UK: Neue Verordnung erlaubt schrankenlose Überwachung am Arbeitsplatz

Armin Medosch 05.10.2000

Gewerkschaften protestieren und sehen Widerspruch zur ebenfalls in Kraft getretenen Charta für Menschenrechte

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Noch weniger zu lachen haben in Zukunft Angestellte in Großbritannien. Die sogenannte E-Ministerin Patricia Hewitt kündigte gestern eine Verordnung an, die es Unternehmen erlaubt, die gesamte Telekommunikation ihrer Mitarbeiter zu überwachen. Die Verordnung, die in Ergänzung zum RIP-Gesetz (Regulation of Investigatory Powers) erlassen wurde, tritt am 26. Oktober in Kraft. Die Gewerkschaften haben Widerstand angekündigt.

Zum Unterschied von der bisherhigen Regelung muss nicht mehr die Zustimmung beider Seiten in einem Kommunikationsvorgang zu dessen Aufzeichnung eingeholt werden. Das Aufzeichnen von Gesprächen mit Call Centers und anderen Kundenkontaktstellen war auch bisher schon gängige Praxis. Dabei war es aber üblich, dass Kunden darauf aufmerksam gemacht wurden, dass die Gespräche mitgeschnitten wurden. Die Sensationspresse berichtete fast täglich von Mitarbeitern, die gefeuert wurden, weil sie sich während der Arbeit Emails schlüpfrigen oder gar pornografischen Inhalts zugesandt hatten. Firmen hatten sich durch die Einbindung entsprechender Klauseln in Arbeitsverträge abgesichert.

Die Gewerkschaften kritisieren, dass die neue Regelung den Arbeitgebern nun völlig freie Hand gibt, jegliche Telekommunikation der Mitarbeiter ohne deren Zustimmung abzuhören. Dabei, so die Gewerkschafter, könnten den Arbeitgebern Dinge über Mitarbeiter bekannt werden, die ihnen missfallen, wie etwa sexuelle Orientierung oder politische Einstellungen. Arbeitgeber könnten diese Informationen missbrauchen, um Mitarbeiter später unter einem anderen Vorwand zu entlassen.

Ein wichtiges Anliegen war den Arbeitgebern wohl auch die "effektive Nutzung der Telekommunikationssysteme". Darunter ist z.B. Websurfing zu verstehen, das nicht der Arbeit dient. Die Gewerkschaften fordern, dass die neue Verordnung durch einen Verhaltenscode ergänzt wird. Dieser solle den nun nach Ansicht der Gewerkschaften einseitig ausgefallenen Vorschriften "vernünftige Grenzen" setzen. Es sollte möglich sein, dass jemand in der Mittagspause Preise für ein Flugticket recherchiert. Stundenlange Web-Sessions während der Arbeit hingegen könnten geahndet werden.

Die Gewerkschafter rechnen auch damit, dass die Verordnung zur Überwachung am Arbeitsplatz mit der Europäischen Menschenrechtskonvention in Konflikt gerät. Diese wurde am 2.Oktober zum Bestandteil britischen Rechts. Da Großbritannien keine Verfassung hat, die den Bürgern Grundrechte garantiert, ist die Europäische Charta der Menschenrechte eine Quasi-Verfassung, mit der Grundrechte wie das Recht auf Privatsphäre nun auch im britischen Recht fest verankert sind. Das RIP-Gesetz bezieht sich explizit auf diese Charta und postuliert, mit dieser im Einklang zu stehen. Bei Streitfällen in Zusammenhang mit der neuen Verordnung können sich Mitarbeiter auf die Menschenrechtskonvention berufen. Die Gewerkschaft werde das unterstützen und rechnet damit, dass es so früh zu einer Anfechtung der neuen Verordnung kommt.

http://www.heise.de/tp/artikel/8/8854/1.html
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