nach einem Sprecher der EU-Kommission betreffe dies Online-Händler wie Amazon, Sony oder Time Warner, während kleinere Unternehmen von der Besteuerung ausgenommen werden sollen. Das Besteuerungsverfahren soll so einfach wie möglich gehandhabt werden können. Einzelheiten darüber, wie die Steuer erhoben werden soll, wurden nicht mitgeteilt. Bislang wird von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten die Mehrwertsteuer eingetrieben, was nach einem eben erschienenen Bericht der Kommission wegen der mangelnden Harmonisierung, der veralteten Kontrollmethoden und unzureichender Mittel zu Verzerrungen und steigendem MwSt-Betrug ("grenzüberschreitender Karusselbetrug") führt. Der Entwurf für die Mehrwertsteuererhebung beim Online-Handel soll in zwei Monaten vorliegen.
Bei der WTO-Konferenz ging es unter anderem darum, wie elektronisch gelieferte Produkte eingestuft werden sollen. Die Mehrheit der WTO-Mitglieder und die EU strebt eine Einstufung als Dienste ein, während die amerikanische Regierung und Industrie sie als Waren betrachtet sehen wollen. Im Unterschied zu Waren, die unter das GATT-Abkommen fallen, haben Länder bei Dienstleistungen, die unter das GATS-Abkommen, mehr Spielraum zur Regulierung. Gerade die ärmeren Länder sehen in einem Verbot für Internetsteuern eine Benachteiligung, weil sie nicht in der Lage sind, ihre Wirtschaft bald auf den E-Commerce umzustellen. Tatsächlich begünstigt wahrscheinlich ein Verbot von Internetsteuern international auftretende Großhändler, die ihre Waren ohne Besteuerung liefern könnten, während der lokale Handel weiterhin der nationalen Besteuerung unterliegen würde.
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Die Besteuerung des ECommerce war bereits Thema der letzten WTO-Konferenz in Seattle, aber wie bei anderen Themen auch, erzielte man hier keine Übereinkunft. Die US-Regierung will das Moratorium für Internetsteuern verlängern und möglichst permanent machen, allerdings ist der Verzicht auf die Besteuerung des ECommerce auch in den USA nicht unumstritten, da die Einzelhändler darin eine Benachteiligung sehen und die Länder, Städte und Kommunen fürchten, dass ihre Steuereinnahmen sinken werden (National Governors' Association). Ein vom amerikanischen Kongress beauftrage Kommission soll bis Ende April einen Bericht zur lokalen, nationalen und internationalen Besteuerung des Internet vorlegen.
http://www.heise.de/tp/artikel/5/5761/1.html- Theorie und Praxis (12.2.2000 8:04)
- Amazon: steuerrechtliche 3-Klick-Bestellung (8.2.2000 12:22)
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