Digitale und genetische Information als geistiges Eigentum
Patent auf die digitale Darstellung von Genen?
Damals war es fast eine ähnliche Sensationsmeldung wie unlängst die Veröffentlichung des sequenzierten menschlichen Genoms, als 1995 das von Craig Venter geleitete Institute for Genomic Researche (TIGR) und Human Genome Sciences das Genom des ersten Bakteriums vollständig kartiert hatten.
Bei dem ersten vollständig sequenzierten freilebenden Bakterium handelte sich um Haemophilus influenzae, Verursacher von Ohrinfektionen ((Science, 269: 496-512, 1995). Gerade einmal 1.830.121 Basenpaare ist der genetische Code lang - und zu dessen Sequenzierung war ein Jahr Arbeit notwendig. Auch damals schon wurde berichtet, dass Craig Venter mit seinem Shotgun-Verfahren und mit privaten Geldern den Wettlauf bei der Entzifferung mit den National Institutes of Health gewonnen hatte. Haemophilus hat über 1700 Gene.
Human Genome Sciences (HGS) hat mehr als 16000 Patentanträge auf Gene gestellt und ist bereits im Besitz zahlreicher Patente für (menschliche) Gene. Nach der Sequenzierung des Haemophilus-Genoms hat das Unternehmen ein Patent auf das gesamte Genom des Bakteriums beantragt. Für eine zehnjährige Forschungsförderung in Höhe von 88 Millionen Dollar hat HGS alle Rechte auf das geistige Eigentum am sequenzierten Genom erhalten. Der Patentantrag von HGS erstreckt sich aber nicht nur auf das gesamte Genom, wie Scientific American berichtet, sondern auch auf jedes "computerlesbare Medium, auf dem die Nukleotidensequenz gespeichert wurde".
|
|
Während die Gegner der Patente auf Leben noch ihr Augenmerk nur auf den wirklichen genetischen Code richten (Hamstern von Genen), könnte dieser Antrag, sollte er vom US-Patentamt genehmigt werden, gleichfalls erhebliche Konsequenzen haben, zumindest für die Forschung. Das Patent würde sich nicht nur auf den genetischen Code erstrecken, sondern auch auf dessen digitale Darstellung. "Indem HGS exklusive Rechte auf die Sequenzinformation selbst erhebt, falls sie in einem computerlesbaren Medium gespeichert ist", so Rebecca Eisenberg, eine Rechtsexpertin auf dem Gebiet der Biotechnologie, "sucht das Unternehmen Patentrechte zu erhalten, die schon durch die Speicherung, Suche und Analyse von Informationen, nicht nur durch die Herstellung, die Verwendung oder den Verkauf von DNA-Molekülen verletzt werden."
Noch wurde über den Antrag nicht entschieden, aber die Grenzen "zwischen molekularer und genetischer Information" werden wahrscheinlich, meint Scientific American, weiter eingerissen: "Unternehmen könnten den Schutz für den Code einer dreidimensionalen Darstellung eines Rezeptors auf einer Zelle suchen. Und Patente, die mit Daten verbunden sind, wie man sie aus Genchips erhält - die DNA-Segmente als Detektoren benutzen, um die in einer Probe vorhandenen Genen zu bestimmen -, stellen ein ähnliches Problem dar."
Derartiges dürfte aber wohl eher dem Urheberrecht als dem Patentrecht anheimfallen, es sei denn, das Patent auf eine Gensequenz wird direkt mit einem Softwarepatent verknüpft. Nach dem europäischen Patentrecht werden zumindest offiziell noch keine Softwarepatente vergeben, die EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (98/44/EG) betrifft nur "biologisches Material" sowie "mikrobiologische Verfahren", bei dem mikrobiologisches Material verwendet wird. Nach amerikanischen Recht sind Softwarepatente möglich. Verschärft wurde vom U.S. Patent and Trademark Office in letzter Zeit auch die Patentierung von Genen, so dass es nicht mehr möglich sein soll, Patente auf Sequenzen des genetischen Codes ohne klare Angaben über die Anwendbarkeit zu erhalten. Zudem müssen die Gene isoliert und geklont worden sein, "weil ein DNA-Molekül in dieser isolierten Form nicht in der Natur zu finden ist". Die Beschreibung der gesamten chemischen Struktur eines Gens ist hingegen nicht "die einzige Methode, ein DNA-Molekül zu beschreiben".
Für Eisenberg wäre die Patentierung der digitalen Darstellung von Genen ein Verstoß gegen die Grundlagen des Patentrechts, bei dem ein Erfinder das Recht erhält, seine Erfindung zu lizenzieren, wenn er im Gegenzug Informationen über die Herstellung und die Verwendung der Erfindung veröffentlicht. Problematisch könnte es dann möglicherweise werden, wenn der Wert der "digitalen DNA" den der biologischen übersteigt. Dann hat auch in der Biologie die digitale Software die Hardware übertrumpft.
http://www.heise.de/tp/artikel/7/7214/1.htmlDarstellungsbreite ändern
Da bei großen Monitoren im Fullscreen-Modus die Zeilen teils unleserlich lang werden, können Sie hier die Breite auf das Minimum zurücksetzen. Die einmal gewählte Einstellung wird durch ein Cookie fortgesetzt, sofern Sie dieses akzeptieren.
