Braucht Deutschland ein Bundeskulturministerium?

Goedart Palm 06.06.2001

Die Schwächen des Kulturföderalismus liegen auf der Hand, die überkommenen Gefahren sind nicht mehr vorhanden

Ein alter Streit bricht wieder los: Als vor einigen Tagen Kulturpolitiker von SPD und Grünen den Vorschlag eines Bundeskulturministeriums präsentierten, fühlten sich die Wahrer der Kulturhoheit der Länder sogleich mächtig provoziert. Da "Nationalkultur" und "Kulturnation" nach dem Ende des Nationalsozialismus zu Recht diskreditiert waren, sollte mit der Kulturhoheit der Länder jedem Verdacht einer nationalistischen Zentralkultur des neuen Gemeinwesens vorgebeugt werden. Insbesondere die staatliche Gleichschaltung des mächtigsten Massenmediums "Rundfunk", verbunden mit der autoritären Erziehung zum Untertanen wurden historisch als die gefährlichsten Einbruchstellen eines totalitären Staates erkannt.

  • mobil
  • drucken
  • versenden

Indes hat der Kulturföderalismus längst seine Schwächen erwiesen. Besonders deutlich wird das etwa durch die Konferenz der Kultusminister (KMK) belegt. Diese wirkungsmächtigste Kulturagentur koordiniert sich selbst schlecht genug mit der Maßgabe, alle Beschlüsse einstimmig fassen zu müssen. Organisatorische Folge sind Reformen, die im Druck der Homogenisierung der Verhältnisse den kleinsten gemeinsamen Nenner kultureller und budgetorientierter Einigkeit finden müssen. Jürgen Möllemann sprach in seiner früheren Funktion als Bundesbildungsminister davon, die KMK bewege sich mit der "Geschwindigkeit einer griechischen Landschildkröte". Altkanzler Kohl soll sogar der KMK bescheinigt haben, die reaktionärste Einrichtung der BRD zu sein, demgegenüber sich der Vatikan weltoffen zeige.

Die Kulturhoheit der Länder nach dem Grundgesetz (Art. 30, 70 ff. GG) ist ohnehin mehr eine schwerpunktmäßige Feststellung und belässt dem Bund zahlreiche Kompetenzen. Als "argumentatives Vehikel" dient in der kontroversen Verfassungsdiskussion zwischen Bund und Ländern immer wieder der Zuständigkeitsaspekt der "Nationalrepräsentation", der durch das seinerzeit gescheiterte Projekt "Deutsche Nationalstiftung" verstärkt in das Blickfeld der kulturellen Öffentlichkeit rückte. So will auch Kulturstaatsminister Nida-Rümelin jetzt neben der Kulturstiftung der Länder eine Bundeskulturstiftung, um die Gestaltungsmöglichkeiten einer Bundeskulturpolitik zu erweitern. Gefördert werden soll zeitgenössische Kunst mit einem Stiftungskapital von 2 bis 3 Milliarden Mark. Auch Art. 35 des Einigungsvertrags setzt einen kulturellen Zusammenhang voraus, der die kulturellen Einzelangelegenheiten der Länder überschreitet, ohne freilich deren kulturelle Homogenisierung in einer neuer Nationalkultur anzustreben. Die kulturelle Bindungsmasse des Gesamtstaats ist aber trotz des Leids mit der Leitkultur - erheblich mehr als die Summe der einzelnen Länderkulturen und ihrer Kompetenzen.

Demokratische und föderalistische Kulturstaatlichkeit sollen vor dem Hintergrund historischer Kulturkatastrophen der Gefahr einer oktroyierten Kultur vorbeugen. Wäre diese Gefahr auch heute noch so brisant, wie sie in der Pubertät der Republik erscheinen musste, wäre damit der Stab gebrochen, Bundeskulturstaatlichkeit in der politisch schwachen Gemengelage kompetenzieller Einzelzuständigkeiten zu belassen. Kultur emanzipiert sich heute aber supra- und transnational, die Bedeutung von Nationalkulturen schwindet auch in der Europäischen Union trotz hartnäckiger Beschwörungen von Regionalkulturen und Subsidiaritätsprinzip.

Kultur existiert heute vornehmlich in der Symbiose mit Medien, die weder einem geschlossenen Kulturbegriff folgen noch in ihren immer extensiveren Formen vorderhand dirigierbar erscheinen. Warnungen vor staatlichem Dirigismus werden in dem Maße unglaubwürdiger, in dem Massenmedien durch transnationale Medienkomplexe - wie etwa das Internet - abgelöst werden, mithin Sender-Empfänger-Strukturen multipel werden.

Eher berechtigt ist die Befürchtung, dass globale Medien, transnationale Medienkonzerne und mächtige Sponsoren die kulturelle Vielfalt beschädigen könnten, als dass solche Gefahren in einem relativierten Kulturföderalismus wahrscheinlich werden. Nun tragen etwa Künstler selbst zu diesen Gefahren bei, weil die Nobilitierung kultureller Initiativen mit dem geschäftstauglichen Siegel der "Weltkunst" für Künstler attraktiver ist, als zur Kontinuitätswahrung von Folklore, ob es nun bayerische oder mecklenburgische ist, beizutragen. Insoweit relativiert sich die Legitimationskraft des Förderalismus auf dem Gebiet der Kultur eher durch die Macht privater Budgets als die vermeintlich bundesstaatlichen Gelüste nach Kultur.

Ernst zu nehmen wären Befürchtungen nur, wenn die organisatorische und haushaltsrechtliche Verselbstständigung einen antiföderalistischen Sogeffekt hätte, der auch noch die letzten Soziotope regionaler Kultur beseitigte. Das ist aber nicht allein auf die Kompetenzfrage zu reduzieren, sondern widerspräche auch dem Prinzip des länderfreundlichen Verhaltens, auf das der Bund verpflichtet ist.

Nicht nur Bayern hat schon Einspruch gegen ein Bundeskulturministerium angekündigt, auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wolfgang Clement und die schleswig-holsteinische Landesmutter Heide Simonis sind mit dem Vorstoß der Koalitionsfreunde nicht einverstanden. Aber die Drohgebärden der Länderchefs könnten verfassungsrechtlich harmlos sein, wenn man sich auf die Kompetenzaussagen des Grundgesetzes besinnt. Die Wahrnehmung nationalrepräsentativer Aufgaben, auswärtige Kulturpolitik, kulturordnungspolitische Gesetzesinitiativen, Filmförderung und Spitzensportförderung werden ohnehin gegenwärtig von den Bundesressorts betreut. Bayerns Kultusminister Hans Zehetmair könnte also Unrecht haben, wenn er dekretiert: "SPD und Grüne wollen ein Ministerium für etwas, was es nicht gibt".

Anders als es Zehetmair proklamiert, gibt es längst eine Bundeskulturpolitik nach dem Grundgesetz. Die "Bundeskulturzuständigkeit" auf Staatsministerebene im Bundeskanzleramt wie sie zurzeit praktiziert wird - ist allerdings die kompetenziell schwächste Form und begründet eher eine rhetorische Allzuständigkeit des Staatsministers der Kultur, als dass er - wie der wohl frustrierte Rücktritt Naumanns zeigte - echte Kompetenzen hätte. Weil Nida-Rümelin sich aber die Kooperationen mit den Ländern nicht verscherzen will, hat er selbst Abstand davon genommen, Bundeskulturminister mit erweiterten Zuständigkeiten zu werden.

Da die Zahl der Bundesminister verfassungsrechtlich nicht festgelegt ist, wäre die institutionelle Zusammenfassung diverser, oftmals verwaister Kulturreferate in Einzelministerien und Mittlerorganisationen geeignet, Planungsvorteile auf Bundesebene sicher zu stellen. Wie die internen Anfeindungen im Rahmen auswärtiger Kulturpolitik zwischen den Kulturattachés des AA und den Repräsentanten der Goethe-Institute zeigen, funktioniert diese kompetenzielle Zweckehe äußerst schlecht. Sachverständige waren sich etwa bei der Anhörung des "Auswärtigen Ausschusses" am 14. April 1998 einig, dass eine "Begradigung des Kompetenzwirrwarrs" (General-Sekretär der Goethe Institute Joachim Sartorius) unbedingt erforderlich sei, um eine effiziente Kulturaußenpolitik zu Gewähr leisten. Wie wichtig das wäre, belegt etwa auch die klägliche Stellung des deutschen Films im internationalen Machtgeschäft.

Einem budgetschwachen und kompetenziell eingeschränktem Bundeskulturressort werden bereits vorab Machtdefizite im Kabinett attestiert. Im Rahmen des Kabinettsprinzips (Art. 65 S. 3 GG) wäre aber ein Bundeskulturminister zumindest in die Lage, unmittelbarer die kulturelle Ausrichtung staatlichen Handelns zu fördern.

Kulturstaatliches Handeln kennt keine programmierbare Funktionserfüllung, wie es etwa das Sozialstaatshandeln kennzeichnet, sondern es liegt im Wesen kultureller Prosperität, dass zahlreiche Initiativen mit- und nebeneinander existieren können. Kulturstaatlicher Wettbewerb ohne Verdrängungstendenzen zwischen Bund und Ländern begründet noch keine Schräglagen auf dem Kultursektor.

Die Kompetenzen der Kultur resultieren nicht aus dem Grundgesetz oder der Definitionsmacht des Staates, sondern aus der Selbstbestimmung der Kulturszenen. Kulturpolitik kann darauf einen erheblichen Einfluss nehmen, aber für Länderegoismen, Duodez-Politik oder bundesstaatliches Kulturstaatsgehabe besteht weder heute noch morgen ein gesellschaftlicher Bedarf. Wer für Kultur optiert, kann gegen die beschriebenen kompetenziellen Aufwertungen eines Bundeskulturministeriums keine vernünftigen Einwände haben.

http://www.heise.de/tp/artikel/7/7829/1.html
>
<

Darstellungsbreite ändern

Da bei großen Monitoren im Fullscreen-Modus die Zeilen teils unleserlich lang werden, können Sie hier die Breite auf das Minimum zurücksetzen. Die einmal gewählte Einstellung wird durch ein Cookie fortgesetzt, sofern Sie dieses akzeptieren.

Cover

Mensch+

Upgrade-Revolution für Homo sapiens
Das neue Telepolis-Special

Ein neuer Bundespräsident?

Wulff will aussitzen, aber die Geduld ist am Ende. Soll er endlich, aber schnell seinen Hut nehmen?

abstimmen

Humanitäre Intervention als propagandistischer Normalfall

Peter Mühlbauer 20.10.2009

Interview mit Christoph Kampmann zur Geschichte eines Phänomens

In den letzten zwanzig Jahren begannen militärische Auseinandersetzungen mehrfach als "Humanitäre Interventionen". Der Historiker Christoph Kampmann hat entdeckt, dass die für solche Eingriffe eingesetzten Argumentationen nicht erst in der Ära nach dem Kalten Krieg entstanden, sondern weitaus früher zum Einsatz kamen.

weiterlesen
FOTOBLOG

Der schöne Schein

Firewall mit Windows

bilder

seen.by


TELEPOLIS