Transplantationsgesetz ausgeschlachtet

Harald Neuber 31.03.2001

Warum man in Krankenhäusern nie tief schlafen sollte

Am 20. August 1992 starb Jan Kerkhoff. Seine Hirnströme waren verebbt, medizinisch betrachtet war der gebürtige Niederländer tot. Zumindest, wenn man der damaligen Diagnose seines damaligen Hausarztes Glauben schenkt. Das die knapp daneben lag, wurde allen Beteiligten schlagartig klar, als der tot Geglaubte zwei Tage später erwachte.

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Dass er das überhaupt noch konnte, verdankt der Kaufmann seiner Frau. Die hatte sich vehement gegen die Überredungsversuche der mit dem Fall betrauten Mediziner gewandt, den Körpers für die Organentnahme freizugeben. Der Fall erregte für Aufsehen und nährte die Diskussion um den Hirntod und seinen Stellenwert für die Todesdiagnose; ein Streit, der vor allem von Transplantationsmedizinern ausgetragen wurde. Vorläufiges Ergebnis war das 1997 im Bundestag verabschiedete Transplantationsgesetz, mit dem offene Fragen geklärt werden sollten.

Auch wenn der Zweig im medizinischen Alltag marginal ist: Jährlich werden in deutschen Krankenhäusern annähernd 50 000 Dialysepatienten behandelt. Über Zehntausend von ihnen hoffen auf ein einigermaßen normales Leben nach einer Nierentransplantation. Gegenüber diesen Zahlen zeichnen die Zahlen tatsächlicher Nierenverpflanzungen ein nüchternes Bild. Sie überschreiten nicht die 3000er-Marke.

Doch Not macht bekanntlich erfinderisch. Das vermutete auch Roberto Rotondo, Diplompsychologe und Mitarbeiter des Bioskop-Forums. Er hakte nach. Als nämlich im Dezember 1997 im Bundestag die Transplantationsregelung diskutiert wurde, machte man sich die Sache am Ende einfach und ließ so viele Freiräume offen, wie dies eine rasche Verabschiedung des Gesetzes zu dem Zeitpunkt verlangte. Der unangenehme Teil wurde an die Länder weitergegeben, die binnen zwei Jahren in Ausführungsgesetzen Klarheit über bislang offene Fragen schaffen sollten.

Neben dem Streit um die Hirnfunktion, nährte zu diesem Zeitpunkt besonders eine Regelung für Lebendorganspenden die Diskussion. Mit letzterer sollte vor allem die Gefahr des Organhandels eingedämmt werden. Das Ende 1999 bekannt gegebene und später von der Bundesärztekammer bestätigte Prozedere klingt daher einleuchtend: Die Bundesländer verpflichteten sich jeweils zur Einrichtung von "Lebendspendekommissionen", die mit Gutachten über jeden einzelnen Fall entscheiden sollten. Dabei gelten zwei Grundsätze: Spender durch Hirntod werden bevorzugt, besteht eine solche Möglichkeit nicht, muss der Lebendspender mit dem Empfänger verwandt oder "persönlich besonders verbunden" sein. Finanzielle Absprachen wollte man so ausgeschlossen wissen.

Als sich Roberto Rotondo Ende vergangenen Jahres an die Kommissionen mit der Frage nach deren Arbeitsweise wandte, fielen die Reaktionen aber spärlich aus. Nur elf Länder antworteten, bei der Durchsicht ihrer Antworten wurde schnell klar, "dass die Vorgaben vage sind und nötige Standards fehlen", so der Mediziner gegenüber Telepolis. Am kooperativsten zeigte sich das nordrhein-westfälische Gremium und verdeutlichte zugleich das Problem: Im ersten Arbeitsjahr 1999 wurden elf Gespräche mit dem Spender geführt. Bei zweien wurde der Empfänger befragt. "Bei allen wurde das Ziel verfehlt", meint Rotondo. Das so entstehende Bild sei derart lückenhaft, dass nicht nur finanzielle Absprachen möglich seien, "ich bezweifele auch, dass den Spendern die medizinischen Folgen hinreichend erklärt wurden".

Dabei war man schon einmal weiter. Noch bevor sich der Bundestag zu dem Gesetz durchrang, verfasste eine Medizinergruppe 1993 das "Münchner Modell", das u.a. der Praxis im Kölner Universitätsklinikum zugrunde lag. Nicht nur Spender und Empfänger wurden über einen längeren Zeitraum beraten, auch Familienmitglieder bezog man mit ein. Mit dieser Betreuung sollten neben medizinischen auch negative psychologische Folgewirkungen minimiert werden. So effektiv ein solches Vorgehen ist, so erfolglos ist es gegen den Profitdruck der Medizinindustrie. Das Gesetz von 1997 entwertete nicht nur das fortschrittlichere Münchner Modell, es eröffnete auch neue Spielräume.

Dazu gehört nicht nur die äußerst kreative Auslegung der im Gesetz geforderten "persönlichen Verbundenheit", die, so meint unter anderem der Göttinger Strafrechtsprofessor Hans-Ludwig Schreiber, "auch durch das Spendebedürfnis entstehen kann". Auch der Freiburger Transplantationschirurg Günter Kirste folgte diesem Weg, als er Mitte 1999 kurzerhand in die Schweiz reiste, um dort eine sogenannte Cross-over-Spende durchzuführen. Kirste führet zwei Paare zusammen, deren einzige Gemeinsamkeit darin bestand, dass der gesunde Partner aus medizinischen Gründen das nötige Organ nicht dem eigenen Partner übertragen kann, wohl aber dem des zweiten Paares. Und umgekehrt. Ein solcher Partnertausch ist nach deutschem Recht zwar nicht erlaubt, für den wagemutigen Mediziner war es jedoch ein lukrativer Gesetzesverstoß: 80 000 Schweizer Franken flossen auf Kirstes Konto. Bekannt wurde der Fall in der Folge durch die Klage eines Beteiligten, der die Barmer Ersatzkasse im Juli desselben Jahres vor dem Sozialgericht Aachen erfolglos auf Erstattung der Kosten verklagte.

Auf (bislang wirkungslose) Kritik stößt diese Entwicklung inzwischen auch im Bundestag. Die Grünen-Abgeordnete Monika Knoche, Initiatorin der seit Mai 2000 mit solchen Fragen beschäftigten Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin", jedenfalls hält eine freiwillige Entscheidung von Lebendspendern für beinahe unmöglich. Gerade weil es weitgehend noch um verwandtschaftliche Beziehung gehe, "werden sowohl moralisch-ethische als auch zwischenmenschliche Probleme und Entscheidungskonflikte aufgeworfen, die meines Erachtens durch eine gesetzliche Regulierung letztlich nicht lösbar sind", meint die Grüne. Die Kontrolle sei bislang nicht hinreichend.

Auch den Bioskoplern geht es weniger um ein Verbot neuer Praktiken, denn um Kontrolle. Die Entwicklung gibt ihnen recht, denn immer weniger Menschen geben ihre verstorbenen Angehörigen nach festgestelltem Tod zur Organentnahme, der Explantation, frei, auch wenn die Akzeptanz in der Bevölkerung laut einer Forsa-Umfrage von 78 Prozent (1999) auf 82 Prozent (2000) gestiegen ist. Akzeptanz auf der Strasse hilft im OP meist aber nicht weiter - und vor dem letzten Schritt scheinen Fälle wie der von Jan Kerkhoff abzuschrecken. Die Nachfrage lässt aber keineswegs nach und so stieg die Zahl von Nierenlebendspendern, mehr schlecht denn recht kontrolliert, rapide an. Machten sie 1995 noch etwa vier Prozent aus, schnellte die Zahl binnen drei Jahren auf 14,7 Prozent hoch.

Zurück zur Hirntoddiagnostik, denn auch hier sind Mängel festzustellen. Gesetzlich sollte ursprünglich eine EEG-Messung vorgeschrieben werden. Die manuelle Diagnose sollten zwei Neurologen unabhängig voneinander vornehmen. Am Ende blieben dann zwei "kompetente Mediziner" übrig, das könnten dann - je nach Definition - auch die diensthabenden Praktikumsärzte sein.

http://www.heise.de/tp/artikel/7/7260/1.html
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