Den Fuß in der elektronischen Fessel
Nach einem Jahr Modellprojekt "Elektronischen Fußfessel" stellt das wissenschaftlich begleitende Max-Planck-Institut den Erfolg des Versuches fest
Der Justizvollzug ist eine umstrittene Form der Verwahrung von Straftätern. Zunehmend hat sich erwiesen, dass er v.a. bei Kleindelikten kaum noch zu finanzieren ist. In Deutschland ist der Strafvollzug (bisher) kein Markt für Privatanbieter, im Gegensatz zu den USA, wo es privat geführte Haftanstalten gibt (Vgl. Die Gefängnisbranche boomt).
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Kein Wunder also, dass seit Jahren intensiv nach Alternativen gesucht wird. Aber was tun mit den Delinquenten - wie die Bewegungsfreiheit einschränken ohne sie in ein Gefängnis zu bringen? Die elektronische Fußfessel ist ein Gerät, mit dem ein Straftäter überwacht werden kann, ohne weggesperrt zu werden. Seit 15 Jahren ist das elektronische Monitoring in den USA (Vgl.Gefängnis unter freiem Himmel) im Einsatz, inzwischen auch in Holland, Schweden und Großbritannien. In der Schweiz, Belgien, Italien und Frankreich laufen Versuche.
In Deutschland brachte1997 das Land Berlin einen Gesetzentwurf für einen zeitlich begrenzten Modellversuch ein. Die anschließende Debatte war heftig und kontrovers, denn den Konservativen ist die Methode zu wenig abschreckend und für die Linke ist es der Einstieg in den totalen Überwachungsstaat. Letztlich war es Hessen, das als erstes Bundesland im Mai 2000 den Test der Überwachungsapparatur startete(Vgl.Hessen testet als erstes deutsches Bundesland elektronische Fußfessel).
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Die wissenschaftliche Begleitung des Modellprojekts übernahm das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Die erste Hälfte des zweijährigen Modellprojekts ist abgeschlossen und die Zwischenbilanz fällt positiv aus.
Rechtlich zulässig
Im März 2001 entschied das Landgericht Frankfurt am Main, dass die elektronische Fußfessel weder gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verstoße, noch dessen Recht auf Freiheit der Person unzulässig einschränke. Nicht zuletzt beruht diese Art der Überwachung auf der Zustimmung des Betroffenen, alternativ kann immer in die Haftanstalt eingerückt werden. Das Gericht stellte fest:
Die mit Einverständnis des Verurteilten erteilte Weisung, sich im Rahmen der Bewährungsüberwachung der Kontrolle durch eine so genannte elektronische Fußfessel zu unterziehen, verstößt nicht gegen geltendes Recht.
Gruppe der elektronisch Überwachten
Der "elektronisch überwachte Hausarrest" - so heißt das offiziell - kann angeordnet werden bei: Strafaussetzung zur Bewährung (§§ 56 ff. StGB), Bewährung (§§ 57 f. StGB), Weisung innerhalb der Führungsaufsicht (§§ 68 ff. StGB), Untersuchungshaft (§ 116 StPO) und einem Gnadenaktes entsprechend der Hessischen Gnadenordnung. Vorgeschlagen wurden im ersten Jahr insgesamt 62 Fälle, von denen 27 die elektronische Fessel um den Fuß montiert bekamen. Personen für den Ersatzvollzug vorschlagen können vom Angeklagten bis zum Richter praktisch alle am Justizprozess Beteiligten. Der Hauptteil der elektronisch Überwachten waren letztlich Untersuchungshäftlinge und Straftäter mit Bewährung.
| Anfrage im Rahmen von | nehmen teil |
nehmen |
noch offen | Summe |
| Strafaussetzung zur Bewährung | 11 | 27 | 6 | 44 |
| Vermeidung des Widerrufs der Bewährung | 6 | 0 | 1 | 7 |
| Strafrestaussetzung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Vermeidung von Untersuchungshaft | 8 | 0 | 0 | 8 |
| Gnadenentscheidung | 2 | 0 | 0 | 2 |
| Führungsaufsicht | 0 | 0 | 0 | 0 |
| nicht vorgesehene Fälle | 0 | 1 | 0 | 1 |
| Summe | 27 | 28 | 7 | 62 |
| davon noch an der Fußfessel | 11 | |||
| davon Maßnahme beendet | 13 | |||
| davon Maßnahme widerrufen/abgebrochen | 3 |
System
Überwacht wird durch Funksignale, die per Telefon übertragen werden. Das nennt sich Aktivsystem. Der am Fuß fest montierte Sender funkt ein Empfangsgerät in der Wohnung der überwachten Person an, das über den Telefonanschluss mit einem Rechner der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung verbunden ist.
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| Verbindungssystem elektronische Fußfessel (Bild |
Das Global Positioning System (GPS) kommt in Deutschland nicht zum Einsatz, weil es zu teuer und unnötig ist, wie Markus Mayer vom Max-Planck-Institut auf Anfrage von Telepolis erklärte. Er meint zudem, GPS habe zu viele Funklöcher, z.B. in Tiefgaragen und Kellern. Bei der grundsätzlichen Entscheidung gegen GPS hatte auch die gezielte Störung der Signale für die für nichtmilitärische Nutzung bis Mai vergangenen Jahres eine entscheidende Rolle gespielt (Vgl. Global Positioning System ist jetzt für die zivile Nutzung genauer).
Betreuung
Betreut werden die mit der Fußfessel Überwachten von durch speziell für dieses Projekt eingestellte Bewährungshelfer. Sie unterstützen die Probanten sehr intensiv, z. B. beim Umgang mit Behörden, der Arbeitssuche oder beim Schuldenabbau. Der Aspekt der Resozialisierung soll bei diesem Projekt im Vordergrund stehen und das scheint zu gelingen. Die Überwachten werteten die Arbeit ihrer Bewährungshelfer als sehr positiv, einige sehen ihre Zukunftsperspektive als deutlich verbessert.
Die Verbände der deutschen Bewährungshelfer kritisieren aber nicht unberechtigt, dass die Betreuung der Probanten außergewöhnlich gut und mit der üblichen Überlastungssituation "normaler" Bewährungshelfer nicht zu vergleichen sei. Sie standen dem Projekt von Anfang an kritisch gegenüber, denn sie haben von Anfang befürchtet, dass sozial Schwache, also gerade der Personenkreis, der Geldstrafen nicht bezahlen kann, von vornherein durch die grundlegenden Kriterien von der Ersatzfreiheitsstrafe ausgeschlossen sein würden. Die Bewährungshelfer Baden Württembergs stellten deswegen fest: "Nach unserer Einschätzung ist daher die Gruppe derer, für die Ersatzfreiheitsstrafe in Form des elektronischen Hausarrestes angeordnet werden könnte, sehr klein. Zur Entlastung der überfüllten Vollzugsanstalten sollten deshalb eher Überlegungen zur Haftvermeidung angestellt werden, anstatt zu neuen Vollzugsformen." (Arbeitsgemeinschaft Bewährungshilfe Baden-Württemberg)
Die Bewährungshelfer stehen der Fußfessel auch nach einem Jahr Modellversuch am kritischsten gegenüber, in einer Befragung der MPG begrüßen nur 10% das Projekt uneingeschränkt (dazu 17% überwiegend), fast 30% sind dagegen und 35% skeptisch. Bei den Richtern und Staatsanwälten begrüßen dagegen fast die Hälfte der Befragten das Projekt überwiegend, nur ca. 10% lehnen es klar ab.
Erfahrungen der Überwachten
Nach einem Jahr Modellversuch sind die Probanten insgesamt mit der elektronischen Fußfessel zufrieden. Sie empfanden das Kontrollgerät zunächst als belastend, weil es sie zwang, ihren Tagesablauf stark zu strukturieren, was aber überwiegend positive Effekte für ihr Leben hatte. Störend ist außerdem, dass Freizeitgestaltung nur sehr eingeschränkt möglich ist.
Der Alltag der Familien veränderte sich stark. In vielen Fällen wurde die Position der Partnerin gestärkt, die sich ein geregeltes Leben wünschte. Insgesamt wurde die Einschränkung durch die Fußfessel als Strafe wahr genommen und die Angst davor, dass Freunde, Arbeitskollegen oder Verwandte das Gerät entdecken und identifizieren würden, war groß. Viele wünschen sich ein kleineres und unauffälligeres Gerät, z.B. in Form einer Armbanduhr. Die Fußfessel ist so groß wie eine halbe Zigarettenschachtel und Markus Mayer meint, auch kleinere Geräte würden auffallen.
Es ist im Modellversuch trotz des deutlich artikulierten Wunsches der Betroffenen nicht geplant, die Form der Fußfessel zu verändern. Das soll aber - so Markus Mayer auf Nachfrage- nicht den Strafaspekt betonen: "Die Sichtbarkeit soll nicht Teil der Strafe sein. Ganz im Gegenteil soll bewusst alles vermieden werden, was zur Stigmatisierung führen würde." Ein bisschen anders liest sich das in der schriftlichen Zusammenfassung der Ergebnisse durch die MPG: "Die Wahrnehmung der Überwachung durch die Probanden zeigt, dass die elektronische Fußfessel als fühlbare Beschränkung und als Drohung mit Stigmatisierung empfunden wird. Insoweit erfüllt die elektronische Überwachung aus dieser Perspektive die Voraussetzungen für eine intermediäre Sanktion, die zwischen vollstreckter Freiheitsstrafe einerseits und Geldstrafe oder bloßer Bewährungsstrafe andererseits angesiedelt werden kann."
Fazit
Das Fazit der MPG ist überwiegend positiv und sie sehen große Potenziale für die Zukunft des elektronischen Hausarrestes
So weit sich anhand der vorliegenden Daten ein erstes Fazit ziehen lässt, kann der bisherige Projektverlauf durchaus positiv beurteilt werden. (...) Offensichtlich ist ein beachtliches Anwendungspotenzial für die elektronische Fußfessel vorhanden. Denn wenn allein in Frankfurt und aus der Praxis einer geringen Zahl von Straf- und Haftrichtern am Amtsgericht binnen 12 Monaten 24 Fälle resultieren, dann ist bei flächendeckender Anwendung, durchschnittlicher Akzeptanz in der Praxis und gesetzlicher Verankerung der elektronischen Überwachung in Deutschland ein weites Anwendungsfeld anzunehmen, das Effizienz bezüglich der Kosten sowie der Ersetzung von Freiheitsstrafen gewährleisten könnte.
- Wieso bei Bewährung ? (29.8.2001 14:59)
- Es könnte auch noch anders kommen... (29.8.2001 2:22)
- Niedrige Anwendungsschwellen (27.8.2001 20:01)
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