"Schily hat zu kurz gegriffen"
Journalistenverbände kritisieren Entwurf für Informationsfreiheitsgesetz
George W. Bush mag keine E-Mails. Er regiert ganz wie ehemals Helmut Kohl lieber mit dem Telefon, statt per E-Mail. Nicht die Technikphobie, sondern die Angst vor Transparenz treibt ihn dazu. Denn jederzeit könnten nicht nur Journalisten über das Gesetz über die Informationsfreiheit an die Post kommen. Bush weiß, was ihm blühen könnte. Denn schon in Texas hatten die Behörden seinen Arbeitskalender an die Medien herausgeben müssen und damit seinen Arbeitsstil offenbart: Zweistündige Mittagspausen, kurzes Aktenstudium.
In Deutschland ist der Bundeskanzler vor solcher Transparenz noch lange geschützt. Trotz des Aktenskandals im Bundeskanzleramt hat bis heute kein Politiker vorgeschlagen, wie solche Umtriebe künftig verhindert werden können. Allerdings könnte künftig trotzdem mehr Wind durch die Amststuben wehen: Das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt nicht nur Journalisten, sondern allen Bürgern den Blick in den Aktenschrank. Dass sich dies allerdings eher als theoretischer Anspruch herausstellen könnte, befürchteten jetzt Journalistenverbände, die den Entwurf unter die Lupe genommen haben.
Informationsfreiheitsgesetz als Informationsverhinderungsgesetz
Der Deutsche Journalistenverband (DJV) bezeichnete das Gesetz jüngst in seiner Verbandszeitschrift "Journalist" als "Informationsverhinderungsgesetz." Und auch der kürzlich gegründete Journalistenverband "Netzwerk Recherche" zeigt sich unzufrieden: "Schily hat zu kurz gegriffen", urteilte der Vorsitzende Thomas Leif, der Chefreporter Fernsehen beim Südwestrundfunk in Mainz ist. Der Entwurf falle hinter die schon bestehenden Landesgesetze in Brandenburg, Schleswig-Holstein und Berlin zurück. Das neue Gesetz solle möglichst wenige Ausnahmen vom Recht auf Akteneinsicht vorsehen.
Zu einer restriktiven Informationspraxis könnte jedoch führen, dass kein Anspruch auf Informationszugang besteht, wenn der "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt wird" oder wenn es sich um Informationen aus einem "laufenden Verwaltungsverfahren" handelt. Leif: "Gerade Verwaltungsverfahren, die noch nicht abgeschlossen sind, interessieren die Öffentlichkeit jedoch mehr als "vollendete Tatsachen"." Das IFG sei damit restriktiver als der bereits bestehende journalistische Auskunftsanspruch nach den Landespressegesetzen. So darf die Auskunft bei schwebenden Verfahren nur dann verweigert werden, wenn die Auskunft die sachgerechte Durchführung des Verfahrens vereiteln, erschweren, verzögern oder gefährden würde. Der bloße Hinweis auf ein schwebendes Verfahren reiche in dem Falle nicht aus.
Unverständlich sei auch, dass der deutsche Gesetzentwurf gar keine Fristen für die Antragsbearbeitung vorschreibt. Lediglich aus der Verwaltungsgerichtsordnung ergibt sich, dass ein Antragsteller nach drei Monaten wegen Untätigkeit klagen kann. "Klare Zeitvorgaben" seien deshalb "unerlässlich". Die Landesgesetze in Schleswig-Holstein ("unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats") und in Berlin ("unverzüglich") sehen dies vor.
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Unzufrieden zeigt sich "Netzwerk Recherche" auch mit dem Gebühren-Höchstsatz von bis zu 1.000 Mark. Erfahrungen mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG) hätten gezeigt, dass einige Behörden den zulässigen Gebührenrahmen weitgehend ausgeschöpft haben. Deshalb hatte auch der Europäische Gerichtshof die abschreckende deutsche Gebührenpraxis beanstandet. Um auch künftig eine abschreckende Praxis zu vermeiden, sollte der Höchstsatz deutlich gesenkt werden. Eine Gebührenbefreiung sei zudem im Referentenwurf nur sehr vage gehalten und auf den "Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der Billigkeit" beschränkt.
Der "Freedom of Information Act" in den USA sehe hingegen einen Gebührenerlass vor, wenn die gewünschten Informationen dazu beitragen, dass die Öffentlichkeit einen besseren Einblick in die Arbeit der Regierung erhält und der Antragsteller keine eigenen geschäftlichen Interessen verfolgt. Journalisten und Mitarbeiter nichtkommerzieller wissenschaftlicher Einrichtungen werden ausdrücklich als Vertreter von Berufsgruppen genannt, bei denen grundsätzlich ermäßigte Gebühren gelten, die unter Umständen sogar ganz erlassen werden können. "Netzwerk Recherche" plädiert dafür einen ähnlichen Passus in das deutsche Gesetz aufzunehmen. Denn "eine moderne, transparente Verwaltung darf nicht an Refinanzierungsüberlegungen scheitern, sondern sollte Anfragen von öffentlichem Interesse als normale "Demokratiekosten" behandeln."
Defizite sieht der Verband auch in dem Versäumnis Bundesbehörden zu verpflichten Organisations- und Aktenpläne sowie Antworten auf Bürgeranfragen von allgemeinem Interesse im Internet zu veröffentlichen. Nur wenn die Bürger wissen, wer was macht, sind sie ja auch in der Lage, gezielte und möglicherweise erfolgreiche Anträge zu stellen.
Diskussionsmüde Verbände
Das Bundesinnenministerium geht nun pünktlich zur Sommerpause mit dem Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) wieder in die interne Beratung. Sechs Wochen lang konnten Bürger den Entwurf diskutieren. Damit hatte zum ersten Mal überhaupt in der Geschichte der Bundesrepublik ein Ministerium einen noch nicht abgestimmten Gesetzesentwurf in der breiten Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt - Abstimmungen mit Verbänden hat es in der Vergangenheit jedoch sehr wohl bereits gegeben. Diese hielten sich leider zurück und nahmen das Diskussionsforum nur "privat" wahr wie Manfred Redelfs von Greenpeace, der auch im "Netzwerk Recherche" aktiv ist.
Zentrale Kritikpunkte der Bürger waren neben den weitreichenden und schwammig formulierten Ausnahmeregelungen die fehlende Regelung darüber, wann Dokumente nach Antragstellung freigegeben werden müssen, sowie die Kostenfrage. Da sich das IFG an das Umweltinformationsgesetz anlehnt, können Kosten bis zu 1000 Mark entstehen - zuzüglich Aufwandskosten für Kopien. Dadurch können durchaus prohibitive Kosten entstehen. Nicht zu allen Einwänden nahm das Ministerium Stellung, signalisierte jedoch bei einigen, die Anregung aufzunehmen.
Schade ist, dass der Vorstoß des Ministeriums den sonst so engagierten SPD-Abgeordnete Jörg Tauss davon abgehalten hat, sich mit seinem offenen Internet-Diskussionsforum "Moderner Datenschutz" dem Thema zu widmen. Spätestens jedoch wenn der Kabinettsentwurf vorliegt, dürfte es für die Abgeordnete keine Bedenken mehr geben, sich zu äußern.
Bewegung in den Ländern
Nach Brandenburg, Schleswig-Holstein und Berlin haben übrigens auch Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Bremen einen Gesetzesentwurf in der Pipeline. Die Südländer scheinen sich jedoch etwas schwer zu tun mit der staatlichen Transparenz: In Baden-Württemberg lehte Rot-Grün einen IFG-Entwurf der Repbulikaner ab, ohne jedoch einen eigenen vorzulegen. Auch in Bayern lehnte die CSU einen IFG-Entwurf Anfang Juli ab.
In Sachsen wird ein von der Landes-SPD eingebrachter Entwurf immerhin jetzt im Innenausschuss diskutiert - ganz ähnlich auch in Hessen, wo der Entwurf von den Bündnisgrünen eingebracht wurde. Allerdings zeigte sich Innenminister Bouffier (CDU) schon im Vorfeld skeptisch: "Ich glaube nicht, dass dies die demokratische Willensbildung befördert."
http://www.heise.de/tp/artikel/9/9182/1.html- Re: rot-grün in Baden-Württemberg? (3.8.2001 21:29)
- Link zum Netzwerk Recherche (30.7.2001 8:55)
- Link zum Netzwerk Recherche (30.7.2001 8:54)
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