Nichts genaues weiß man nicht
Kleine Anfrage bezüglich Grams-"Haarfund" wirft nur neue Fragen auf
Die Antwort der Bundesjustizministerin auf eine Kleine Anfrage der PDS-Bundestagsfraktion zum angeblichen "Haarfund" des Wolfgang Grams stößt bei den Fragestellern auf Verwunderung. Es werden mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet.
Der Generalbundesanwalt hatte am 16. Mai 2001 mitgeteilt, die Ermittlungen zum Mordanschlag auf den damaligen Vorstandsvorsitzenden der Treuhandanstalt, Dr. Detlev Carsten Rohwedder hätten "durch die Anwendung neuer wissenschaftlicher Untersuchungsmethoden einen entscheidenden neuen Impuls erhalten." Nach dem nunmehr vorliegenden Ergebnis einer molekulargenetischen Untersuchung von Haaren, könne eine Haarspur zweifelsfrei Wolfgang Grams zugeordnet werden." Die Haarspur stammte den Angaben des BKA und der Generalbundesanwaltschaft von einem, 1991 am Tatort sichergestellten Frotteehandtuch. (Vergleiche: DNA-Analyse als Stimmungsmache?)
Dieser, nachträglich als so wichtig eingeschätzte Fund - das Handtuch mit acht Haarspuren - soll der jetzt vorgelegten Regierungsantwort zufolge, zehn Jahre lang unbeachtet im BKA gelagert worden sein.
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So wird die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke, ob "diese acht Haarspuren in den letzten zehn Jahren mit Haaren potentieller Tatverdächtiger verglichen wurden" mit "Nein" beantwortet. Zur Erläuterung heißt es: "Eine molekulargenetische Untersuchung auch von ausgefallenen, sogenannten telogenen Haaren wird erst seit Entwicklung des Verfahrens im Mai 2000 für die Fallbearbeitung eingesetzt". (Bundestagsdrucksache 14/6525)
Angesichts der Tatsache, dass Wolfgang Grams am 27. Juni 1993 nach einer spektakulären Schießerei auf den Gleisen im Bahnhof von Bad Kleinen, unter bis heute ungeklärten Umständen, an einem aufgesetzten Kopfschuss verstarb, erscheint es wenig glaubhaft, dass "zur Erstellung eines DNA-Identifizierungsmusters bei der Obduktion (angeblich lediglich) Blut entnommen wurde, jedoch keine Haare", wie es in der Antwort behauptet wird . Eine Auskunft, die auch Rechtsmediziner wie den Bremer Dr. Jürgen Holtz verwundern:
"Bei der Obduktion wurde doch die Kopfhaut des Grams um das Einschussloch asserviert. Dabei müssen Haare mitasserviert worden sein, die morphologisch mit denen am Frotteehandtuch vom Rohwedder-Tatort hätten abgeglichen werden können. Gerade bei solchen brisanten Obduktionen hätte ein Büschel Haare asserviert werden müssen, u.a. für toxikologische Untersuchungen."
Auch angesichts der Tatsache, dass man 1993 seitens des BKA, Wolfgang Grams zu den führenden Köpfen der "dritten RAF-Generation" zählte und man im BKA zum Zeitpunkt des Todes von Grams bereits zwei Jahre lang die "Haarspur" vom Rohwedder-Mord aufhob, erstaunt eine solche Mitteilung.
Warum hat man die Haare nicht bereits damals verglichen? Für einen solchen Vergleich wäre das neue, erst Jahre später zur Verfügung stehende, molekulargenetische Untersuchungsverfahren gar nicht notwendig gewesen. Dazu Dr. Holtz: "... eine morphologische Untersuchung der Haare (Form, Farbe, Besonderheiten) hätte natürlich auch schon 1993 durchgeführt werden können. Der Regierungsantwort zufolge wurden die auf dem Handtuch vorgefundenen acht Haare "in den vergangenen acht Jahren nicht mit Haarspuren an anderen mutmaßlichen Tatorten der 'RAF' verglichen."
Immerhin wurde das fragliche Frotteehandtuch, "im März 2001 auf serologisch auswertbare Anhaftungen untersucht. Es konnten keine derzeit verwertbaren Anhaftungen festgestellt werden."
Die Fragestellerin Jelpke resümiert angesichts dieser Regierungsauskunft über die bisherigen Ermittlungen und deren Ergebnisse: "Das alles spricht nicht für einen Durchbruch, sonder eher für durchsichtige Stimmungsmache nach langem Desinteresse".
http://www.heise.de/tp/artikel/9/9028/1.html- kenne das (11.7.2001 14:40)
- Nix für ungut (11.7.2001 12:32)
- ok (10.7.2001 23:17)
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