Nachdenkpause über Filtermaßnahmen gegen US-Nazi-Portal in Frankreich
Wie schon im Prozess gegen Yahoo will Richter Jean-Jacques Gomez zum Fall erst einmal Experten hören
Der Richter Jean-Jacques Gomez, der bereits in einem Prozess gegen Yahoo aufhorchen ließ, hat gestern entschieden, dass er am 4. September erst einmal Experten zu der Frage anhören will, ob französischen Bürgern der Zugang zum Hass-Portal front14.org gesperrt werden soll.
Begonnen hatte alles mit einer Klage der neu gegründeten Internationalen Aktion für die Gerechtigkeit J'accuse gegen 13 französische Internetprovider, die den Zugang zu front14.org nicht sperren wollten. Das Portal beherbergt ausschließlich Sites, die rassistische und antisemitische Inhalte verbreiten. Der Verband der französischen Internetprovider AFA wehrt sich mit dem Argument, dass es technisch unmöglich sei, eine solche Blockierung durchzuführen (Klage gegen französische Internetprovider).
"Faschisten aller Länder vereinigt euch! " schrieb die Tageszeitung L'Humanité in einem Artikel über das inkriminierte Portal front14.org. "Brennender Davidstern, Hitlerportraits, Hakenkreuze und Ku Klux Klan: auf front14 ist alles zu haben!", heißt es weiter. Inhalte also, die auf französischem Territorium illegal sind. Nun muss Richter Jean-Jacques Gomez versuchen, nationales Recht im internationalen Netz umzusetzen. Eine weitere Schwierigkeit für die richterliche Entscheidung stellt die Tatsache dar, dass Internetprovider angeklagt wurden, die nur Inhalte durchleiten und nicht die eigentlichen Autoren von in Frankreich illegalen Inhalte. J'accuse blieb, so argumentierte die Organisation, auch keine andere Wahl, denn der Provider befindet sich in Alaska. Die Autoren verwenden Pseudonyme.
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Doch die Chancen, dass Richter Gomez die geforderten Filtermaßnahmen gegen front14.org am 4. September befürworten könnte, sind groß, denn das zur Zeit diskutierte Projekt zu einem Gesetz für die Informationsgesellschaft (LSI) sieht im Artikel 11 vor, dass " der Präsident des Gerichts erster Instanz Internetprovidern in Form einer einstweiligen Verfügung Maßnahmen vorschreiben kann, die dem Schaden, der durch Inhalte von Online-Diensten verursacht wird, ein Ende setzen. Wie beispielsweise Maßnahmen, die den Zugang verhindern." Außerdem sieht das Gesetz vor, dass die Richter, falls die eigentlichen Autoren oder Betreiber von illegalen Sites nicht greifbar sind, auch auf Provider, die nur die Inhalte durchleiten, zurückgreifen können. Doch das LSI soll erst 2002 endgültig beschlossen werden (Frankreich verpasst sich ein Internetgesetz).
Richter Gomez und das Pariser Gericht erster Instanz haben gestern für J'accuse und ihren Präsidenten Marc Knobel bereits eine Beschäftigung für den Sommer gefunden: Bis zur nächsten Anhörung im September soll eine Liste aufgestellt werden, die diejenigen Sites von front14 anführt, die einen offensichtlich illegalen Inhalt aufweisen. Mit besonderem Augenmerk auf französische Autoren. Eine Monsteraufgabe, denn das US-Portal beherbergt über 400 Sites, deren Inhalte nicht unbedingt immer illegaler Natur sind und daher auch nicht einfach auf rechtlich einwandfreie Weise pauschal blockiert werden dürfen, wie das J'accuse verlangt hat.
Gomez will jedenfalls seine Überlegungen bis zum September vertiefen und auch auf ethische Fragen ausweiten. J' accuse zeigte sich mit dieser Entscheidung des Richters zufrieden, die Debatte auch auf ethischer Ebene führen zu wollen, da bislang nur Argumente rein technischer Natur aufgeführt worden seien. Auch die AFA freut sich, denn man ist der Meinung, der Richter sei der Argumentationslinie des Providerverbandes gefolgt, indem er darauf verzichtete, ein ganzes Portal zu sperren, da vielleicht nicht alle Sites illegale Inhalte aufwiesen. Überdies stehen offenbar jetzt erst einmal auch die (französischen) Betreiber der Websites im Visier, insoweit sie identifiziert werden können. Dass es allerdings technisch unmöglich sei, die Blockade eines Portals für französische Bürger durchzuführen, darin gab Gomez der AFA nicht Recht.
Wie schon im Yahoo-Fall verschob Gomez wieder einmal die Anhörung, um zunächst einmal bekannte Experten - "grands témoins de lInternet" - für beide Seiten vor einer Entscheidung zu hören. Die Internetprovider sollten allerdings weniger auf die technische Unmöglichkeit pochen, da Yahoo dies auch gemacht hatte - und dabei baden ging, zumal das Unternehmen für Werbung mittlerweile just auf geografische Lokalisierung setzt.
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