Gentests zur Einstufung der Krankenkassenbeiträge

Florian Rötzer 20.03.2000

Das britische Gesundheitsministerium überlegt, Gentests für Versicherungen zu genehmigen

Großbritannien könnte einen ersten Schritt in die Richtung gehen, den viele Kritiker der Gentechnologie seit langem befürchtet haben. Das britische Gesundheitsministerium hat bereits letztes Jahr das Genetics and Insurance Committee (GAIC) eingesetzt, um den Einsatz von Gentests für Versicherungen zu überprüfen. Bis zum Herbst sollen die zugelassenen Gentests für bestimmte Krankheiten sowie die Laboratorien, die die Tests durchführen können, festgelegt werden. Dann hängt es von der Regierung ab, ob sie es Versicherungen gestatten will, dass sie zur Festsetzung der Beitragszahlungen auch Gentests heranziehen können.

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Eigentlich wurde GAIC eingesetzt, um wegen der weitverbreiteten Angst, dass Gentests zu einer genetischen Zweiklassengesellschaft führen könnte, zu prüfen, ob man diese nicht verbieten sollte. Doch weil die Experten der Meinung sind, dass Versicherungen auch dann Gentests durchführen werden, wenn es dafür keine gesetzliche Regelungen gibt, schlägt man einen pragmatischen Weg des Kompromisses vor. GAIC soll jetzt die Verlässlichkeit von bis zu 10 Gentests für Erbkrankheiten wie Brustkrebs, Sichelzellenanämie oder Alzheimer überprüfen, die dann zugelassen werden könnten. Angeblich soll es den Versicherungen nicht erlaubt sein, Menschen mit vererbbaren Krankheiten in der Familiengeschichte aufzufordern, sich einem Gentest zu unterziehen. Aber sie könnten diese bitten, sich einem Gentest zu unterziehen, oder fragen, ob sie bereits einen solchen Test gemacht haben, und dann die Ergebnisse verlangen.

Der Verband der britischen Versicherungen (ABI) ist der Meinung, dass es in wenigen Jahren möglich sein wird, eine ganze Reihe von Dispositionen zu Erbkrankheiten mit Gentests zu erfassen. Angeblich würden Gentests denjenigen finanziell im Sinne niedrigerer Beiträge zugute kommen, deren Familiengeschichte eine Veranlagung nahelegt, wenn sich herausstellt, dass bei ihnen die Krankheit nicht auftreten wird. Doch Malcolm Tarling von ABI stritt Berichte sogleich ab, die meldeten, Gentests könnten für Versicherungsabschlüsse vorgeschrieben werden. Das Thema, das diskutiert werden, sei vielmehr, "unter welchen Umständen die Ergebnisse von Gentests, denen sich die Menschen freiwillig unterzogen haben, den Versicherungen zugänglich gemacht werden sollten."

Das ist natürlich dann dennoch das erste Einfallstor, um von denjenigen, bei denen aufgrund eines Gentests das Krankheitsrisiko im Laufe des Lebens hoch ist, höhere Prämien für Kranken- oder Lebensversicherungen zu verlangen oder sie gar überhaupt nicht zu versichern. Tarlin entgegnet auf eine solche Befürchtung, dass nicht "automatisch" höhere Beiträge verlangt würden, weil man zur Einstufung noch weitere Faktoren einbeziehe. Ist aber einmal die Heranziehung von Gentests zulässig, so wird man darauf warten können, dass bei einem positiven Ergebnis die Beiträge steigen. Gleichermaßen werden möglicherweise diejenigen, die sich "freiwillig" einem Gentest unterziehen und das - negative - Ergebnis mitteilen, einen Bonus erhalten. Und die nächsten, die auf "freiwilliger" Basis einen Gentest fordern, werden dann die Arbeitgeber sein ... Ein weiteres Komitee prüft übrigens den Einsatz von pränatalen Gentests, die natürlich zur Folge haben könnten, dass Kinder, die ein genetisches Risiko zu einer Krankheit haben, abgetrieben haben. Ist die Zukunft also eine "genetisch gesäuberte" Gesellschaft, denn wer könnte es noch verantworten, Kinder in die Welt zu setzen, die nicht nur krank werden können, sondern dabei auch noch hohe Versicherungsbeiträge zahlen müssen, wenn sie denn noch versichert werden?

http://www.heise.de/tp/artikel/6/6680/1.html
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