Wer tanzt, demonstriert nicht
Bundesverfassungsgericht erkennt weder die Loveparade noch die alternative Fuckparade als Demonstration an
Nach dem Streit um die virtuelle Demo gegen die Abschiebungspraktiken der Lufthansa (Justizministerium verneint Recht zur Online-Demo), hat sich nun die Debatte um die freie Meinungsäußerung und das Versammlungsrecht wieder in den physischen Raum verlagert. Die heiß diskutierte Frage lautet, ob eine Veranstaltung, bei der die Teilnehmer auch tanzen und Musik hören bzw. machen, meinungsbildend wirkt und insofern als Demonstration im Sinne des Versammlungsrechts der Verfassung gewertet werden muss. Konkret geht es um die Love Parade und die Fuckparade in Berlin, die beide für nächsten bzw. diesen Samstag von ihren Veranstaltern als Demonstration beim Polizeipräsidenten in Berlin beantragt worden waren.
Die Polizeispitze hatte Mitte Mai beiden Veranstaltern - der Planetcom für die Love Parade und dem Frankfurter DJ Trauma XP alias Martin Kliehm für die Fuckparade - mitgeteilt, dass die Anmeldungen nicht entgegengenommen würden und von öffentlichen Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes keine Rede sein könne. Beiden Paraden war in den vergangenen Jahren der Demonstrationsstatus allerdings offiziell zugesprochen worden.Die Auseinandersetzung um die beiden Veranstaltungen ging daraufhin durch alle gerichtlichen Instanzen und wurde am Donnerstag nun vom Bundesverfassungsgericht "unanfechtbar" entschieden. Die Karlsruher Richter haben einstimmig beschlossen, dass "die 'Fuckparade' und die 'Love Parade' nicht als Versammlungen einzuordnen" sind. Beiden Veranstaltungen wird damit der Demonstrationsschutz nach Art. 8 Grundgesetz (GG) nicht gewährt. Das bedeutet, dass die Organisatoren die gesamten Kosten für Straßensperrungen oder Müllbeseitigung selbst tragen müssen.
Ist die Fuckparade eine reine Spaßveranstaltung?
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Dass die Love Parade vor allem eine kommerzielle Veranstaltung ist und die politische Meinungsäußerung bei dem Techno-Spektakel höchstes am Rande stattfindet, bezweifeln die meisten Rechtsexperten nicht. Doch dass auch die Fuckparade, die sich seit Jahren bewusst gegen die Love Parade positioniert und für die Verdrängung der Clubkultur aus den Innenstädten sowie für die Rückeroberung der Stadtviertel durch subkulturelle Minderheiten kämpft, keine öffentliche Versammlung im Sinne des Grundgesetzes sein soll, ist auch in der Fachwelt heftig umstritten.
So hatte selbst das Berliner Verwaltungsgericht der Fuckparade noch den Versammlungscharakter zuerkannt, weil die Verbreitung zahlreicher Handzettel beabsichtigt sei, auf denen das Anliegen der Veranstaltung ausführlich und für jedermann verständlich dargestellt werde. Vor diesem Hintergrund komme dem Umzug, bei dem im vergangenen Jahr rund 10.000 Teilnehmer zu harten Beats hinter rund 45 Wagen durch Berlin-Mitte zogen, nicht ausschließlich das Gepräge einer "Spaßveranstaltung" zu, deren Zweck in keiner Weise auf die Vermittlung bestimmter Inhalte angelegt sei. Dem Element der Meinungskundgabe werde daher ausreichend Rechnung getragen.
Doch dieser Entscheidung wollten sich weder die Richter vom Oberverwaltungsgericht Berlin noch die vom Bundesverfassungsgericht anschließen. Der anerkennenswerte Umstand, dass sich die Fuckparade gegen die Schließung von Clubs und die Auflösung von Partys, gegen die "Reinigung" der Hauptstadt "von allem, was anders ist" und gegen die kommerzialisierte "Love Parade" als "Pseudo-Demo" richte, so die Entscheidung, könne der Veranstaltung das "Gesamtgepräge als Massenspektakel oder Volksbelustigung" nicht nehmen. Das Schwergewicht der Veranstaltung liege - wie auch bei der "Love Parade" - auf dem Gebiet der Unterhaltung. Die Meinungskundgabe sei also nur "beiläufiger Nebenakt".
Meinungskundgaben bei Tanzmusik reichen nicht
Vollkommen will das Bundesverfassungsgericht mit dieser Entscheidung Veranstaltungen, die "ihre kommunikativen Zwecke unter Einsatz von Musik und Tanz verwirklichen", allerdings nicht von der Versammlungsfreiheit ausschließen. Geschützt durch Art. 8 GG sei in solchen Fällen die kommunikative Einflussnahme auf die öffentliche Meinung, um auf die zukünftige Durchführung solcher Veranstaltungen hinzuwirken - nicht aber das Abhalten der Musik- und Tanzveranstaltung selbst. "Eine Musik- und Tanzveranstaltung wird jedoch nicht allein dadurch insgesamt zu einer Versammlung im Sinne des Art. 8 GG", stellen die Richter schließlich klar, "dass bei ihrer Gelegenheit auch Meinungskundgaben erfolgen."
Der Richtspruch wirft die Frage auf, wie die Zukunft einer zeitgemäßen Form des öffentlichen Ausdrucks aussehen soll. Veranstalter anderer alternativer Paraden wie der Berliner Hanfparade oder dem Hamburger Sundance-Techno-Spektakel fürchten nun, dass das Demonstrationsrecht - wie vom ehemaligen Innensenator Berlins Eckart Werthebach vorgesehen - noch weiter eingeschränkt wird. Gilt eine Versammlung in Zukunft schon deshalb nicht mehr als Versammlung, nur weil auf ihr auch Techno-Musik gespielt, getanzt und sich dabei amüsiert wird?
Fun-Faktor verbindet sich wieder mit Protest
Die Gleichbehandlung von Love- und Fuckparade findet Dieter Rucht vom Wissenschaftszentrum für Sozialforschung in Berlin jedenfalls "nicht richtig". Für den Demonstrationsforscher, der seit über 20 Jahren Buch führt über große, in den Medien Beachtung findende Protestzüge, lässt sich bei der Fuckparade durchaus eine politische Meinungsäußerung erkennen. Generell sei von einer politischen Demo immer eher dann auszugehen, wenn sich "Gegnerschaft und Ablehnung" zu etwas erkennen lasse. Eine vages Eintreten für "Humanität, Frieden und Eierkuchen" reiche dagegen nicht aus, um als Versammlung mit entsprechendem Grundrechtsschutz anerkannt zu werden.
Generell hat Rucht in den letzten Jahren festgestellt, dass sich der Fun-Faktor "wieder mit Protest verbindet." Er verweist beispielsweise auf die Roller-Blade-Nights in Berlin, mit denen Skater ihr "Recht auf Straße" zum Ausdruck bringen. Dass darunter auch viele Freaks anzutreffen seien, die "einfach nur mitrollen wollen", ändere am politischen Charakter der "Kundgebung" nichts.
Die Organisatoren der Fuckparade wollen sich dem umstrittenen Richtspruch jedenfalls nicht gänzlich beugen. Sie haben nun zu einem Protestumzug aufgerufen, mit der sie für neue Demonstrationsformen demonstrieren wollen. Die Route soll - anders als die geplante, aber von den Organisatoren aus Geldmangel nicht kommerziell durchführbare Fuckparade - vom Frankfurter Tor in Friedrichshain zum Rosa-Luxemburg-Platz in Mitte führen. "Wir wollen unsere Meinung kund tun", sagte Mitorganisator Wolle XDP in einem Interview mit dem Radiosender Fritz, "und lassen uns in der Wahl der Mittel nicht beschränken." Die Radiofritzen unterstützen die Organisation zumindest ideell: sie haben die Fuckparade ins Radio verlegt und spielen am Samstag zwischen 14 und 18 Uhr die von dem Umzug her bekannten Trommelbeats.
KitKatClub demonstriert für hedonistische Aufklärung
Stattfinden wird am Sonnabend in Berlin zudem auch der vom legendären KitKatClub organisierte "Carneval Erotica", mit dem sich "die hedonistische Aufklärung" den öffentlichen Raum erkämpfen will.
Gegen Vorurteile, die das klerikal-asketische Alt-68er-Establishment in Politik und Medien ganz bewusst kultivieren, um die Vorherrschaft ihrer eigenen Alterskohorte gegen die Ansprüche der nachwachsenden Generationen zu verteidigen, setzen wir das Modell eines Hedonismus Neuen Typs. Anders als der Hedonismus eines Epikur, der tatsächlich ein starkes Element von Weltflucht beinhaltete, gehen wir davon aus, dass die Einmischung in die öffentlichen Angelegenheiten, das demokratische Ringen um politische Machtteilhabe Aufgaben sind, denen sich ein wohlverstandener Hedonismus keinesfalls verweigern darf.
Aus dem Manifest zum Carneval Erotica
Durch das Verbot der Fuckparade erhält der von 16 Uhr an über den Kudamm ziehende "Karnevalsumzug" nun ein neues Gewicht, hoffen die KitKatClubber. Auf ihrer Homepage wettern sie gegen die "ernsthaften Versuche, eine ganze Generation ihrer Ausdrucksmittel zu berauben." Die 30-40jährigen, die trotz ihres Alters immer noch nicht das biedere Leben führen, "wie unsere gleichaltrigen Volksvertreter", werden aufgefordert, auf die Straße zu ziehen: "Wir haben andere Wertesysteme und Vorstellungen von einem erfüllten und sinnvollen Leben! Das ist keine Frage des Alters".
Eine weitere Protestkundgebung ist an der Elbe geplant. Die für den Sonnabend angesetzte syncron#01-demo in Hamburg wurde zwar auch von der dortigen Versammlungsbehörde verboten. Ursprünglicher Anlass der "Demo" war es, den Grundgedanken der Berliner Loveparade aufzugreifen und neu zu interpretieren, so die Veranstalter, "da diese sich in einem Netz aus juristischen, politischen, kommerziellen und inhaltlichen Fallstricken verheddert hat." Stattfinden soll der Umzug mit 15 Wagen am Samstag dennoch. Jetzt geht es darum, mit Technofans "aus aller Welt für die Freiheit des 'kulturellen Ausdrucks im öffentlichen Raum' zudemonstrieren."
Love Parade wird zum Straßenfest
Die Love Parade wird dann nächste Woche trotz des rechtlichen Hickhacks am 21.7. durch den Tiergarten ziehen. Erstmals trägt Planetcom die Kosten für Reinigung, Straßensperren und Sicherheitsvorkehrungen in Höhe von 670.000 Mark selbst, da die Veranstaltung eben nur als normales Straßenfest genehmigt ist. Ursprünglich sollte das Liebesfestival diesen Samstags über die Bühne gegen, doch eine Umweltschutzinitiative hatte bereits vor Planetcom den Termin belegt und zieht nun morgen über die Straße des 17. Juni rund um die Siegessäule.
Planetcom rechnet für dieses Jahr aufgrund der Terminunsicherheit mit 1,5 Millionen Mark Verlust. Angeblich seien alle großen Sponsoren bis auf einen abgesprungen. Fürs nächste Jahr hat die Agentur daher dem Berliner Senat bereits ein Ultimatum gestellt: "Bis zum 15. September muss Einigkeit herrschen über Ort, Termin und Strecke der Love Parade 2002", fordert Sprecher Enric Nietzsche: "Ansonsten gibt es nächstes Jahr keine deutsche Love Parade mehr."
http://www.heise.de/tp/artikel/9/9083/1.html- Nur noch kommerzielle Interessen ? (17.7.2001 17:59)
- Dazu Dr. Motte: (17.7.2001 17:49)
- Wie genau erklärt man das jetzt nochmal? (17.7.2001 13:57)
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