Kampf um Freiheit
Mit der Mobilmachung in den USA sind auch die europäischen NATO-Staaten in einen Sog geraten, dessen Folgen weder global, noch auf nationaler Ebene wirklich abzusehen sind
Bundeskanzler Gerhard Schröder demonstrierte "uneingeschränkte" Solidarität. Sein britischer Amtskollege Tony Blair sieht sich mit dem US-Präsidenten George W. Bush "Schulter an Schulter". Schnell hat sich Europa unter dem Eindruck der schrecklichen Bilder aus den Vereinigten Staaten Mitte vergangener Woche eine solidarische Selbstverpflichtung auferlegt, deren Folgen kaum abzusehen sind. "Die Freiheit selbst ist angegriffen worden", wiederholte Bush in seiner jüngsten Ansprache an die Nation am Samstag. Und: "Diejenigen, die gegen die USA Krieg führen, haben ihre eigene Vernichtung gewählt." Das lässt die Dimension des bevorstehenden Krieges erahnen. Ein Krieg, der keine Fronten hat, weil er weltweit ausgeführt werden wird.
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| Dieses Bild schmückt die Erklärungen der Bundesregierung zu den "Anschlägen in den USA |
Der US-Senat hatte am Freitag dem Präsidenten freie Hand für "alle erforderlichen Reaktionen" gegeben und 40 Milliarden Dollar für den Kampf gegen den Terror gebilligt. 35.000 Reservisten sind einberufen worden, die Armee ist in Alarmbereitschaft. In Deutschland ist man auf politischer Ebene nach anfänglicher Begeisterung gespalten. Unübersehbar wird versucht, die Dynamik zu bremsen: "Wir stehen nicht vor einem Krieg", erklärte Verteidigungsminister Scharping, laut Außenminister Joseph Fischer wird Deutschland nicht ohne vorherige Absprache in die amerikanische Reaktion einbezogen. Der Bundestag habe "das letzte Wort", sagte der Minister.
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Ein erstaunlicher Gesinnungswandel, denn erst vor wenigen Wochen hatte Fischer vor zu großen Mitspracherechten des Bundestags gewarnt. In der Debatte um den erweiterten Mazedonieneinsatz deutscher Truppenverbände hatte auch Gerhard Schröder deutlich gemacht, dass er die Entscheidung über Bundeswehreinsätze, über Krieg und Frieden, zur Chefsache machen will. Dabei konnte er die parlamentarische Rechte, in persona Wolfgang Schäuble und Karl Lamers (beide CDU), hinter sich wissen. Nach ihrer Meinung ist das Parlament bei solchen militärischen Entscheidungen ohnehin "überfordert". Per Grundgesetzänderung solle die Exekutive daher ermächtigt werden, über den Einsatz von Streitkräften allein zu entscheiden.
"Wenn Sie sich die Erklärung, die der Weltsicherheitsrat beschlossen hat, anschauen, dann ist die Definition des Angegriffenseins, egal welches Land in Frage kommt, völlig verändert worden. Man dachte früher, wenn es um Angriffe ging, in den Kategorien: Ein Staat greift einen anderen an. Der Weltsicherheitsrat hat zu Recht, wie ich finde, gesagt, terroristische Angriffe, wie die, die jetzt in New York und Washington stattgefunden haben, sind eine Bedrohung des Weltfriedens und geben einem Staat, in diesem Fall Amerika, das Recht, vom Artikel 51 der UN-Charta Gebrauch zu machen, also sich selbst zu verteidigen. Der Weltsicherheitsrat ist weitergegangen und hat gesagt, nicht nur gegen diejenigen, die unmittelbar beteiligt waren, also die Terroristen selbst, darf man sich verteidigen, auch gegen jene, die diesen Terroristen Schutz und Ausbildungsmöglichkeiten bieten. Der Weltsicherheitsrat hat sogar den Begriff des Sponserns, also des Unterstützens, gebraucht - eine sehr weitgehende Regelung."
Interview mit dem Bundeskanzler in der ARD zu Anschlägen in den USA am 16.9., von der Homepage der Bundesregierung
In Europa wachsendes Unbehagen in Anbetracht der nicht absehbaren Reaktion der USA sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Chance der Stunde auch hierzulande genutzt wird. Am 11. September um 13.58 Uhr berichtete die DPA in einer Kurzmeldung erstmals von einem Flugzeugunfall am World Trade Center in New York. Weniger als eine Stunden später vermutete der US-Präsident einen terroristischen Hintergrund. Am Abend schon sprachen fast alle verantwortlichen europäischen Politiker von "Solidarität" und "Bündnispflicht". Für Otfried Nassauer, Journalist und Leiter des Berliner Informationszentrum für transatlantische Studien ist das kein Zufall. "Es werden umgehend Konsultationen dies- und jenseits des Atlantik stattgefunden haben", vermutet Nassauer. Wenn das so war, dann präsentierte der NATO-Generalsekretär George! Robertson am darauffolgenden Mittwoch das Ergebnis der Telefonate. Er erklärte den Bündnisfall nach Artikel 5 des NATO-Vertrages:
Artikel 5, Nordatlantikvertrag
"Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen wird; sie vereinbaren daher, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Charter der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen einschließlich der Anwendung von Waffengewalt trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten. (...):"
"Slippery scope"- die abschüssige Bahn
Mit der Anwendung des Artikels wird ein Präzedenzfall geschaffen, das bisher gültige Völkerrecht wird außer Kraft gesetzt. Die Definition des "bewaffneten Angriffes" (armed attack) beschränkte sich bislang ausschließlich auf interstaatliche Konflikte, nichtstaatliche Akteure waren ausdrücklich nicht gemeint. Durch die bedenkenlose Akzeptierung der Erklärung Robertsons durch die bedeutenden NATO-Allianzstaaten wird den USA in erster Linie ein Freibrief ausgestellt. Ihnen alleine steht es derzeit offen, zu entscheiden, wo und wann der militärische Hammer niedersaust. Einer Eskalation ist damit besonders im Nahen Osten Tür und Tor geöffnet. Die befürchtete Entwicklung zeichnet sich schon im Vorfeld der Angriffe ab: Der Iran sichert seine Grenzen zu Afghanistan militärisch, weil schon zwei Millionen Flüchtlinge aufgenommen worden sein. Die Spannung zwischen Pakistan und der Taliban-Regierung ist innerhalb weniger Stunden angestiegen, nachdem Islamabad den USA Unterstützung zugesichert hat.
Für Washington aber ist mit der Ausweitung dieser Definition ein lange angestrebtes Ziel erreicht, denn schon bei den Verhandlungen um eine neue NATO-Doktrin 1999 sollten nichtsstaatliche Angriffe den Nordatlantikpakt auf den Plan rufen. Über die Option sind aber harte Auseinandersetzungen geführt worden. Der Grund dafür liegt in dem Konzept des souveränen Nationalstaates, das einen Pfeiler des bisher geltenden Völkerrechtes darstellt. Die selbst verliehene Legitimation, nach terroristischen Aktionen einzelner Gruppen auch gegen Staaten vorzugehen, von deren Territorium aus operiert wird, läuft dieser Idee diametral entgegen.
Die Konsequenzen sind nicht abzusehen. Wie wird die NATO reagieren, wenn eine Autobombe in Madrid explodiert und sich ein von Frankreich kommendes ETA-Kommando zu der Tat bekennt? Besonders Südeuropa beherbergt eine ganze Reihe terroristischer Gruppen. Die internationale Staatengemeinschaft befindet sich in einer Situation, die als "slippery scope" bezeichnet werden kann, als abschüssige Bahn. An deren Ende aber ist kein Sicherheitsnetz gespannt.
Schaffung eines neuen Völkerrechtes
"Die Weltordnung ist tot, sie weiß es nur noch nicht", resümierte der norwegische Sozialwissenschaftler und Friedensforscher Johan Galtung die Lage auf einer Pressekonferenz am Mittwoch in Wien. Die Zukunft hänge jetzt davon ab, wie sich die USA verhalten und wie Europa eingreift: als Bündnispartner der USA oder als friedensstiftende Kraft. In der Tat bedeuten diese Anschläge eine heute noch nicht in ihrer Gesamtheit und Komplexität erkennbare Veränderung der sicherheitspolitischen Diskussion. Wann reden wir z.B. von Krieg?
"Ich halte es für fatal", sagt auch Otfried Nassauer, "dass der Begriff Krieg, der Begriff Bündnisfall und ähnliche Termini in dieser Diskussion von Anbeginn an verwendet wurden." Damit seien Begriffe gewählt worden, die ihren Kontext im zwischenstaatlichen Verhältnis haben. Terroristische Akteure seien aber keine Staaten. Mit einer solchen Übertragung würde eine Situation geschaffen, "in der die Logik des Kriegsdenkens, der Aktions-Reaktionsmechanismus, das Denken in Schlag und Gegenschlag, implizit und automatisch mitübertragen werden."
Auf der Liste der "gefährlichen Akteure" stehen zudem nicht nur politisch motivierte Terrorgruppen, das Konzept schließt auch Organisationen und multinationale Konzerne ein. In Anbetracht der sich überschlagenden Ereignisse regt sich selbst bei den Grünen Protest. Abgeordnete wie Annelie Buntenbach oder Hans-Christian Ströbele mahnen zur Besonnenheit und üben Kritik an den "vorschnellen Erklärungen" von Schröder. Auch aus der PDS sind kritische Stimmen zu vernehmen. "Wir warnen vor einer militärischen Eskalation", so Wolfgang Gehrcke, außenpolitischer Sprecher der Fraktion. Die Selbstetikettierung von Regierungskoalition und Union als "Koalition der Vernunft" bezeichnet er als anmaßend. "Die einzige vernünftige Lösung wäre eine friedliche", sagt Gehrcke. Für kommenden Mittwoch ist zu dem Thema eine Sondersitzung im Bundestag angesetzt.
Nationalgarde und Notstandsgesetze
Seine Fraktionskollegin und innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke befürchtet Konsequenzen auch auf bundesdeutscher Ebene. "Alles spricht dafür, dass Innenminister Otto Schily die Stunde nutzt, um die Diskussion um das Einwanderungsgesetz wieder aufzurollen." Dabei ginge es nicht nur um die einfache Kontrolle von Asylsuchenden, auch seien datenrechtliche Vorstöße zu befürchten. "Angesichts der Emotionalität der derzeit laufenden Debatte würde ich mich nicht über die erneute Forderung nach einem genetischen Fingerabdruck für Emigranten wundern", erklärt Jelpke.
Solche Befürchtungen werden wohl auch in der Grünen Fraktion geteilt: Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck, äußerte Bedenken, das Ausländerrecht in Zeiten der Terror-Abwehr zu novellieren. Der "Westdeutschen Zeitung" sagte sie, angesichts der Debatte um die innere Sicherheit sollten keine Schnellschüsse in das Gesetzeswerk eingebaut werden. Was an Vorschlägen herumgeistere, sei irrwitzig.
Auch die Grüne Fraktionschefin Kerstin Müller vermutet, dass "im Windschatten der Terroranschläge eine Debatte über die innere Sicherheit in Deutschland loszutreten werden soll". Damit darf sich der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Helmut Wieczorek, angesprochen fühlen. Der SPD-Politiker hatte die Bildung einer "Nationalgarde" vorgeschlagen. Ihr sollten Spezialeinheiten der Bundeswehr für Radaraufklärung und Luftabwehr, professionell ausgebildete Experten des Katastrophenschutzes und der Anti-Terror-Einheit GSG 9 angehören. Eine Abstimmung mit den Geheimdiensten eng sei wünschenswert. Auch wenn solche Vorschläge eher zum Schmunzeln, denn zur politischen Debatte anregen, läuft alles auf eine Einschränkung der Grundrechte hinaus. Der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens fordert die verstärkte Nutzung der Rasterfahndung, die im Kontext der Verfolgung von RAF-Gruppen in den siebziger und achtziger Jahren etabliert wurde. Die Frage ist dabei, wer künftig in das Raster fällt.
Kaum zu bestreiten ist, dass die Entwicklung der vergangenen Tage einen administrativen Mechanismus in Gang gesetzt haben, der sich zumindest partiell der parlamentarischen Kontrolle entzieht. Kaum jemand kann in diesen Tagen verlässlich darüber Auskunft geben, welche Folgen ein von den USA durchgeführter Einsatz nach Artikel 5 für die übrigen NATO-Staaten hätte. Streng genommen befindet sich in diesem Fall jeder Unterzeichnerstaat im Spannungs- bzw. Verteidigungsfall. Es gilt das noble Motto "Einer für Alle - Alle für Einen". Entgegen den Erklärungen von Außenminister Fischer könnte der Spannungsfall, unterstützt durch eine internationale Dynamik durchaus automatisch eintreten und müsste von Bundestag nach Artikel 80a, Abs. 3 aufgehoben werden:
Artikel 80a Spannungsfall
(1) Ist in diesem Grundgesetz oder in einem Bundesgesetz über die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung bestimmt, dass Rechtsvorschriften nur nach Maßgabe dieses Artikels angewandt werden dürfen, so ist die Anwendung außer im Verteidigungsfalle nur zulässig, wenn der Bundestag den Eintritt des Spannungsfalles festgestellt oder wenn er der Anwendung besonders zugestimmt hat. Die Feststellung des Spannungsfalles und die besondere Zustimmung in den Fällen des Artikels 12a (...)
(2) Maßnahmen auf Grund von Rechtsvorschriften nach Absatz 1 sind aufzuheben, wenn der Bundestag es verlangt.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist die Anwendung solcher Rechtsvorschriften auch auf der Grundlage und nach Maßgabe eines Beschlusses zulässig, der von einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung gefasst wird. Maßnahmen nach diesem Absatz sind aufzuheben, wenn der Bundestag es mit der Mehrheit seiner Mitglieder verlangt.
Der Grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele sieht angesichts der Entwicklung gar die gesamte Europäische Union entmündigt. Schon im Falle der Luftschläge gegen Jugoslawien 1999 seien die europäischen Parlamente kaum informiert worden: "Was wir jetzt sehen, ist aber eine eindeutige Qualitätssteigerung."
Folgte man der Logik, so Ströbele, würden rasch Teile der Notstandsgesetze in Kraft treten. Dazu zähle auch der Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Eine Option, die von Innenminister Schily sogar schon in Erwägung gezogen wurde. Man müsse das Grundgesetz noch nicht einmal ändern, erklärte er unter Berufung auf einen weiteren 1968 verabschiedeten Artikel:
Artikel 87a Streitkräfte
(...)
(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.
(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.
Die Befürworter eines besonnenen Vorgehens wollen sich am Mittwoch im Bundestag zu Wort melden. Die Kritik nährt vor allem die Tatsache, dass andere Optionen bestanden hätten. Eine "good willing group" nach Artikel 4 des NATO-Vertrags wäre in gleicher Weise zu den geplanten Schritten befähigt. In diesem Fall erklären die Unterzeichnerstaaten ihren Willen zur Hilfe, ohne einen für parlamentarisch-demokratische Institutionen schwer kontrollierbaren Automatismus in Gang zu bringen. Doch eben der scheint bei Teilen der politischen Entscheidungsträgerschaft nicht ungewollt.
http://www.heise.de/tp/artikel/9/9569/1.html- Re: Säkularisierung (18.9.2001 23:07)
- Re: merkwürdige Ereignisse (18.9.2001 13:52)
- Re: merkwürdige Ereignisse (18.9.2001 8:01)
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