Kevin Mitnicks heimliche Freunde

Janko Röttgers 16.10.2001

Wie die RIAA im Dienste des Copyrights hacken will

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Als der US-Kongress vergangenen Freitag ein Anti-Terror-Gesetzespaket verabschiedete, hätte dies nach dem Willen der Recording Industry Association of America (RIAA) auch eine Passage enthalten sollen, die Urhebern das Hacken fremder PCs ermöglicht hätte. Vorerst hatte die RIAA damit keinen Erfolg. Doch ihre Kritiker fragen sich jetzt einmal mehr: Mit welchen Mitteln arbeitet diese Organisation eigentlich?

Das Anti-Terror-Gesetz, entstanden unter dem Eindruck der Anschläge auf das World Trade Center und das Pentagon, enthält auch eine Passage zur "Verhinderung von Cyber-Terrorismus". So soll jeder Einbruch in einen Computer, der innerhalb eines Jahres wenigstens 5000 Dollar an Folgeschäden verursacht, wie ein Verbrechen behandelt werden. Gegen diese Regelung lässt sich sicher so einiges einwenden. Etwa, dass die Folgeschäden nicht eindeutig definiert sind und so auch jedes simple Website-Defacement als terroristischer Akt gewertet werden kann.

Überrascht waren Sicherheitsexperten jedoch, als Ende letzter Woche die RIAA gegen das Gesetz Stellung bezog. Der Lobbyverband der amerikanischen Musikwirtschaft versuchte in letzter Minute, das Gesetz um eine Änderung zu ergänzen. Diese hätte es Urhebern und ihren Vertretern erlaubt, die PCs möglicher Piraten zu hacken und so die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials zu unterbinden. Gegenüber der Los Angeles Times erklärte RIAA-Sprecher Mitch Glazer, durch das Gesetz in der jetzt verabschiedeten Form könne die RIAA für ihre jetzigen Anti-Piraterie-Aktivitäten angeklagt werden.

Mit Hackern gegen Audiogalaxy

Kritiker fragen sich seitdem, mit welchen Mitteln die RIAA eigentlich arbeitet. Dass Filesharing-Netzwerke im Auftrag der Organisation überwacht werden , ist nicht erst seit der umfangreichen Studie über die Funktion des KaZaA-Netzwerks bekannt (siehe auch: Morpheus im Fadenkreuz). Doch eine Überwachung des Netzwerks allein würde die Ermittler der RIAA auch nach dem neuen Gesetz nicht zu kriminellen Hackern machen. So bleibt beispielsweise Port-Scanning legal. Im Zusammenhang mit dem jetzigen Vorstoß werden jedoch auch andere Methoden erwähnt. So sollen beispielsweise identifizierte Piraten "blockiert", die Verbindungen innerhalb von Filesharing-Netzwerken übernommen und die gewünschte Datei während der Transaktion gegen eine andere ausgetauscht werden. Die Los Angeles Times spricht in diesem Zusammenhang auch davon, die Originaldatei auf dem Computer des Senders "unbrauchbar zu machen". News.coms John Borland will dagegen erfahren haben, dass die RIAA mit einer neuen Software vermeintliche Downloader mimen will, die mit unglaublich langsamen Übertragungsgeschwindigkeiten einen Anbieter für Stunden blockieren.

Selbstverständlich dementiert die RIAA, gezielte Angriffe auf die PCs der Nutzer von Tauschbörsen verüben zu wollen. Doch Kritiker des Vorstoßes sehen darin gerade einen Freibrief für solche Möglichkeiten. So erklärte ein namentlich nicht genannter Kongress-Mitarbeiter gegenüber News.com:

"Wir nannten es die "Lizenz zum Virus". Es hätte ihnen die Möglichkeit gegeben, jede Menge Hacker für den Versuch anzustellen, Morpheus oder Audiogalaxy zu stoppen."

Doch offenbar stieß der RIAA-Vorstoß im Kongress auf breiten Widerstand. Der demokratische Senator Leahy soll schließlich in seiner Funktion als Vorsitzender des Justizausschusses dafür gesorgt haben, dass die geplante Änderung sich nicht im neuen Gesetz wiederfindet. Die RIAA rudert nun publizistisch zurück und bemüht sich um Schadensbegrenzung. In einem neuen Änderungsvorschlag will man lediglich darauf hinwirken, die alte Gesetzeslage wieder herzustellen und keine Ausnahmen für Urheber mehr machen.

http://www.heise.de/tp/artikel/9/9831/1.html
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