Datenschutzbeauftragter versucht, das Beste aus Big Brother zu machen

Florian Rötzer 03.03.2000

Gleichwohl sieht er in diesem "Medienexperiment" nur eine "Verhöhnung des Persönlichkeitsrechts"

Erfolg im Sinne der Aufmerksamkeitsökonomie hatte RTL2 schon im Vorfeld ausreichend. Wieder einmal hatte man eine Tabugrenze überschritten, was das einfachste Schema ist, um Aufmerksamkeit zu erregen, auch wenn es sich diesmal nur um eine Veröffentlichung des Privatlebens oder um eine neue Art des Reality TV handelt. Noch scheint das Eindringen des Alltagslebens in die Medien interessant zu sein, wobei natürlich Maßnahmen ergriffen wurden, um eine gewisse Spannung in das soziale Geschehen der Versuchspersonen in Sachen Veröffentlichung des Privaten zu bringen, was wiederum nur heißt, dass man ohne Inszenierung in einem Aufmerksamkeitsmedium nicht auskommt.

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Die Kritiker tun neben der Eigenwerbung des Senders das Übrige, spielen die Bedenken aus und lenken so erst Recht die kollektive Wahrnehmung auf das Thema, machen neugierig auf das, was man vielleicht nicht sehen sollte. Das war freilich schon immer so: Verbote steigern die Lust, Grenzen reizen zur Übertretung. Möglicherweise wäre es in der Aufmerksamkeitsökonomie einer Mediengesellschaft am wirkungsvollsten, wenn man etwas, das man nicht haben will, möglichst nicht beachtet. Aber da stehen dann die Quoten der Medien und das Anerkennungsbedürfnis der Bedenkenträger dagegen.

Möglicherweise aber ist die Sendung mit dem provokativen Namen sowieso bald am Ende, wenn die Hessische Landesanstalt für den privaten Rundfunk zu der Auffassung kommen sollte, dass die Sendung die Menschenwürde verletzt und damit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt. Es könnte freilich auch sein, dass ein vorzeitiges Ende letztlich auch dem Sender selbst zugute käme, denn die große Frage ist natürlich auch, ob die Menschen die Geduld aufbringen, 100 Tage lang den Eingesperrten zuzusehen. Auch Voyeurismus erlischt ziemlich schnell, wenn nicht eine fortwährende Montage der Attraktionen angeboten wird. Offenbar wurde die Website von Big Brother seit ihrem Start von Hackern unter DoS-Beschuss genommen, was die neugierigen Besucher auch nicht gerade verleiten wird, zur erlahmten Website zu gehen.

Auch der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Helmut Bäumler, hat sich jetzt veranlasst gesehen oder eine Chance gewittert, zu Big Brother Stellung zu beziehen. Und eigentlich lag es ja auch auf der Hand, bei diesem Titel, der provokativ auf die staatliche Überwachung der Privatpersonen - "1984" - anspielt, Stellung zu beziehen. Interessant ist, wie Bäumler versucht, der aufmerksamkeitssteigernden Falle zu entgehen und trotz aller Kritik aus Big Brother etwas Positives für das Anliegen des Datenschutzes herauszuholen.

Natürlich spricht auch Bäumler voller Abscheu von dem "Medienexperiment", bei dem die 10 freiwillig Gefangenen dem "intimitätslüsternen Voyeurismus vieler Fernsehzuschauer" preisgegeben werden. Rechtlich sei, so der Datenschutzbeauftragte, kaum etwas gegen Big Brother auszurichten, da die Betroffenen ja dem Eindringen in ihre Intimsphäre freiwillig zugestimmt haben. Als unverantwortlich wird jedoch der Sender bezeichnet, der mit dem Spektakel "Schamgrenzen beim Eindringen in den sensiblen Bereich der Wohnung beiseite räumt". Dadurch fördere er ein "gesellschaftliches Bewusstsein, wonach die Privatsphäre nur noch wenig wert ist." Das könnte freilich nicht nur deswegen falsch sein, weil sich insgesamt das Verhältnis von Öffentlichem und Privatem schon lange in einem Veränderungsprozess befindet und die Menschen in ihrer Wohnung sowieso durch den Anschluss an die Medien sich in einer größeren Öffentlichkeit befinden, als sie dies jemals in den sogenannten "öffentlichen Räumen" erfahren konnten, aber auch deswegen, weil die noch verbliebene Privatsphäre durchaus ihren Wert hat. Schließlich wird deren Veröffentlichung mit Geld oder mit dem Versprechen auf Prominenz bezahlt, und Prominenz ist in einer Aufmerksamkeitsökonomie zumindest ein Äquivalent des Geldes, wahrscheinlich aber eher eine neue Form des akkumulierbaren Reichtums oder vielleicht gar, wie es einst der Besitz von Kapital im Übergang von der Feudalgesellschaft zur bürgerlichen Gesellschaft der Fall war, eine Möglichkeit, in die herrschende Klasse aufzusteigen.

Wie auch immer, Bäumler jedenfalls meint, dass Big Brother auch das Bewusstsein für die Notwendigkeit des Datenschutzes und den Kampf gegen Überwachungsmöglichkeiten fördern könnte. Bei den Zuschauern, so hofft er, könnte nämlich das "Gespür" geweckt werden, dass es einen Unterschied macht, ob man das Eindringen in seine Privatsphäre gegen Gage oder Prominenz verkauft oder ob man selbst ein "Opfer von Beobachtung und Ausspähung" ist. Tatsächlich konnte es so sein, dass erst Übertretung der Art von Big Brother eine bislang weitgehend fehlende gesellschaftliche Diskussion darüber entfacht, wo die individuellen Grenzen des Veröffentlichens liegen und welche Grenzen dem Staat oder den Kleinen Brüder aus der Privatwirtschaft gezogen werden sollten, da mit den technischen Möglichkeiten stets auch die Begehrlichkeiten wachsen. Und gerade, weil das Eindringen in die Privatsphäre und das Sammeln der persönlichen Daten so wertvoll ist, was sich auch schon daran zeigt, dass ein Fernsehsender große Investitionen getätigt und nahezu sein finanzielles Überleben von der dadurch erhofften Aufmerksamkeit abhängig gemacht hat, wäre eine solche Diskussion überfällig, sofern sie die neuen Wirklichkeiten aufgreift und nicht nur ein überkommenes Bild der Privatsphäre konservativ und reaktiv zu verteidigen sucht.

Wenn Bäumler sagt, dass die Mehrzahl der Fernsehzuschauer eine dauerhafte Überwachung in ihrer Privatwohnung wohl niemals zulassen würden und dass Big Brother zeige, dass wir angesichts der technischen Überwachungsmöglichkeiten mehr denn je "einen wirksamen Daten- und Bürgerrechtsschutz" brauchen, dann greift diese Argumentation jedenfalls mangels Ausdifferenzierung zu kurz. Schon der Titel der Pressemitteilung - "Big Brother ist Verhöhnung des Persönlichkeitsrechts" - geht deswegen in die Irre und wird auch sein Ziel verfehlen. "Big Brother" ist ebenso wie die vielen in Privatwohnungen, Büros und anderswo dauerhaft angebrachten WebCams, denen sich die Menschen meist freiwillig aussetzen, keine Verhöhnung, sondern Ausdruck gesellschaftlicher Veränderungen.

Wo Aufmerksamkeit zu einem kommerziellen Gut geworden ist, um das erbittert auf dem Markt konkurriert wird, ist die öffentliche Präsentation zu einer Notwendigkeit geworden, die überdies von den Menschen gewünscht zu werden scheint. Oder sollte man doch schon damit beginnen, all die Talkshows und Webcams zu verbieten? Selbst wenn man nur nackt an einem Strand liegt, wäre dies früher schon eine Zustimmung zum "Eindringen in die Intimsphäre" gewesen. Viel wichtiger als eine Ablehnung der freiwilligen Veröffentlichung des Privaten, die sowieso langfristig nur das Gegenteil des Intendierten bewirkt, wäre natürlich, dort scharfe Grenzen zu ziehen, wo jemand von wem auch immer ohne seine Einstimmung überwacht wird. Das war natürlich der Sinn der Pressemitteilung, die deswegen auch auf den "erbitterten Widerstand" der Datenschützer gegen den Großen Lauschangriff verweist, aber möglicherweise ist das auf die Medien schielende Aufhängen des eigenen Anliegens auf die freiwillige Zurschaustellung in einem schließlich auch abgesteckten Rahmen der falsche Weg, um für es zu werben.

http://www.heise.de/tp/artikel/5/5863/1.html
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