Spanien - gleichzeitig Ankläger und Verteidiger von Pinochet?

Ralf Streck 11.07.2001

Chiles Ex-Diktator kommt nicht für seine Verbrechen vor Gericht; Spanien steht im Verdacht seine Verteidigung bezahlt zu haben

Es war nicht anders zu erwarten und ist nun endgültig klar: Chiles Ex-Diktator Augusto Pinochet wird nicht der Prozess gemacht. Nicht einmal für einen winzigen Teil der Verbrechen, wegen denen er konkret angeklagt worden ist, der so genannten Karawane des Todes vom Oktober 1973. Wegen Beihilfe zur Entführung oder Ermordung von mehr als 70 politischen Gegnern sollte der zur Verantwortung gezogen werden. Statt dessen erklärte der sechste Senat des chilenischen Berufungsgerichtes den früheren Diktator am Montag für verhandlungsunfähig.

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Die Richter gaben mit zwei zu einer Stimme dem Einspruch der Familie statt, wonach der einstige Diktator "vorübergehend" nicht verhandlungsfähig sei. Die Familie hatte eine starke Altersdemenz von Pinochet ins Feld geführt. Da bei dem 85jährigen kaum mit einer Besserung der Demenz zu rechnen ist, dürfte damit das Verfahren endgültig beendet sein.

So sahen es auch mehrere Tausend Demonstranten, die sich in der chilenischen Hauptstadt Santiago Straßenschlachten mit der Polizei geliefert haben. Unter Rufen wie "Wir wollen Gerechtigkeit!" lief am Montagabend eine Protestzug zur zentralen Plaza de Armas. Dort sollen sie mehrere Busse der Armee mit Steinen haben, worauf die Polizei Tränengas und Wasserwerfer gegen die Demonstranten eingesetzt habe, erklärte die Polizei. Zahlreiche Menschen wurden festgenommen.

Dabei erinnert alles an die Vorgänge um die geplante Auslieferung von Pinochet 1999 von London nach Spanien. Kurz davor, wurde behauptet, habe sich der Gesundheitszustand verschlechtert. Pinochet saß in London in Hausarrest wegen des Haftbefehls und Auslieferungsantrags des spanischen Richters Garzón. Wegen seiner prekären gesundheitlichen Situation wurde letztlich aus humanitären Gründen auf die Auslieferung verzichtet.

Dass das Ganze nur Theater war, machte der Ex-Diktator noch bei der Ankunft in Chile klar. Wie durch ein Wunder erhob sich der Schwerkranke dort plötzlich aus seinem Rollstuhl. Auch kurz vor der Entscheidung des chilenischen Gerichts verschlechterte sich Pinochets Gesundheitszustand letzte Woche wieder, so dass er in ein Militärkrankenhaus eingeliefert wurde. Am Wochenende wurden Gerüchte gestreut, der Diktator sei gestorben. Nun ist erneut mit einer von Pinochets Wiederauferstehungen zu rechnen.

Real hatte niemand Interesse an der Verurteilung des Diktators. Spanien, Chile und England hatten in einem Abkommen vereinbart, über die humanitäre Schiene aus dem Schlamassel um Pinochet zu kommen. Diese Linie wurde nun bis zum bitteren Ende durchgezogen.

England wollte Pinochet loswerden, Chile wollte keinen Ärger mit den mächtigen Militärs und Spanien wollte sich nur vor der Welt als Rächer der Menschenrechte präsentieren, um eigene Menschenrechtsverletzungen aktuell und in der Geschichte zu verdecken. Den Ex-Diktator tatsächlich vor Gericht zu stellen, wie es der Haftbefehl von Baltasar Garzón nahe gelegt hatte, war nie beabsichtigt. Als die Auslieferung wahrscheinlich wurde, begann eine eilige Reisediplomatie höchster spanischer Regierungsmitglieder, um sie zu verhindern. Spanien fürchtete einen Boykott seiner wirtschaftlichen Interessen in Chile.

Inzwischen verdichten sich Hinweise, dass ausgerechnet Spanien die Pinochet-Verteidiger bezahlt, also Ankläger und Verteidiger zugleich war. Über die 1998 noch staatliche Werft Bazán sollen die Gelder geflossen sein. Letzte Woche hat jedenfalls der chilenische Kongress Unterlagen in Spanien angefordert, die das belegen sollen. Guillermo Ceroni, Mitglied der Partei für die Demokratie (PPD) erklärte: "Wir sind bereit eine Gruppe nach Spanien zu schicken, um mit den Verantwortlichen zu sprechen". Ceroni fügte an, die Gelder an die Pinochet-Verteidigung seien geflossen, um den Vertrag zum Bau von U-Booten nicht zu verlieren.

Im Dezember 1997, ein gutes halbes Jahr vor dem spanischen Haftbefehl gegen Pinochet, war ein Vertrag mit dem chilenischen Militär über den Bau von zwei U-Booten im Wert von etwa 720 Millionen Mark geschlossen worden. Den wollten die chilenischen Militärs wegen dem spanischen Haftbefehl gegen den General kündigen.

Dem spanischen Rechnungshof ist nun die Zahlung von 546 Millionen Peseten (etwa 6,5 Millionen Mark) 1998 von Bazán an die Firma Seapoint Enterprises mit Sitz auf den für Geldwäsche und besonderen Transaktionen beliebten Virgin Islands aufgefallen. Der Vertrag mit Seapoint beschränkt sich auf "Vermittlung". Doch um was es dabei ging ist nicht klar. Der Rechnungshof stellte ein Fehlen jeglicher Information darüber fest. "Es gibt nur den von beiden Seiten unterzeichneten Vertrag und die Bestätigung über die Bezahlung". Bazán habe keinerlei Information darüber geliefert, die eine Analyse der Tätigkeit von Seapoint zulassen würden. Eine nötige öffentliche Ausschreibung wurde nicht durchgeführt.

In der regierungsnahen spanischen Zeitung El Mundo vermutet man den neuen Erzfeind, Deutschland, hinter den Anschuldigungen. Mit "langer Hand" versuche Deutschland so den Kampf um den Auftrag für mehrere Fregatten an Land zu ziehen, vermutet El Mundo. Der Auftrag im Wert von über zwei Milliarden Mark solle an Blohm und Voss gehen. Bekannt ist, dass die Beziehungen zwischen Madrid und Berlin mehr als angespannt sind, da Madrid immer wieder Alleingänge unternimmt und versucht. erpresserisch seine Ziele, vor allem Gelder aus den Kohäsionsfonds der EU, zu sichern.

http://www.heise.de/tp/artikel/9/9052/1.html
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