Cookies sind eine Form der Überwachung

Florian Rötzer 18.02.2000

Aufgrund des Fehlens von Datenschutzgesetzen greift ein texanischer Rechtsanwalt für eine Sammelklage in Höhe 50 Milliarden Dollar auf ein Stalking-Gesetz in Texas zurück

Nachdem sich die US-Regierung auf Druck der Privatwirtschaft bislang weitgehend enthalten hat, für Datenschutz im Internet zu sorgen, und diesen der Selbstorganisation der Unternehmen, d.h. dem Markt, überlassen will, ist ein Rechtsanwalt vielleicht jetzt fündig geworden, wie man die Firmen unter Druck setzen könnte. Er hat am 8. Februar, wie die New York Times berichtet, eine Sammelklage gegen Yahoo wegen der Verwendung von Cookies zum Sammeln von persönlichen Informationen bei einem texanischen Gericht eingereicht. Kreativ ist vor allem die Grundlage der Klage: Das Setzen von Cookies wird als Belästigung (Stalking) bezeichnet, was nach texanischem Recht bestraft werden kann. Die Frage ist, ob ein Gesetz, das eine Person oder deren Eigentum vor Nachstellungen schützen soll, auch auf den Schutz persönlicher Daten übertragbar ist.

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Belästigung oder Stalking liegt nach dem texanischem Gesetz dann vor, wenn jemand einem anderen Menschen wiederholt nachstellt, und er weiß, dass die andere Person dies als Bedrohung verstehen muss. Eine "vernünftige" Person muss fürchten, dass der Stalker ihn oder ein Familienmitglied mit körperlicher Gewalt oder mit Tod bedroht. Sie könnte aber auch fürchten, dass der Täter etwas gegen sein Eigentum plant. Genau das wirft der Rechtsanwalt Lawrence Friedman Yahoo und Broadcast.com vor. Cookies seien mit einer Überwachung zu vergleichen, mit der Internetbenutzer ohne deren ausdrücklicher Zustimmung verfolgt werden. Cookies ermöglichen es Yahoo, "die Gewohnheiten, Neigungen, Vorlieben und Geschmacksrichtungen" der Besucher der Website "zu beobachten, auszuspähen und zu überwachen", ohne dafür eine ausdrückliche Zustimmung erhalten zu haben. Es könnten auch identifizierte Personen ohne deren Kenntnis überwacht werden. Überdies ziehe Yahoo aus der Sammlung vertraulicher Daten einen unrechtmäßigen finanziellen Gewinn.

Ein Rechtsanwalt von Yahoo wies in einer ersten Stellungnahme alle Vorwürfe zurück und bezeichnete die Klage als "sehr kreative" Theorie, die aber haltlos sei. David Sobel von EPIC hingegen meint, dass Rechtsanwälte wegen des Fehlens von Datenschutzgesetzen dazu gezwungen seien, auch auf zunächst abwegig erscheinenden Wegen nach Möglichkeiten zu suchen, um gegen die Datenschutzpraxis der Unternehmen angehen zu können.

Dabei geht es natürlich, wie in den USA üblich, um beträchtliche Geldsummen. Klägerin ist eine Texanerin, doch in der Sammelklage werden mehr als 50 Milliarden Dollar Strafe für die 50 Millionen amerikanischen Benutzer von Yahoo gefordert. Sollte Friedman Erfolg haben, so würde damit der Zwang für Online-Unternehmen eintreten, das Opt-in-Modell umzusetzen, gegen das man sich bislang mit Händen und Füßen wehrt. Schließlich sind die persönlichen Daten von Internetkunden bislang noch das Gold des ECommerce, das sich wahrscheinlich nicht so leicht einsammeln lässt, wenn diese erst zustimmen müssen.

Auch von anderer Seite geraten die Online-Unternehmen unter Druck. So hat die Federal Trade Commission nach der Beschwerde des Electronic Privacy Information Center eine Untersuchung der Praktiken von DoubleClick, der weltweit größten Internet-Werbeagentur, begonnen. Allein im Dezember 1999 hatte das Unternehmen 30 Milliarden Banner auf über 11000 Websites geschaltet und dadurch Daten von bis zu 100 Millionen Menschen gesammelt. Nach eigenen Angaben schaltet das Unternehmen, das sich seiner DART-Technik (Dynamic Advertising Reporting and Targeting) rühmt, bis zu einer Milliarde Banners am Tag. Bislang liegen mindestens sechs Klagen gegen das Unternehmen vor, und auch die Bundesstaaten New York und Michigan haben jetzt eine Klage eingereicht. Aufgrund der Klagen verloren die Wertpapiere von DoubleClick bereits 15 Prozent ihres Werts.

Unter Beschuss ist DoubleClick nach dem Aufkauf von Abacus im letzten Jahr geraten, einer Versandfirma, die vor allem deswegen interessant war, weil sie eine Datenbank mit detaillierten persönlichen Daten von vielen Millionen Kunden besitzt. Kombiniert DoubleClick, wie das Unternehmen angekündigt hat, die Informationen aus dieser Datenbank mit den Cookies, die mit den Bannern gesetzt werden, so entstehen begehrte und detaillierte Kundenprofile. DoubleClick streitet zwar ab, jemals unstatthafte persönliche Daten in den Profilen verwenden zu wollen, und ist in die Gegenoffensive getreten, indem sie eine eigene Website eingerichtet hat. Dort stellt sich die Firma als Vorreiter des Datenschutzes dar, bietet die Möglichkeit des Opt-out für das Setzen von Cookies an und versucht ansonsten zu begründen, warum eigentlich die Internetbenutzer den wirklichen Vorteil durch die Verwendung von Cookies haben. Der Generalstaatsanwältin Jennifer Granholm von Michigan wirft dem Unternehmen eine Verletzung des Kundenschutzgesetzes vor, weil diese oft nicht wissen oder darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass nicht nur die Website, die sie besuchen, mit Cookies Daten sammelt, sondern dass auch über die Banner zusätzlich Daten von Dritten gesammelt werden.

Auch wenn eine Website sich verpflichtet, selbst keine persönlichen Daten weiterzugeben, so muss dies für die Banner nicht zutreffen. Die entsprechenden Formulierungen zur Verwendung von Cookies sehen bei Yahoo.de so aus: "Beachten Sie bitte, daß Yahoo!-Inserenten oder Web-Sites mit Links auf unsere Sites persönliche Informationen von Ihnen sammeln können. Die Informationspraktiken dieser Web-Sites, die über einen Link zu Yahoo! verfügen, sind nicht Bestandteil dieser Datenschutzerklärung." Eine andere, wenig erhellende Formulierung findet man etwa bei Spiegel Online: "SPIEGEL ONLINE verwendet zur Verwaltung der Werbebanner Cookies. Wenn Sie die Cookies ausschalten wollen, können Sie Ihren Browser entsprechend einstellen ..." Mehr wird dem Besucher der Website nicht mitgeteilt. Obgleich die EU im Gegensatz zu den USA eine Datenschutzrichtlinie hat, trifft der Vorwurf, den Generalstaatsanwältin Granholm macht, auch auf deutsche Verhältnisse zu: "Ein Kunde, der beispielsweise die Seiten eines vertrauenswürdigen Online-Händlers für Kleidung besucht, kann davon ausgehen, dass der Händler Informationen über die Interessen des Kunden sammelt, um die Seite auf die nächsten Besuche des Kunden auszurichten. Aber dieser Kunde wird nicht wissen, dass eine dritte Partei - DoubleClick - ebenfalls ein Überwachungscookie auf seinem Computer für den Zweck platziert, diese Profilinformationen an andere Internetwerbefirmen zu verkaufen."

Im Fall der Klage in Texas verweist der Rechtsanwalt darauf, dass das Setzen von Cookies eine direkte Bedrohung für das Eigentum eines Computernutzers sei, weil das Cookie auf der Festplatte des Benutzers abgespeichert wird und ohne Genehmigung Speicherplatz in Beschlag nimmt. Das sei mit einem Diebstahl vergleichbar: "Das ist so, als würde man eine Videokamera auf dem Wohnzimmertisch installieren. Das würde einen Teil des Tisches in Beschlag nehmen, auf dem man nicht mehr essen kann." Yahoo habe zwar in seiner Privacy Policy auf die Verwendung von Cookies hingewiesen, aber die Formulierungen seien verwirrend.

John Sobel, Rechtsberater von Yahoo, sieht in der Klage ein "absolutes Missverständnis", was die Verwendung von Cookies angeht, die doch etwas "Gutes" seien. Yahoo würde auch keine Cookies auf die Festplatte setzen, sondern nur in den Browser. Es sei ein wichtiger Unterschied, ob Yahoo "etwas mit der Festplatte macht" oder lediglich dem Browser eine Datei zukommen lässt, mit der man Daten empfangen und verarbeiten kann. Überdies sei es völlig falsch, dass Yahoo die Menschen beobachtet, wenn sie im Netz surfen.

http://www.heise.de/tp/artikel/5/5808/1.html
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