Die Enfopol-Papiere

Kein endgültiger Beschluss über europäisches Übereinkommen zur Rechtshilfe in Strafsachen

Jelle van Buuren 28.03.2000

Luxemburg blockiert die Vereinbarung wegen Bankgeheimnis; Kompromiss bei grenzüberschreitendem Abhören.

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Der Europäische Rat für Justiz und Inneres konnte gestern keine endgültige Übereinstimmung bezüglich der umstrittenen Rechtshilfe in Strafsachen erzielen. Es wurde allerdings eine Kompromissformel über den Artikel gefunden, der das grenzüberschreitende Abhören in einem anderen Mitgliedsstaat ohne dessen technische Unterstützung betrifft. Die Verabschiedung des gesamten Rechtsakts wurde von Luxemburg blockiert, weil es sein Bankgeheimnis aus dem Vertrag heraushalten will.

Mher als drei Jahre lang haben die Mitgliedsstaaten der EU am Entwurf der Vereinbarung gefeilt. Die meisten Auseinandersetzungen gab es bezüglich der Artikel, die das Abhören betreffen. Zunächst gab es Probleme mit dem Abhören der neuesten Generation von satellitengestützten Mobiltelefonen. Italien plädierte dafür, dass die Länder, auf deren Territorium sich Bodenstationen für Satellitentelefone befinden, jedes Mal dann konsultiert werden sollen, wenn ein anderes Land Satellitentelefonate abhören will, auch wenn das ohne die technische Unterstützung des betroffenen Landes möglich wäre - der sogenannte "Fernzugang". Dabei können nationale Telekommunikations-Dienstleister Anrufe direkt abhören, die über die italienische Bodenstation laufen.

Iridium, der einzige satellitengestützte Mobiltelefondienst in Europa, hatte seine Bodenstation in Italien, doch Iridium ist ja inzwischen bankrott gegangen. Italien betrachtete es als Bruch seiner Souveränität, wenn es bei Abhörmaßnahmen nicht konsultiert werden würde. Auch sah Italien verfassungsmäßige Probleme aufgeworfen. Es verlangte Garantien, dass andere Mitgliedsstaaten, die Iridium-Kommunikation abhören, keine italienischen Gesetze brechen, die es zum Beispiel verbieten, dass Parlamentsmitglieder abgehört werden. Daher forderte Italien, dass jede Abhörmaßnahme durch eine schriftliche Anfrage genehmigt werden müsse.

Die übrigen Mitgliedsstaaten waren hier anderer Ansicht. Ihrer Meinung nach würde der Fernzugang die Rechte Italiens nicht beeinträchtigen. Italien sei nur Gastland der Bodenstation und hätte keine gesetzliche Verantwortung für das Abhören von Telekommunikation über diese Bodenstation. Italien solle eine einzige, allgemeingültige Anordnung an die Bodenstation geben, wonach diese ihre technische Struktur so einzurichten habe, dass nationale Dienstleister Abhörmaßnahmen selbständig einleiten könnten ebenso wie die automatische Übertragung der abgehörten Gespräche. Die Lösung, die nun gefunden wurde, ist die, dass es keine Verpflichtung für Länder gibt, auf deren Territorium sich Bodenstationen befinden, die Betreiber dazu zu zwingen, einen Fernzugang zu ermöglichen, dass dies aber als prinzipielle Möglichkeit besteht.

Ein weiteres Problem betraf den Artikel über grenzüberschreitendes Abhören von Personen auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaats ohne dessen offizielle Zustimmung. Einige Mitgliedsstaaten wollen sicherstellen, dass solche Abhörmaßnahmen einer vorherigen Zustimmung bedürfen, um über sie im Bilde sein zu können. Andere Mitgliedsstaaten, insbesondere Großbritannien, stellten sich wiederum gegen die Notwendigkeit des Einholens einer Zustimmung. Auf Grund seiner Teilnahme am weltweiten Abhörsystem Echelon ist Großbritannien ohnehin in der Lage, Telekommunikation in anderen Mitgliedsstaaten abzuhören. Vor allem möchte Großbritannien keine Einmischung anderer Mitgliedsstaaten in die Angelegenheiten seiner Geheimdienste. Diese haben allerdings auch Aufgaben bei der Bekämpfung des "organisierten Verbrechens". Die Grenze zwischen diesen Aufgabenbereichen ist wesentlich verwischter als in den meisten anderen EU-Staaten.

Großbritannien hat nun zugestimmt, andere Mitgliedsstaaten zu informieren, wenn grenzüberschreitendes Abhören im "Zuge einer Ermittlung in Strafsachen" ausgeführt wird. "Ermittlung in Strafsachen" heißt nach der neuesten Version des Vereinbarungsentwurfs, "eine Ermittlung in Folge einer spezifischen strafbaren Handlung einschließlich versuchter Handlungen, insofern sie nach nationalem Gesetz als kriminell gelten, um die Verantwortlichen zu identifizieren, zu verhaften, anzuklagen, zu verfolgen oder zu verurteilen". Mit dieser Definition braucht Großbritannien nun nicht mehr um eine Einmischung in seine Geheimdienstangelegenheiten zu fürchten, da geheimdienstliches Abhören meist viel breitere Zielsetzungen verfolgt, die nicht auf direkte strafrechtliche Verfolgung ausgerichtet sind.

Ein anderes ungelöstes Problem war, was es bedeuten würde, wenn ein über eine Abhörmaßnahme in Kenntnis gesetzter Staat nicht darauf reagiert. Einige Mitgliedsstaaten unterstützten die Interpretation, dass Schweigen Zustimmung signalisiere, andere waren genau der gegenteiligen Ansicht. Ein Kompromiss sieht nun vor, dass Mitgliedsstaaten innerhalb von 96 Stunden reagieren müssen. Innerhalb dieses Zeitraums können sie das Abhören und die Benutzung abgehörter Informationen verbieten. Erfolgt nach vier Tagen, in manchen Fällen 8 Tagen, immer noch keine Antwort, so bedeutet das stillschweigende Zustimmung.

Wenn ein Land eine Abhörmaßnahme verbietet, muss diese sofort gestoppt werden. Das dabei angefallene Material kann allerdings immer noch vor Gericht verwendet werden, "wenn die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit" gefährdet sind. Was das nun genau bedeutet, ist nicht klar. Sicher ist nur, dass Drogendelikte unter diese Regelung fallen. Es gibt keine Regelung bezüglich der Vernichtung von Materialien, die durch unerwünschtes Abhören gewonnen wurden. Diese könnten also für spätere Ermittlungen benutzt werden.

Mit dieser Regelung haben die Justiz- und Innenminister die Meinung des Europaparlaments übergangen. Das Parlament sprach sich im Februar für die Streichung der Abhörartikels aus. Laut einem Bericht des Europaparlamentariers Di Pietro "führt dieser Artikel in ein gesetzliches Minenfeld, wobei einige Mitgliedsstaaten im Interesse ihrer nationalen Sicherheit (und mittels des Einsatzes von Geheimagenten?) völlig unabhängige Ermittlungen in anderen Mitgliedsstaaten ausführen und sich dabei der zeitaufwendigen Aufgabe entledigen möchten, dafür die Zustimmung der gesetzlichen Autoritäten des anderen Landes einzuholen." Dies könnte, so Di Pietro, "zur Legalisierung der in einer Grauzone stattfindenden Aktivitäten der Geheimdienste" führen.

Wenn Luxemburg seine Bedenken zurücknimmt, dann steht der endgültigen Beschlussfassung über den Rechtsakt bei der nächsten Sitzung des Rats für Justiz und Inneres im Mai nichts mehr entgegen. Wirksam würde ein solches Übereinkommen aber erst werden, nachdem die nationalen Parlamente es ratifiziert haben.

Übersetzung: Armin Medosch

http://www.heise.de/tp/artikel/6/6692/1.html
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